Wegfall der Beihilfe- zu 50 % versichert

Was sonst nirgendwo reingehört.

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Bertha
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Wegfall der Beihilfe- zu 50 % versichert

Beitragvon Bertha » 19.06.2008, 20:10

Mit Ende meines Referendariats am 30.4.08 erlosch bei mir die 50%ige Beihilfe. Bei meiner privaten KV bin ich weiterhin zu 50 % versichert.

Im Moment bin ich arbietssuchend gemeldet, d.h. ich bekomme keinerlei Bezüge vom Arbeitsamt, da ich ja während der 2 Jahre Im Referendariat Beamtin war und nicht sozialversicherungspflichtig gearbeitet habe.

Für die Umstellung des PKK Tarifes habe ich 6 Monate Zeit.
Im September werde ich höchstwahrscheinlich eine Stelle als Angestellte im öffentlichen Dienst antreten. Dann lohnt es sich für mich, in die GKV einzutreten.

Nur: was mache ich in der Zwischenzeit ?

Danke schon mal !

dij
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Re: Wegfall der Beihilfe- zu 50 % versichert

Beitragvon dij » 19.06.2008, 20:32

Bertha hat geschrieben:Mit Ende meines Referendariats am 30.4.08 erlosch bei mir die 50%ige Beihilfe. Bei meiner privaten KV bin ich weiterhin zu 50 % versichert.


Das ist schlecht: 50% von, sagen wir, 100000 Euro Krankheitskosten nach einem schweren Unfall sind immer noch sehr viel Geld.

Bertha hat geschrieben:Für die Umstellung des PKK Tarifes habe ich 6 Monate Zeit.


Wenn das mal kein Irrtum ist. Die Frist beträgt nur zwei Monate und endet somit in anderthalb Wochen (§ 178e VVG a.F., die für Altverträge gemäß Art. 1 Abs. 1 EG zum VVG noch bis zum Jahresende gilt). Der Gesetzestext gibt auch nicht eindeutig her, daß eine Umstellung rückwirkend zum Wegfall der Beihilfeberechtigung erfolgen muß.

Was also tun? Schnell in einen 100%-Tarif wechseln, würde ich sagen.

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 19.06.2008, 21:36

Hallo,

schnelle Antwort zur Halbzeitpause. Da ich die Vereinsbrille aufhabe, kann ich nur für meinen Arbeitgeber sprechen. Wir bieten genau für diesen Fall die Verdoppelung der Leistungen und des Beitrag an, gewähren also weiterhin (bis 18 Mon.) die Ausbildungskonditionen. Je nachdem wo Sie versichert sind, gibt es diese Möglichkeit.

Ansonsten gilt meines Erachtens hier die 6-Monatsgsregelung (neues VVG), da auch eine Beihilfewegfall eine Beihilfeänderung ist.

Gruß
CM

dij
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Beitragvon dij » 19.06.2008, 22:17

Art. 1 Abs. 1 VVGEG:

Auf Versicherungsverhältnisse, die bis zum Inkrafttreten des Versicherungsvertragsgesetzes vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2631) am 1. Januar 2008 entstanden sind (Altverträge), ist das Gesetz über den Versicherungsvertrag in der bis dahin geltenden Fassung bis zum 31. Dezember 2008 anzuwenden, soweit in Absatz 2 und den Artikeln 2 bis 6 nichts anderes bestimmt ist.

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Beitragvon Cassiesmann » 19.06.2008, 23:08

dij hat geschrieben:Art. 1 Abs. 1 VVGEG:

Auf Versicherungsverhältnisse, die bis zum Inkrafttreten des Versicherungsvertragsgesetzes vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2631) am 1. Januar 2008 entstanden sind (Altverträge), ist das Gesetz über den Versicherungsvertrag in der bis dahin geltenden Fassung bis zum 31. Dezember 2008 anzuwenden, soweit in Absatz 2 und den Artikeln 2 bis 6 nichts anderes bestimmt ist.


Wenn die Regelung keinen Bezug zu Art. 2-6 hat, sehe ich meinen Fehler ein! Wir wenden neues Recht an, was aber nicht für alle Versicherer gelten muss!

dij
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Beitragvon dij » 19.06.2008, 23:19

Ja, der Versicherer hat ein Wahlrecht (Art. 2). Das haben aber weitem nicht alle zugunsten einer früheren Übernahme ausgeübt, bis zum Beweis des Gegenteils würde ich also von zwei Monaten ausgehen.

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 20.06.2008, 07:21

Und mal wieder würde es uns helfen, wenn Ross und Reiter bekannt wären.

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Beitragvon Bertha » 20.06.2008, 09:48

Cassiesmann hat geschrieben:Und mal wieder würde es uns helfen, wenn Ross und Reiter bekannt wären.


Ross und Reiter will sagen Name der PKV ?

Bin bei der LKH versichert.
Beihilfe bekam ich vom Land Niedersachsen.


Wenn ich Einkünfte hätte, wäre über eine Aufstockung auf 100 % noch zu reden, doch ich beziehe zur Zeit gerade -- nichts.

Gibt es bei den privaten auch irgendwelche Mindesttarife ?


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