Beihilfebemessungssatz Hessen bei Kindern mit AG-Zuschuss zum PKV-Beitrag
Verfasst: 11.01.2020, 07:28
Hallo zusammen,
wir haben folgende Konstellation:
Meine Frau ist beihilfeberechtigt in Hessen, unsere zwei Kinder sind ebenfalls über sie versichert. Dadurch hat sich der Beihilfebemessungssatz der drei um 2x5, also 10% erhöht.
Ich bin selber als Angestellter (nicht im öD) PKV-versichert zu 100% und erhalte einen AG-Zuschuss. Ich könnte mir die Beiträge der Kinder von meinem AG bezuschussen lassen, lese aber auf den Seiten vom Regierungspräsidium Folgendes:
Die Erhöhung des Bemessungssatzes für den Ehegatten oder eines Kindes entfällt jedoch bei nachstehenden Voraussetzungen:
...
- bei Angehörigen, die einen Beitragszuschuss nach $257 des SGB V oder vergleichbaren Rechtsvorschriften beziehen
Meine Frage ist nun, ob dieser Fall bei mir vorliegt. Ich erhalte den Beitragszuschuss nach §257 des SGB V zwar, aber meine Kinder doch theoretisch nicht, da sie keine Arbeitnehmer sind, oder?
Für mich wäre das wie eine Familienversicherung, für die ich erhöhte Beiträge bezahlen müsste für die Kinder, und bei einer Familienversicherung erhöht sich der Bemessungssatz.
Kennt sich da jemand mit aus?
Gruß Thomas
wir haben folgende Konstellation:
Meine Frau ist beihilfeberechtigt in Hessen, unsere zwei Kinder sind ebenfalls über sie versichert. Dadurch hat sich der Beihilfebemessungssatz der drei um 2x5, also 10% erhöht.
Ich bin selber als Angestellter (nicht im öD) PKV-versichert zu 100% und erhalte einen AG-Zuschuss. Ich könnte mir die Beiträge der Kinder von meinem AG bezuschussen lassen, lese aber auf den Seiten vom Regierungspräsidium Folgendes:
Die Erhöhung des Bemessungssatzes für den Ehegatten oder eines Kindes entfällt jedoch bei nachstehenden Voraussetzungen:
...
- bei Angehörigen, die einen Beitragszuschuss nach $257 des SGB V oder vergleichbaren Rechtsvorschriften beziehen
Meine Frage ist nun, ob dieser Fall bei mir vorliegt. Ich erhalte den Beitragszuschuss nach §257 des SGB V zwar, aber meine Kinder doch theoretisch nicht, da sie keine Arbeitnehmer sind, oder?
Für mich wäre das wie eine Familienversicherung, für die ich erhöhte Beiträge bezahlen müsste für die Kinder, und bei einer Familienversicherung erhöht sich der Bemessungssatz.
Kennt sich da jemand mit aus?
Gruß Thomas