Beamtenanfänger - Wechsel in PKV
Verfasst: 15.11.2015, 13:15
Hallo zusammen,
ich bin seit kurzem in einem Beamtenverhätnis. Da das mit der PKV ein umfangreicheres Thema ist, habe ich meiner GKV zunächst eine Änderung mitgeteilt und die freiwillige Versicherung gewählt, irgendwo muss ich ja schließlich versichert sein. Die Kosten in der GKV machen allerdings wenig Spaß, das ist natürlich auch nie der Plan gewesen dort zu bleiben. Ob ich auf die Öffnungsaktion angewiesen bin kann ich nicht beurteilen, das wird sich jetzt herausstellen, wenn ich Probeanträge stelle oder einfach einen Makler beauftrage.
Für die Öffnugnsaktion habe ich ja auch nur 6 Monate Zeit seit Dienstbeginn und damit hängt jetzt meine Frage zusammen:
Verstehe ich das richtig, dass ich innerhalb der ersten 6 Monate lediglich einen Antrag stellen muss und nicht bereits gewechselt sein? Heißt wenn ich zB erst nach 5 Monaten nach Dienstbeginn einen Antrag stellen würde, dann greift die Öffnungsaktion noch? Eine Kündigung der GKV liegt zu diesem Zeitpunkt dann natürlich noch nicht vor, da ich die GKV ja erst kündigen darf, wenn ich eine zukünftige Versicherung in einer PKV nachweisen kann. Der Antrag muss also innerhalb von 6 Monaten gestellt werden, der tatsächliche Wechsel in die PKV darf aber auch erst nach 6 Monaten stattfinden, richtig?
Wenn man nämlich nicht innerhalb der ersten 2 Monate wechselt und eine rückwirkende Änderung nicht mehr möglich ist, müsste man ja eher innerhalb der ersten 3 Monate einen Antrag stellen, damit man den Wechsel wegen der Kündigungsfrist bei der GKV noch in den ersten 6 Monaten vollziehen kann?
Falls jemand ansonsten noch Tipps zum weiteren Vorgehen hat, bin ich natürlich auch dankbar!
ich bin seit kurzem in einem Beamtenverhätnis. Da das mit der PKV ein umfangreicheres Thema ist, habe ich meiner GKV zunächst eine Änderung mitgeteilt und die freiwillige Versicherung gewählt, irgendwo muss ich ja schließlich versichert sein. Die Kosten in der GKV machen allerdings wenig Spaß, das ist natürlich auch nie der Plan gewesen dort zu bleiben. Ob ich auf die Öffnungsaktion angewiesen bin kann ich nicht beurteilen, das wird sich jetzt herausstellen, wenn ich Probeanträge stelle oder einfach einen Makler beauftrage.
Für die Öffnugnsaktion habe ich ja auch nur 6 Monate Zeit seit Dienstbeginn und damit hängt jetzt meine Frage zusammen:
Verstehe ich das richtig, dass ich innerhalb der ersten 6 Monate lediglich einen Antrag stellen muss und nicht bereits gewechselt sein? Heißt wenn ich zB erst nach 5 Monaten nach Dienstbeginn einen Antrag stellen würde, dann greift die Öffnungsaktion noch? Eine Kündigung der GKV liegt zu diesem Zeitpunkt dann natürlich noch nicht vor, da ich die GKV ja erst kündigen darf, wenn ich eine zukünftige Versicherung in einer PKV nachweisen kann. Der Antrag muss also innerhalb von 6 Monaten gestellt werden, der tatsächliche Wechsel in die PKV darf aber auch erst nach 6 Monaten stattfinden, richtig?
Wenn man nämlich nicht innerhalb der ersten 2 Monate wechselt und eine rückwirkende Änderung nicht mehr möglich ist, müsste man ja eher innerhalb der ersten 3 Monate einen Antrag stellen, damit man den Wechsel wegen der Kündigungsfrist bei der GKV noch in den ersten 6 Monaten vollziehen kann?
Falls jemand ansonsten noch Tipps zum weiteren Vorgehen hat, bin ich natürlich auch dankbar!