Letztlich gilt auch hier: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Kritisch wird es, falls der Threadersteller ernsthaft erkrankt. Dann heißt es grundsätzlich: Die GKV-Beiträge der letzten 4 Jahre nachzahlen.
Kontrahierungszwang versus Praemienzuschlag
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 10 Gäste