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Versäumnis der Änderungsfrist nach Minderung des Beihilfebemessungssatzes

Verfasst: 20.02.2022, 20:40
von JakobJo
Hallo zusammen,
vielleicht hat jemand hier einen Ratschlag für mich.
Während ihrer Elternzeit ist der Bemessungssatz meiner Frau von 50% auf 70% gestiegen. Den Versicherungssatz haben wir anpassen lassen.
Nach Ender der Elternzeit ist der Bemessungssatz wieder auf 50% gesunken und wir haben vergessen, dies beim Versicherer zu melden.
Jetzt ist die Änderungsfrist dafür verstrichen und eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Letztere möchten wir vermeiden weil wir sonst mit Ausschlüssen oder Zuschlägen rechnen müssen.
Die Elternzeit war schon im Voraus befristet, aber das Enddatum haben wir dem Versicherer erst nach Ende der Änderungsfrist gemeldet.

Ich freue mich über jede Idee, vielen Dank schon mal im Voraus.

Viele Grüße

Jakob

Re: Versäumnis der Änderungsfrist nach Minderung des Beihilfebemessungssatzes

Verfasst: 20.02.2022, 23:38
von GS
Hallo JakobJo,
Du schreibst:
Jetzt ist die Änderungsfrist dafür verstrichen und eine Gesundheitsprüfung erforderlich.
Die Änderungsfrist, ohne dass Gesundheitsfragen gestellt werden, dauert immerhin 6 Monate, also nicht gerade knapp. Und wer ohnehin mit Zuschlägen rechnet für die Fall des Versäumens, dem sollte doch kein roter Stift im Haus zu dick sein, um das im Kalender vorzumerken.

Hilft jetzt nicht mehr viel, ok. Bedingungsgemäß kommt ihr nicht um die Risikoprüfung herum. Stellt sich allenfalls die Frage, wie deren Ergebnis sein wird und ob man es graduell beeinflussen kann. Eins von mehreren denkbaren Stichworten wäre "Gesamtkundenbeziehung, evtl. noch ausbaufähig".

Gruß
von GS

Re: Versäumnis der Änderungsfrist nach Minderung des Beihilfebemessungssatzes

Verfasst: 23.02.2022, 12:03
von eastman
Ich würde bei dem (unbekannten) Versicherer nochmals nachfragen: Gesundheitsfragen TROTZ Rückwärtsversicherung ab Geltungstag der veränderten Beihilfe?....hat manchmal schon geholfen....