Hallo,
wenn ein BEamter, Land NRW, seine Arbeitszeit auf unter 50 % reduziert, entfällt der Beihilfeanspruch.
Nun müßte er ja seine PKV von 50% auf 100 % erhöhen. Wird hier eine Gesundheitsprüfung fällig???
Schöne Grüße
wasnun
Wegfall der Beihilfe
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Wenn Du innerhalb von 6 Monaten die Erhöhung beantragst, dann erfolgt keine Gesundheitsprüfung.
§ 199 Abs. 2 VVG
[b]2) Ändert sich bei einer versicherten Person mit Anspruch auf Beihilfe nach den Grundsätzen des öffentlichen Dienstes der Beihilfebemessungssatz oder entfällt der Beihilfeanspruch, hat der Versicherungsnehmer Anspruch darauf, dass der Versicherer den Versicherungsschutz im Rahmen der bestehenden Krankheitskostentarife so anpasst, dass dadurch der veränderte Beihilfebemessungssatz oder der weggefallene Beihilfeanspruch ausgeglichen wird. Wird der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung gestellt, hat der Versicherer den angepassten Versicherungsschutz ohne Risikoprüfung oder Wartezeiten zu gewähren.[/b]
§ 199 Abs. 2 VVG
[b]2) Ändert sich bei einer versicherten Person mit Anspruch auf Beihilfe nach den Grundsätzen des öffentlichen Dienstes der Beihilfebemessungssatz oder entfällt der Beihilfeanspruch, hat der Versicherungsnehmer Anspruch darauf, dass der Versicherer den Versicherungsschutz im Rahmen der bestehenden Krankheitskostentarife so anpasst, dass dadurch der veränderte Beihilfebemessungssatz oder der weggefallene Beihilfeanspruch ausgeglichen wird. Wird der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung gestellt, hat der Versicherer den angepassten Versicherungsschutz ohne Risikoprüfung oder Wartezeiten zu gewähren.[/b]
Änderung der Beihilfe
Danke Rossi,
das erleichtert mich ungemein. So kann man doch vor dem Ruhestand seine Arbeitszeit auch ohne Vorruhestandsregelung doch risikofrei verringern. Und ab Renteneintritt greift dann ja der höhere Beihilfesatz.
LG wasnun2
das erleichtert mich ungemein. So kann man doch vor dem Ruhestand seine Arbeitszeit auch ohne Vorruhestandsregelung doch risikofrei verringern. Und ab Renteneintritt greift dann ja der höhere Beihilfesatz.
LG wasnun2
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