Profi Beihilferecht gesucht- Beihilfe bei Unterhaltsbeitrag ?

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heinrich
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Profi Beihilferecht gesucht- Beihilfe bei Unterhaltsbeitrag ?

Beitragvon heinrich » 11.07.2023, 19:19

Beamter auf Probe wird wegen Krankheit entlassen.

Es besteht ja kein Anspruch auf die übliche Versorgung.

Nach § 18 Landesversorgungsgesetz NRW (es ist ein Fall aus NRW) besteht wohl die Möglichkeit
einen Antrag auf "Unterhaltsbeitrag" zu stellen.

Frage: Falls ein solcher Unterhaltsbeitrag gezahlt wird--- besteht dann weiter ein Anspruch auf Beihilfe ?

Saxum
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Re: Profi Beihilferecht gesucht- Beihilfe bei Unterhaltsbeitrag ?

Beitragvon Saxum » 14.07.2023, 09:44

Ich bin kein Profi, aber meinem Verständnis nach geht eine Entlassung geht mit dem Verlust des Beamtenstatus einher und darüber hinaus fällt der "Empfang" von Versorgungsleistungen nicht unter die Merkmale der beihilfeberechtigen oder berücksichtigungsfähigen Angehörigen.

Neben Beamten, Richtern, Ruhestandsbeamten und Richter im Ruhestand gehören Witwer/Witwen, hinterbliebene eingetragene Lebenspartner sowie Waisen zu den beihilfeberechtigten Personen. Der Beihilfeanspruch besteht solange Bezüge, Ruhegehalt oder Hinterbliebenenbezüge (z. B. Waisengeld) gezahlt werden (§ 1 Absatz 1 BVO NRW).

Daher, nein der Anspruch auf Beihilfeleistungen ist meines Erachtens nach mit Wirksamwerden der Entlassung erloschen.

Sollte bis hierher eine Private Restkostenversicherung bestanden haben, wäre empfehlenswert diese meiner Ansicht nach für den möglichen späteren Fall einer (erneuten) Verbeamtung als Anwartschaft ruhend zu stellen und die Gelegenheit nutzen dabei Zusatzversicherungen (sofern der Versicherer das im Tarif anbietet) ohne Gesundheitsprüfung abzuschließen. Ich würde das in jedem Falle sicherheitshalber unmittelbar nach der Entlassung machen bzw. noch innert des 6 Monatigen Zeitraumes, um nicht in die Falle von erneuten Gesundheitsfragen zu tappen.


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