Unter welchen (außergewöhnlichen) Umständen ist es in Deutschland möglich, keine gesetzliche oder private Krankenversicherung zu besitzen bzw. keine Beiträge mehr zu zahlen?
Mir ist bewusst, dass hierzulande grundsätzlich eine Krankenversicherungspflicht besteht. Allerdings interessieren mich mögliche Ausnahmen oder Szenarien, in denen eine Befreiung rechtlich zulässig wäre – beispielsweise bei langfristigem Auslandsaufenthalt, besonderen beruflichen Konstellationen oder anderen rechtlich anerkannten Gründen. Gibt es hierzu fundierte Erfahrungen oder sogar Gerichtsurteile?
Hintergrund: Ich befasse mich mit den Grenzen der Versicherungspflicht und suche keine illegale Umgehung, sondern klare Informationen zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Ich freue mich auf Eure Antworten.
Leben ohne Krankenversicherung - wie möglich?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Leben ohne Krankenversicherung - wie möglich?
Hallo und willkommen im Forum
Eigentlich ist es ganz einfach, wenn man weiß, dass es in Deutschland für Menschen, die ihren 1. Wohnsitz in Deutschland haben, nur eine Pflicht zur Krankenversicherung haben, nicht aber krankenversicherungspflichtig sind. Man meint, es wäre das Gleiche, ist es aber nicht.
Nicht in Deutschland selbst krankenversichert sein muss man, wenn man z.B. in der EU arbeitet und dort versichert ist. Auf den Personenkreis zielt die Fragestellung ja auch. Die freie Heilfürsorge (Soldaten) oder die Beihilfe für Beamten ist im Grunde auch eine Krankenversicherung, deren Leistung man erhält, ohne selbst Beiträge dafür zu entrichten. Bürgergeldempfänger/innen sind in der GKV oder PKV versichert und Sozialhilfeempfänger erhalten ihre Leistung vom Sozialamt. Eine Befreiung von der Pflicht eine Krankenversicherung zu haben, die gibt es meines Wissens nach nicht. Blieben demnach nur noch die Menschen übrig, die keine Krankenversicherung benötigen, weil sie es sich finanziell nicht leisten können (Obdachlose) oder weil sie soviel Geld haben, dass sie es sich leisten können. Am Ende haben wir dann diejenigen, die irgendwann mal durchs berühmte Raster gefallen sind und keine Krankenversicherung besitzen, da gab es vor nicht allzu langer Zeit ein ganz berühmtes Beispiel dafür. Zusammenfassend kann ich sagen - hier gilt "Wo kein Kläger, da kein Richter".
Gruß
Czauderna
Eigentlich ist es ganz einfach, wenn man weiß, dass es in Deutschland für Menschen, die ihren 1. Wohnsitz in Deutschland haben, nur eine Pflicht zur Krankenversicherung haben, nicht aber krankenversicherungspflichtig sind. Man meint, es wäre das Gleiche, ist es aber nicht.
Nicht in Deutschland selbst krankenversichert sein muss man, wenn man z.B. in der EU arbeitet und dort versichert ist. Auf den Personenkreis zielt die Fragestellung ja auch. Die freie Heilfürsorge (Soldaten) oder die Beihilfe für Beamten ist im Grunde auch eine Krankenversicherung, deren Leistung man erhält, ohne selbst Beiträge dafür zu entrichten. Bürgergeldempfänger/innen sind in der GKV oder PKV versichert und Sozialhilfeempfänger erhalten ihre Leistung vom Sozialamt. Eine Befreiung von der Pflicht eine Krankenversicherung zu haben, die gibt es meines Wissens nach nicht. Blieben demnach nur noch die Menschen übrig, die keine Krankenversicherung benötigen, weil sie es sich finanziell nicht leisten können (Obdachlose) oder weil sie soviel Geld haben, dass sie es sich leisten können. Am Ende haben wir dann diejenigen, die irgendwann mal durchs berühmte Raster gefallen sind und keine Krankenversicherung besitzen, da gab es vor nicht allzu langer Zeit ein ganz berühmtes Beispiel dafür. Zusammenfassend kann ich sagen - hier gilt "Wo kein Kläger, da kein Richter".
Gruß
Czauderna
Re: Leben ohne Krankenversicherung - wie möglich?
Hallo simons82,
Liegt nicht zuletzt an dem fundamentalen Rechtsgrundsatz, den @Czauderna bereits zitiert hat:
Soweit hatte der Gesetzgeber während der zweiten schwarz-roten Koalition 2005-2009 nicht gedacht. Offenbar war die Zeit, die das parlamentarische Procedere dazu bereithielt, am Ende allzu knapp.
Gruß
von GS
Sitzt du an einer Bachelorarbeit zu diesem Thema? Wenn ja, wird das mit dem Quellenfinden wohl nicht ganz einfach werden.Hintergrund: Ich befasse mich mit den Grenzen der Versicherungspflicht und suche keine illegale Umgehung, sondern klare Informationen zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Liegt nicht zuletzt an dem fundamentalen Rechtsgrundsatz, den @Czauderna bereits zitiert hat:
Dem die Erkenntnis zugrunde liegt "Warum sollen wir klagen, wenn uns im Erfolgsfall bestenfalls ein Pyrrhus-Sieg winkt?""Wo kein Kläger, da kein Richter."
Soweit hatte der Gesetzgeber während der zweiten schwarz-roten Koalition 2005-2009 nicht gedacht. Offenbar war die Zeit, die das parlamentarische Procedere dazu bereithielt, am Ende allzu knapp.
Gruß
von GS
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