Beitragvon RHW » 06.06.2010, 06:35
Hallo,
wenn man Schüler oder Student ist, läuft die kostenlose Familienversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse (AOK, IKK, BKK oder eine Ersatzkasse) bis zum Tag vor dem 25. Geburtstag. Wenn man die Ausbildung (= Schule oder Studium) vorher beendet, endet die Familienversicherung mit dem Tag der Zeugnisübergabe, wenn man bereits 23 ist.
AUSNAHME:
Wenn die Lücke zwischen 2 Ausbildungsabschnitten (z.B. Schule und Studium) nicht mehr als 4 Monate beträgt, besteht auch für diese Lücke diese kostenlose Familienversicherung weiter (maximal bis zum Tag vor dem 25. Geburtstag). Grundlage: "Gemeinsames Rundschreiben der spitzenverbände der Krankenkassen vom 09.12.1988", Punkt 2.4.2.2 zu § 10 SGB V -> Am besten unter Berufung auf diese Grundlage die kostenlose Familienversicherung persönlich beantragen (oder telefonisch klären und schriftlichen Bescheid anfordern).
Wenn vor Beginn des Studiums zwei Beschäftigungen mit insgesamt über 400 Euro Entgelt ausgeübt werden, besteht ab diesem Tag eine eigene GKV-Mitgliedschaft. Die Beiträge werden vom AG und AN getragen (wegen Gleitzonenregelung zwischen 400 und 800 Euro der AG mehr als der AN).
Ab diesem Tag ggf. eine eigene Krankenkasse aussuchen. Falls man sich nicht innerhalb von spätestens 14 Tagen (auch der AG braucht innerhalb dieser Frist eine Bescheinigung der neuen Kasse!) eine andere Kasse aussucht, bleibt man i.d.R. an die bisherige Kasse für 18 Monate gebunden.
Ab Beginn des Studiums zahlt man nur noch den Studentenbeitrag von 64 Euro (es gibt hier keinen AG-Anteil). Zur Rentenversicherung ziehen die AG einen AN-Anteil vom Gehalt ab. Eine kostenlose Familienversicherung ist nicht möglich, da das Einkommen über 400 Euro liegt.
Gruß
RHW