ich hab folgende Frage:
Ehefrau ist bei mir mitversichert (Familienversicherung),
da sie nur Einkünfte unter 300,- Euro mtl. (Einkünfte aus Kapitalerträgen) hat;
In einigen Jahren wird sie jedoch die sagenhafte Rente von ca: 70 Euro
bekommen!
Die Rente setzt sich zusammen aus
2 Jahre Kindererziehung,
3 Monate Pflichtbeiträge
3 Jahre freiwillig eingezahlte Beiträge;
wie ist die Ehefrau dann versichert?
von der Gesetzlichen Rente wird ja wahrscheinlich der KV-Beitrag direkt abgezogen;
a) wenn Rente und Kap.-Ertrag unter 355,- Euro sind
oder
b) wenn Rente und Kap.-Ertrag beispielsweise 370,- Euro wären
oder
c) darf sie überhaupt keine Einnahmen aus Kapitalertrag haben
Jede Menge Fragen!
über Antworten freue und bedanke ich mich jetzt schon
Wie kv versichert bei Renteneintritt
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
-
- Postrank7
- Beiträge: 2143
- Registriert: 28.01.2007, 17:53
- Wohnort: Torgau
- Kontaktdaten:
Hallo Neuer,
Die Familienversicherung ist geregelt im SGB V §10
Das ist der Stand heute, es ändert sich aber öffter was, ich würde nochmal nachfragen wenn es soweit ist.Der Anteil der Rente welcher aus Kindererziehungszeiten herrührt bleibt unberücksichtigt.
§ 10 Familienversicherung
(1) 1Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen
1.ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
2.nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 bis 8, 11 oder 12 oder nicht freiwillig versichert sind,
3.nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind; dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 außer Betracht,
4.nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und
5.kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro.
Gruß
Die Familienversicherung ist geregelt im SGB V §10
Das ist der Stand heute, es ändert sich aber öffter was, ich würde nochmal nachfragen wenn es soweit ist.Der Anteil der Rente welcher aus Kindererziehungszeiten herrührt bleibt unberücksichtigt.
§ 10 Familienversicherung
(1) 1Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen
1.ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
2.nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 bis 8, 11 oder 12 oder nicht freiwillig versichert sind,
3.nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind; dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 außer Betracht,
4.nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und
5.kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro.
Gruß
hallo, vielen Dank mal für die Antwort;
dass sich in der nächsten Zeit wieder alles ändern kann ist klar!
Aber wie wäre der Stand heute?
Ist die Ehefrau noch familienversichert, wenn Mini-Rente und Kapitalerträge unter der Bezugsgrösse liegen?
Oder darf sie keine Kapitalerträge haben, denn von der Rente wird ja direkt der KV-Beitrag abgezogen?
Grüsse
H
dass sich in der nächsten Zeit wieder alles ändern kann ist klar!
Aber wie wäre der Stand heute?
Ist die Ehefrau noch familienversichert, wenn Mini-Rente und Kapitalerträge unter der Bezugsgrösse liegen?
Oder darf sie keine Kapitalerträge haben, denn von der Rente wird ja direkt der KV-Beitrag abgezogen?
Grüsse
H
-
- Postrank7
- Beiträge: 2143
- Registriert: 28.01.2007, 17:53
- Wohnort: Torgau
- Kontaktdaten:
Sorry Leute, das sind hier - meines Erachtens - die falschen Gedankenansätze.
Man muss in erster Linie zunächst klären, ob die Gattin die 9/10 Belegung in der 2. Hälfte erfüllt. Wenn diese erfüllt ist, dann ist die Gattin klipp und klar durch die Rente selber pflichtversichert. In dieser Konstellation muss ich mir keinen Kopp über die Familienversicherung machen.
Also, wenn die Holde in der 2. Hälfte des Erwerbsleben 90 % GKV versichert war (dazu zählen alle Arten der Versicherung in der GKV § 5, § 9 und § 10 SGB V) dann kann sie sich gegen die Pflichtversicherung und dem Beitragsabzug aus der Rente nicht wehren!!!
Und wenn die Holde dann über die Rente pflichtversichert ist, dann spielen die anderen Einnahmen (Kapitaleinkünfte) überhaupt keinen Bagger!
Wird durch die Rente die sog. KvdR (Pflichtversicherung) nicht ausgelöst, kann die Holde unter den Bestimmungen des § 10 SGB V (Gesamteinkommen unterhalb von 355,00 Euro) in die Familienversicherung. D. h., wenn das Einkommen oberhalb von derzeit von 355,00 Euro (incl. der Rente / ohne KvdR) liegt, dann fliegt sie aus der Familienversicherung heraus und muss sich freiwillig versichern!!
Man muss in erster Linie zunächst klären, ob die Gattin die 9/10 Belegung in der 2. Hälfte erfüllt. Wenn diese erfüllt ist, dann ist die Gattin klipp und klar durch die Rente selber pflichtversichert. In dieser Konstellation muss ich mir keinen Kopp über die Familienversicherung machen.
Also, wenn die Holde in der 2. Hälfte des Erwerbsleben 90 % GKV versichert war (dazu zählen alle Arten der Versicherung in der GKV § 5, § 9 und § 10 SGB V) dann kann sie sich gegen die Pflichtversicherung und dem Beitragsabzug aus der Rente nicht wehren!!!
Und wenn die Holde dann über die Rente pflichtversichert ist, dann spielen die anderen Einnahmen (Kapitaleinkünfte) überhaupt keinen Bagger!
Wird durch die Rente die sog. KvdR (Pflichtversicherung) nicht ausgelöst, kann die Holde unter den Bestimmungen des § 10 SGB V (Gesamteinkommen unterhalb von 355,00 Euro) in die Familienversicherung. D. h., wenn das Einkommen oberhalb von derzeit von 355,00 Euro (incl. der Rente / ohne KvdR) liegt, dann fliegt sie aus der Familienversicherung heraus und muss sich freiwillig versichern!!
Also mal im Klartext:
70,00 Euro Rente monatlich von der DRV; ein leben Lang treues Mitglied der GKV!
Dann sind 1.000.000 Euro Zinseinkünfte jährlich überhaupt nicht schädlich; man ist für schlappe 5,00 Euro (Eigenanteil) in der GKV pflichtversichert!!!
Was will man mehr?!?!
Unser lieber Gesetzgeber oder die Lobby die Kvén haben doch in den 90-ziger Jahren versucht, vor so einer Geschichte den Riegel zu schieben. Lieder hat das BVerfg im Jahre 2000 diese Versuche als verfassungswidrig verworfen!!!
Ihr kennt doch meinen Spruch! Ich bin ein absuluter Fan der GKV; zumindest im hohen Alter!!
70,00 Euro Rente monatlich von der DRV; ein leben Lang treues Mitglied der GKV!
Dann sind 1.000.000 Euro Zinseinkünfte jährlich überhaupt nicht schädlich; man ist für schlappe 5,00 Euro (Eigenanteil) in der GKV pflichtversichert!!!
Was will man mehr?!?!
Unser lieber Gesetzgeber oder die Lobby die Kvén haben doch in den 90-ziger Jahren versucht, vor so einer Geschichte den Riegel zu schieben. Lieder hat das BVerfg im Jahre 2000 diese Versuche als verfassungswidrig verworfen!!!
Ihr kennt doch meinen Spruch! Ich bin ein absuluter Fan der GKV; zumindest im hohen Alter!!
-
- Postrank7
- Beiträge: 2143
- Registriert: 28.01.2007, 17:53
- Wohnort: Torgau
- Kontaktdaten:
hallo,
vielen Dank erst mal für Eure Antworten!
Also, die Holde ist in den letzten Jahren nicht mehr in der KV gewesen,
sondern war ab ca: 3 Monate nach Heirat immer Familienversichert;
d.h.: das Erwerbsleben der Holden endete 1968 !
davor war sie in der GKV!
aus diesem Grund bin auch ich ein Fan der GKV!
mir war nur nicht klar, ob sie weiter in der Familienversicherung bleiben kann!
So wie ich die Antwort verstehe darf die Holde also:
70,- Euro Rente (unberücksichtigt bleiben Zeiten aus Kindererziehung???)
und Kapitalerträge (verringert um den Sparerfreibetrag)
bis z. Zt: 355,- Euro haben (insgesamt)!
ok??
Ein Rentenberater sagte mir mal: von der Rente wird aber auch bei Familienversicherten der KV-Beitrag abgezogen (würde ich sogar gerecht finden!
Gerecht würde ich sogar finden, wenn von allen Einkünften der normale KV-Beitrag gezahlt werden müsste! aber wenn die Holde nur einen Euro mehr, also 356,- Euro bekäme, müsste sie Beiträge bezahlen, als würde sie 828 Euro verdienen! und das wäre ein Beitragssatz von ca: 32 %!!
und das finde ich nicht gerecht
Liege ich mit meiner Berechnung oben richtig?
Grüsse H
vielen Dank erst mal für Eure Antworten!
Also, die Holde ist in den letzten Jahren nicht mehr in der KV gewesen,
sondern war ab ca: 3 Monate nach Heirat immer Familienversichert;
d.h.: das Erwerbsleben der Holden endete 1968 !
davor war sie in der GKV!
aus diesem Grund bin auch ich ein Fan der GKV!
mir war nur nicht klar, ob sie weiter in der Familienversicherung bleiben kann!
So wie ich die Antwort verstehe darf die Holde also:
70,- Euro Rente (unberücksichtigt bleiben Zeiten aus Kindererziehung???)
und Kapitalerträge (verringert um den Sparerfreibetrag)
bis z. Zt: 355,- Euro haben (insgesamt)!
ok??
Ein Rentenberater sagte mir mal: von der Rente wird aber auch bei Familienversicherten der KV-Beitrag abgezogen (würde ich sogar gerecht finden!
Gerecht würde ich sogar finden, wenn von allen Einkünften der normale KV-Beitrag gezahlt werden müsste! aber wenn die Holde nur einen Euro mehr, also 356,- Euro bekäme, müsste sie Beiträge bezahlen, als würde sie 828 Euro verdienen! und das wäre ein Beitragssatz von ca: 32 %!!
und das finde ich nicht gerecht
Liege ich mit meiner Berechnung oben richtig?
Grüsse H
Nein, Du liegt mit der Berechnung nicht richtig.
Es dürfte - meines Erachtens - eindeutig sein.
Sie erfüllt die KvdR-Voraussetzungen, da sie in der 2. Hälfte immer versichert war (Familienversicherung zählt auch dazu) und ist mit dem Datum der Rentenantragstellung selber pflichtversichert. Die Familienversicherung endet zu diesem Zeitpunkt.
Damit unterliegt die Rente natürlich auch der Beitragspflicht und es wird etwas von der Rente abgezogen.
Die Einkommensgrenzen für die Familienversicherung sind daher nicht mehr relevant.
Es dürfte - meines Erachtens - eindeutig sein.
sondern war ab ca: 3 Monate nach Heirat immer Familienversichert
Sie erfüllt die KvdR-Voraussetzungen, da sie in der 2. Hälfte immer versichert war (Familienversicherung zählt auch dazu) und ist mit dem Datum der Rentenantragstellung selber pflichtversichert. Die Familienversicherung endet zu diesem Zeitpunkt.
Damit unterliegt die Rente natürlich auch der Beitragspflicht und es wird etwas von der Rente abgezogen.
Die Einkommensgrenzen für die Familienversicherung sind daher nicht mehr relevant.
Hallo Rossi ,
super Dein Tip;
nach suchen und studieren in den Bedingungen der KVdR und des
§ 5 Abs. 11. SGB V stimme ich Dir voll überein:
Die Holde ist ab Rentenbeantragung pflichtversichert in der KVdR
Das ist eigentlich genau das, was wir wollten;
Nun muss ich zu gegebenem Zeitpunkt nur die Krankenkasse davon überzeugen, dass das so ist;
Ein Berater von der KV sagte uns nämlich telf. mal so beiläufig, dass sie nur in die KVdR käme, wenn sie in der Vorversicherungszeit (9/10) gearbeitet und in der GKV gewesen wäre! von Familienversicherung nach § 10 sagte er nichts!
Aber die sagen so vieles nicht, erst wenn man nachhakt rücken sie damit raus; z.Bsp.: dass bei den Kapitalerträgen der Sparerfreibetrag abezogen wird;
aber das ist ein anderes Thema
also vorerst mal vielen Dank
Gruss
H
super Dein Tip;
nach suchen und studieren in den Bedingungen der KVdR und des
§ 5 Abs. 11. SGB V stimme ich Dir voll überein:
Die Holde ist ab Rentenbeantragung pflichtversichert in der KVdR
Das ist eigentlich genau das, was wir wollten;
Nun muss ich zu gegebenem Zeitpunkt nur die Krankenkasse davon überzeugen, dass das so ist;
Ein Berater von der KV sagte uns nämlich telf. mal so beiläufig, dass sie nur in die KVdR käme, wenn sie in der Vorversicherungszeit (9/10) gearbeitet und in der GKV gewesen wäre! von Familienversicherung nach § 10 sagte er nichts!
Aber die sagen so vieles nicht, erst wenn man nachhakt rücken sie damit raus; z.Bsp.: dass bei den Kapitalerträgen der Sparerfreibetrag abezogen wird;
aber das ist ein anderes Thema
also vorerst mal vielen Dank
Gruss
H
Nun muss ich zu gegebenem Zeitpunkt nur die Krankenkasse davon überzeugen, dass das so ist;
Ich denke mal, die Kv wird es definitiv wissen.
Ein Berater von der KV sagte uns nämlich telf. mal so beiläufig, dass sie nur in die KVdR käme, wenn sie in der Vorversicherungszeit (9/10) gearbeitet und in der GKV gewesen wäre! von Familienversicherung nach § 10 sagte er nichts!
Tja, nun denn, der Rentenberater entscheidet nicht über die KvdR, sondern nur über die Rente. Über das Thema KvdR kann man stundenlang referieren bzw. diskutieren.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste