Risikozuschlag PKV, Beamter
Verfasst: 28.12.2013, 19:59
Bin seit 27 Jahren als Beamter in der PKV und zahle wegen gesundheitlichen Vorschadens einen Risikozuschlag von 100%. Ab 01.01.2014 stuft nun die debeka im Rahmen einer Öffnungsaktion zur Gleichstellung den Risikozuschlag auf 30% herab. Wie ich nun festgestellt habe, ist im Rahmen der Öffnungsklausel zur PKV für Beamte seit längerem ein maximaler Risikozuschlag von maximal 30% zulässig / üblich.
Wie ist hier die Rechtslage - ist das verpflichtend, oder Kulanz der Gesellschaften (Rechtsgrundlage ist meines Wissens eine Vereinbarung mit dem Innenministerium aus 1987)
Ich habe im Laufe meines Berufslebens allein ca 60 000.- € (zusätzliche) Risikozuschläge gezahlt, verglichen mit einem Kollegen, der das Glück hat, gesund zu sein, gleichsam als Strafe für meinen Gesundheitsschaden, für den ich nichts kann.
Ich überlege deshalb, ob nicht evtl. zumindest eine Teilrückerstattung möglich wäre.
Wer kennt sich hier aus?
Wie ist hier die Rechtslage - ist das verpflichtend, oder Kulanz der Gesellschaften (Rechtsgrundlage ist meines Wissens eine Vereinbarung mit dem Innenministerium aus 1987)
Ich habe im Laufe meines Berufslebens allein ca 60 000.- € (zusätzliche) Risikozuschläge gezahlt, verglichen mit einem Kollegen, der das Glück hat, gesund zu sein, gleichsam als Strafe für meinen Gesundheitsschaden, für den ich nichts kann.
Ich überlege deshalb, ob nicht evtl. zumindest eine Teilrückerstattung möglich wäre.
Wer kennt sich hier aus?