PKV-Öffnungsklausel für 2 Personen (Beamtin und Kind)
Verfasst: 28.07.2022, 11:05
Hallo zusammen,
ich werde ab Mitte kommenden Monats Beamtin auf Probe sein (w, Jahrgang 1979, Bundesland NRW), war zu vor angestellt andernorts im öffentlichen Dienst tätig.
Ich habe ein Gespräch mit einem "Berater" hinter mir, der mich bisher nicht auf die Öffnungsklausel hingewiesen hat. Mittlerweile habe ich selbst erlesen, dass ich vermutlich aber die Öffnungsklausel in Anspruch nehmen muss und vermutlich bei 30% Risikoaufschlag lande.
Es gibt ja auch bei PKVs mit Öffnungsklausel noch 16 Stück. Kann mir jemand einen Berater empfehlen, der mich etwas durch diesen Dschungel leitet - anonyme Abfragen sollten da ja besonders wichtig sein). Da ich mich in der Materie nicht auskenne wird es sicher nicht so leicht sein, die für mich bestmögliche ohne externe Hilfe auszuwählen.
Oder hat jemand eine Empfehlung, welche der 16 sich bewährt hat?
Ich will die Entscheidung für die konkrete PKV wohlüberlegt treffen, da würde ich im Zweifel auch lieber einen Berater gegen Honorar in Anspruch nehmen bevor ich mich aufgrund kostenloser "Beratung" und dadurch bedingter fehlender Infos falsch entscheide. Für den Antrag mit Öffnungsklausel habe ich ja nur einen einzigen "Shot".
Wichtiger Zusatzaspekt, der mich in diesem Zusammenhang auch beschäftigt: Mein Kind ist derzeit in der GKV, wenn ich jetzt ins Beamtenverhältnis wechsele muss ich aufgrund der Gkv-Jahresarbeitsentgeltgrenze vermutlich in 1-2 Jahren mein Kind auch privat versichern. Da könnte aufgrund von Vorerkrankung auch eine Ablehnung drohen. Wäre es daher sinnvoll, das Kind schon 2 Jahre vorher mit in die PKV zu nehmen, da für das Kind die Öffnungsklausel nur jetzt binnen der ersten 6 Monate auch greift( auch wenn das jetzt theoretisch noch nicht sein müsste, da der Partner in der GKV pflichtversichert ist und momentan noch Familienversicherungsmöglichkeit besteht). Oder gilt die Öffnungsklausel fürs Kind auch später wenn es wegen meiner Besoldung aus der Familienversicherung meines Partners fällt?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
ich werde ab Mitte kommenden Monats Beamtin auf Probe sein (w, Jahrgang 1979, Bundesland NRW), war zu vor angestellt andernorts im öffentlichen Dienst tätig.
Ich habe ein Gespräch mit einem "Berater" hinter mir, der mich bisher nicht auf die Öffnungsklausel hingewiesen hat. Mittlerweile habe ich selbst erlesen, dass ich vermutlich aber die Öffnungsklausel in Anspruch nehmen muss und vermutlich bei 30% Risikoaufschlag lande.
Es gibt ja auch bei PKVs mit Öffnungsklausel noch 16 Stück. Kann mir jemand einen Berater empfehlen, der mich etwas durch diesen Dschungel leitet - anonyme Abfragen sollten da ja besonders wichtig sein). Da ich mich in der Materie nicht auskenne wird es sicher nicht so leicht sein, die für mich bestmögliche ohne externe Hilfe auszuwählen.
Oder hat jemand eine Empfehlung, welche der 16 sich bewährt hat?
Ich will die Entscheidung für die konkrete PKV wohlüberlegt treffen, da würde ich im Zweifel auch lieber einen Berater gegen Honorar in Anspruch nehmen bevor ich mich aufgrund kostenloser "Beratung" und dadurch bedingter fehlender Infos falsch entscheide. Für den Antrag mit Öffnungsklausel habe ich ja nur einen einzigen "Shot".
Wichtiger Zusatzaspekt, der mich in diesem Zusammenhang auch beschäftigt: Mein Kind ist derzeit in der GKV, wenn ich jetzt ins Beamtenverhältnis wechsele muss ich aufgrund der Gkv-Jahresarbeitsentgeltgrenze vermutlich in 1-2 Jahren mein Kind auch privat versichern. Da könnte aufgrund von Vorerkrankung auch eine Ablehnung drohen. Wäre es daher sinnvoll, das Kind schon 2 Jahre vorher mit in die PKV zu nehmen, da für das Kind die Öffnungsklausel nur jetzt binnen der ersten 6 Monate auch greift( auch wenn das jetzt theoretisch noch nicht sein müsste, da der Partner in der GKV pflichtversichert ist und momentan noch Familienversicherungsmöglichkeit besteht). Oder gilt die Öffnungsklausel fürs Kind auch später wenn es wegen meiner Besoldung aus der Familienversicherung meines Partners fällt?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!