Hallo, liebe Forumsfreunde,
als Studentin erhalte ich über meine Mutter (pension. Beamtin in B-W) 80% Beihilfe, restl. 20% PKV-versichert. Im August werde ich 25 Jahre alt, was lt. LBV-BW dazu führt, dass ab Sept. 2011 Kindergeld + Familienzuschlag entfallen. Meine Beihilfeberechtigung endet dann am Jahresende 2011.
Meine Situation ist etwas verzwickt, da ich wegen eines nach dem Abitur (06/2006) abgeleisteten freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) von 09/2006 bis 06/2007 das Studium erst im WS 2007/08 beginnen konnte. Dadurch falle ich rein formal nicht mehr unter die Übergangsregelung. Mit anderen Worten, zum Dank für die harte Zeit in einem Altenpflegeheim im Rahmen des FSJ streicht man mir jetzt vorzeitig die Beihilfe. Meine 2 Jahre ältere Schwester mit ansonsten identischem Ausbildungsverlauf kann dagegen immer noch voll von der Übergangsregelung profitieren.
Besteht in meinem Fall evtl. doch noch eine Möglichkeit, die Beihilfe noch länger zu erhalten, zumindest eine Verlängerung um die Zeit des leider zu früh absolvierten FSJ?
Für jede hilfreiche Antwort bin ich sehr dankbar.
Freundliche Grüße
Janina
Beihilfeverlust trotz FSJ ?
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