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PKV-Öffnungsklausel für 2 Personen (Beamtin und Kind)

Verfasst: 28.07.2022, 11:05
von lizzy07
Hallo zusammen,
ich werde ab Mitte kommenden Monats Beamtin auf Probe sein (w, Jahrgang 1979, Bundesland NRW), war zu vor angestellt andernorts im öffentlichen Dienst tätig.
Ich habe ein Gespräch mit einem "Berater" hinter mir, der mich bisher nicht auf die Öffnungsklausel hingewiesen hat. Mittlerweile habe ich selbst erlesen, dass ich vermutlich aber die Öffnungsklausel in Anspruch nehmen muss und vermutlich bei 30% Risikoaufschlag lande.
Es gibt ja auch bei PKVs mit Öffnungsklausel noch 16 Stück. Kann mir jemand einen Berater empfehlen, der mich etwas durch diesen Dschungel leitet - anonyme Abfragen sollten da ja besonders wichtig sein). Da ich mich in der Materie nicht auskenne wird es sicher nicht so leicht sein, die für mich bestmögliche ohne externe Hilfe auszuwählen.
Oder hat jemand eine Empfehlung, welche der 16 sich bewährt hat?
Ich will die Entscheidung für die konkrete PKV wohlüberlegt treffen, da würde ich im Zweifel auch lieber einen Berater gegen Honorar in Anspruch nehmen bevor ich mich aufgrund kostenloser "Beratung" und dadurch bedingter fehlender Infos falsch entscheide. Für den Antrag mit Öffnungsklausel habe ich ja nur einen einzigen "Shot".
Wichtiger Zusatzaspekt, der mich in diesem Zusammenhang auch beschäftigt: Mein Kind ist derzeit in der GKV, wenn ich jetzt ins Beamtenverhältnis wechsele muss ich aufgrund der Gkv-Jahresarbeitsentgeltgrenze vermutlich in 1-2 Jahren mein Kind auch privat versichern. Da könnte aufgrund von Vorerkrankung auch eine Ablehnung drohen. Wäre es daher sinnvoll, das Kind schon 2 Jahre vorher mit in die PKV zu nehmen, da für das Kind die Öffnungsklausel nur jetzt binnen der ersten 6 Monate auch greift( auch wenn das jetzt theoretisch noch nicht sein müsste, da der Partner in der GKV pflichtversichert ist und momentan noch Familienversicherungsmöglichkeit besteht). Oder gilt die Öffnungsklausel fürs Kind auch später wenn es wegen meiner Besoldung aus der Familienversicherung meines Partners fällt?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!

Re: PKV-Öffnungsklausel für 2 Personen (Beamtin und Kind)

Verfasst: 28.07.2022, 14:10
von RolandPKV
Herr Name durch Moderator gelöscht ist ein Versicherungsmakler, bei dem PKV für Beihilfeberechtigte ein Schwerpunkt ist. Seine Homepage findet man mit Google ganz schnell ;-)

Bitte keine Werbung hier anbringen und ggf. per PN antworten - danke

Re: PKV-Öffnungsklausel für 2 Personen (Beamtin und Kind)

Verfasst: 28.07.2022, 22:48
von GS
Für das Kind beginnt die Öffnungsklauseluhr erst dann zu ticken, wenn die Familienversicherung endet, also in der GKV die freiwillige Weiterversicherung anfängt.

Bzw. hat dann zu ticken begonnen, wenn ... geendet hat. Ein Teil der fraglichen 6 Monate Reaktionszeit kann also schon vorbei sein, wenn der betreffende Groschen gefallen ist.

Re: PKV-Öffnungsklausel für 2 Personen (Beamtin und Kind)

Verfasst: 20.01.2023, 19:43
von Saxum
Hey, da mir dieser Satz gerade auffiel, ist es tatsächlich so, dass die Frist der Öffnungsaktion für die Kinder erst beginnt, wenn bei GKV familienversicherten Kinder die Familienversicherung endet?

Die Frage ist dann aber auch, inwiefern soll es spezifisch „geendet“ haben? Sobald das betreffende GKV Elternteil die JAEG überschreitet und somit die freiwillige Versicherung beginnt ist selbsterklärend, jedoch trifft das auch zu wenn man spontan jetzt sagen würde, das Kind wird jetzt privat versichert aus der Familienversicherung heraus in die PKV Versicherung des anderen Elternteils?

Re: PKV-Öffnungsklausel für 2 Personen (Beamtin und Kind)

Verfasst: 20.01.2023, 20:20
von GS
In diesem Fall
Saxum schreibt:
jedoch trifft das auch zu wenn man spontan jetzt sagen würde, das Kind wird jetzt privat versichert aus der Familienversicherung heraus in die PKV Versicherung des anderen Elternteils?
greift weder die Öffnungsklausel noch würde die befragte PKV den Antrag auch ohne Öffnungsklausel annehmen.

Apropos:
Die TE Lizzy ist schon seit einem halben Jahr tot - zumindest hier im Forum :mrgreen:

Re: PKV-Öffnungsklausel für 2 Personen (Beamtin und Kind)

Verfasst: 20.01.2023, 21:41
von Saxum
Das hatte ich schon vermutet, weil es einfach zu offensichtlich war. Ich dachte mir aber, dass nachfragen nicht schadet. :)

Re: PKV-Öffnungsklausel für 2 Personen (Beamtin und Kind)

Verfasst: 20.01.2023, 21:53
von GS
Wenn es schon so offensichtlich war - warum fragst Du noch?

Ach ja, ich weiß es: Du wolltest es genau wissen.
Dann kann ich aber nur dazu raten, gelegentlich mal wieder hier reinzuschauen. Vllt. hat einer dazu ja noch eine bessere Idee?

Re: PKV-Öffnungsklausel für 2 Personen (Beamtin und Kind)

Verfasst: 20.01.2023, 23:21
von Saxum
Danke und ja, genau, das war der Grund. ;)