Hallo ,
Habe nach Sozialplan vom AG eine Abfindung bekommen.
Frage: Nach ALG I - Bezug, muß ich meine Frau und mich freiwillig in
meiner Krankenkasse (BKK) weiterversichern.
Wenn ich weiter arbeitslos bleibe muss ich evtl. von der Abfindung leben.
Wenn ich keine Arbeit mehr finde.
Nach Auskunft meiner Krankenkasse muss ich dann nur noch den
Mindestbeitrag bezahlen.
Nach Transvergesellschaft 1 Jahr und ALG I - 1,5 Jahre kann die Abfindung
nicht mehr berechnet werden. Sondern nur noch meine Einkünfte.
Das sind die Zinsen aus der Abfindung. Da diese nicht so hoch sind
wird der Mindestbeitrag für die gesetzliche Familienversicherung angesetzt.
Meine Frau arbeitet auch nicht, also nur Zinseinkünfte.
Stimmt das mit dem Mindestbeitrag? (ca 150 €/Monat).
Gruß
Heiliger
gesetzl. Krankenversicherung(Familienversicherung)nach ALG I
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Ja sehe ich auch so. Im Bereich der freiwilligen Versicherung können nur die Einnahmen zum Lebensunterhalt berücksichtigt werden. Und als Einnahmen stehen Dir nur die Zinseinkünfte zur Verfügung. Allerdings ist dieses in der Satzung der KV zu regeln. Die meisten KV´s haben nur den Begriff Einnahmen zum Lebensunterhalt drinne. Ich wüsste derzeit keine KV die auch Vermögen berücksichtigt. Nur die Erträge, sonst nix.
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