Hallo,
gibt es eigentlich noch die Beihilfe im Todesfall (Sterbegeld) oder wurde es schon abgeschafft? Speziell Beihilfe des Bundes.
Beihilfe im Todesfall / Sterbegeld?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Danke für die schnelle Antwort.
Wenn ich jetzt nur die Bestattung absichern will, wie hoch müßte denn
die Versicherungssumme sein, macht man dann besser eine
Sterbegeldversicherung oder eine Risikoversicherung. Was jemand,
was sowas kostet für einen 40-jährigen Mann. Habe leider Asthma,
spielt das eine Rolle?
Wenn ich jetzt nur die Bestattung absichern will, wie hoch müßte denn
die Versicherungssumme sein, macht man dann besser eine
Sterbegeldversicherung oder eine Risikoversicherung. Was jemand,
was sowas kostet für einen 40-jährigen Mann. Habe leider Asthma,
spielt das eine Rolle?
Ich würde dann auf jeden Fall eine Sterbegeldversicherung ohne
Gesundheitsfragen abschließen. Die Versicherungssumme wird
ohne Gesundheitsprüfung in den ersten 2 Jahren halt gestaffelt
ausgezahlt.
Die meisten wählen als Versicherungssumme 5.000 EUR. Das
reicht heutzutage für eine Bestattung. Wie das in Zukunft aussieht
weiß ich nicht. Wird wohl eher teurer werden. Für einen 40-jährigen
Mann kostet die Versicherung 12,90 EUR im Monat.
Weitere Infos und Prämien gibt es unter
www.sterbegeldversicherungen.de
Gesundheitsfragen abschließen. Die Versicherungssumme wird
ohne Gesundheitsprüfung in den ersten 2 Jahren halt gestaffelt
ausgezahlt.
Die meisten wählen als Versicherungssumme 5.000 EUR. Das
reicht heutzutage für eine Bestattung. Wie das in Zukunft aussieht
weiß ich nicht. Wird wohl eher teurer werden. Für einen 40-jährigen
Mann kostet die Versicherung 12,90 EUR im Monat.
Weitere Infos und Prämien gibt es unter
www.sterbegeldversicherungen.de
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- Beiträge: 1
- Registriert: 24.06.2009, 23:57
Es gibt natürlich weiter Sterbegeld
Die bisherigen Beiträge sind alle grundfalsch. Für Hinterbliebene von Beamten wird wie eh und je Sterbegeld gezahlt. Das hat noch nie die Beihilfe geregelt, sondern stets das Beamtengesetz, vorher die Beamtengesetze des Bundes und der Länder, seit 1967 das Beamtenversorgungsgesetz (§18) bundesweit.
Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Hinterbliebenen auch im öffentlichen Dienst sind, anders als bei der Beihilfe.
In ganz bestimmten Fällen gibt es zusätzlich Geld über die Beihilfe, aber nur, wenn es von anderer Seite nichts gibt. Dabei werden Sterbegeldleistungen anderer, auch von Versicherungen, voll angerechnet, so dass de facto eine solche Versicherung für die Katz ist.
Beihilfe erhält auch nur jemand, der im öffentlichen Dienst ist (Beamter). Wenn er gestorben ist, ist er logischerweise nicht mehr anspruchsberechtigt, weil nur Lebende Träger von Rechten und Pflichen sind. Also muss der Hinterbliebene schon beihilfeberechtigt sein, wenn er zusätzlich zum Sterbegeld noch Beihilfe haben möchte.
Sterbegld ist das Doppelte des Bruttogehaltes des Beamtern oder Ruhestandsbeamten, also ohne Abzüge, im Schnitt mehr als 5000 €, also in der Regel voll ausreichend für die Bestattung samt Nebenkosten.
Beamte können sich direkt an ihre Personalstelle wenden. Über die Einzelheiten und Zusammenhänge von Sterbegeld und Beihilfe kann sich jeder andere auch beim Innenminister seines Landes erkundigen. Dort gibt es kostenlos Infos. Ein Brief genügt. Das kostet nicht viel und bewahrt vor falschen Versicherungsleistungen.
Yokisdaddy
Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Hinterbliebenen auch im öffentlichen Dienst sind, anders als bei der Beihilfe.
In ganz bestimmten Fällen gibt es zusätzlich Geld über die Beihilfe, aber nur, wenn es von anderer Seite nichts gibt. Dabei werden Sterbegeldleistungen anderer, auch von Versicherungen, voll angerechnet, so dass de facto eine solche Versicherung für die Katz ist.
Beihilfe erhält auch nur jemand, der im öffentlichen Dienst ist (Beamter). Wenn er gestorben ist, ist er logischerweise nicht mehr anspruchsberechtigt, weil nur Lebende Träger von Rechten und Pflichen sind. Also muss der Hinterbliebene schon beihilfeberechtigt sein, wenn er zusätzlich zum Sterbegeld noch Beihilfe haben möchte.
Sterbegld ist das Doppelte des Bruttogehaltes des Beamtern oder Ruhestandsbeamten, also ohne Abzüge, im Schnitt mehr als 5000 €, also in der Regel voll ausreichend für die Bestattung samt Nebenkosten.
Beamte können sich direkt an ihre Personalstelle wenden. Über die Einzelheiten und Zusammenhänge von Sterbegeld und Beihilfe kann sich jeder andere auch beim Innenminister seines Landes erkundigen. Dort gibt es kostenlos Infos. Ein Brief genügt. Das kostet nicht viel und bewahrt vor falschen Versicherungsleistungen.
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