Danke für Euere Infos im Voraus

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Marco-FFM hat geschrieben:(ob das sinnvoll ist, muß man natürlich prüfen)
Oder bedeutet in dieses Fall "Befreiung von der Versicherungspflicht" auch "definitive Abkehr von der GKV ohne irgendeine Beitragszahlung an die GKV"?
Lass sie sträuben, Marco, ist gut für die Durchblutung der Kopfhaut.Trotzdem, schwingen da Ansichten mit, die ich so nicht teilen kann (bei GS sträuben sich mir dann völlig die Haare!)
Rote Zora hat geschrieben: Von der Beihilfeberechtigung profitiert sie allerdings überhaupt nicht, denn sie ist ja Mitglied in der GkKV.
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