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Nicht versichert

Verfasst: 15.05.2009, 13:51
von lilly
Grüße Alle ganz lieb!
Mein Fall:
Bin 24 und seit 2 Jahren nicht krankenversichert (war über mein Vater gesetzlich familienversichert AOK). Bin rausgeflogen!
Habe auch kein Einkommen und kann die freiwillige versicherung 120 eu nicht zahlen. Bin auf Jobsuche!
Sonstige Hilfe bekomme ich auch nicht, da ich bei meinen Eltern lebe.
Ich und mein Freund möchten im nächsten Jahr heiraten. (Er ist bei der gesetzlichen Krankenkasse DAK).
Frage ist die.. kann ich mich über ihn mitversichern?
Wenn ja, muss ich dann die Beiträge von den 2 Jahren nachzahlen?

Danke im voraus! .-.

Verfasst: 15.05.2009, 16:21
von Rossi
und seit 2 Jahren nicht krankenversichert


Falsch; Du bist seit dem 01.04.2007 kraft Gesetzes schon längst versichert. Es ist die sog. Versicherungspflicht der Nichtversicherten, oder die sog. Kralle. Du bist leider noch ein freilaufendes Schäflein, welches vom Schäfer (GKV) noch nicht eingefangen wurde.

Gehe mal davon aus, dass die Kv spätestens nach der Heirat nachbohren wird.

Verfasst: 15.05.2009, 21:18
von lilly
Rossi erstmal danke dir für die schnelle Antwort.
Was heisst das dann für mich :-s ?
Nachzahlen :shock: ?

Verfasst: 16.05.2009, 14:55
von Rossi
Jawoll, leider nachlöhnen ab dem 01.04.2007, bzw. wenn der Zeitpunkt der Nichtversicherung später ist, dann ab diesem Zeitpunkt.

Antrag auf Ermässigung gem. § 186 Abs. 11 SGB V stellen. Einige gehen hin und fordern nur ca. 40,00 Euro monatlich nach, wenn man rückwirkend keine Leistungen in Anspruch nimmt.

Verfasst: 16.05.2009, 18:41
von lilly
Rossi Vielen Dank für die Information!
Du hast mir sehr sehr geholfen, sonst wüsste ich nicht weiter... ](*,)

Glücklicherweise hab ich in den 2 Jahren kein Arzt besucht, da alles ok war. :) ..

Noch ne ganz kleine und letzte Frage.

Was wäre besser? Sich jetzt sofort bei der ehemaligen Krankenkasse zu melden oder besser nach der Heirat, wenn ich mich bei meinen Mann (andere Krankenkasse) familienversichern möchte?
Dann weiss ich zumindest den gesamten zuzahlenden Betrag, welchen ich dann (wenn möglich) in Raten abzahlen kann..

Verfasst: 16.05.2009, 23:34
von Rossi
Was wäre besser? Sich jetzt sofort bei der ehemaligen Krankenkasse zu melden oder besser nach der Heirat, wenn ich mich bei meinen Mann (andere Krankenkasse) familienversichern möchte?


Ich glaube, jenes kann Dir hier im Forum niemand beantworten, was besser wäre.

Aber es gibt so einen Spruch: aufgeschoben ist nicht aufgehoben!!

Verfasst: 15.10.2009, 10:11
von Satin
Hallo.
Kann eigentlich jeder einen Antrag auf Ermässigung stellen? War jetzt auch ca. ein Jahr nicht mehr versichert und habe in der Zeit keine Leistungen in Anspruch genommen.

Verfasst: 16.10.2009, 08:37
von Rossi
Na logo, kannst Du das. Ist nur ne Frage, wie die Kv. es auslegt?!?

Wie schon gepostet, meine Erfahrungen zeigen, dass es total unterschiedlich gemacht wird. Wobei die Mehrheit derzeit nicht auf den Mindestbeitrag ermäßigt.

Wie so eine Geschichte vor Gericht ausgeht, kann Dir hier vermutlich keiner sagen; denn vor Gericht und auf hoher See weiß man nie wohin die Reise geht.

Verfasst: 03.11.2009, 21:02
von sozifa
es zählen aber nciht die letzten 2 jahre sondern nur de letzten 18 monate!
Da eine Bindungsfrist auch 18 monate betragen würde, bei neuem Kassenwahlrecht.

Verfasst: 05.11.2009, 23:10
von Rossi
Hä?

Was hat der Emäßigungsantrang im Sinne von § 186 Abs. 11 SGV jetzt mit der Bindungsfrist zu tun? Jenes verstehe ich derzeit noch nicht, oder habe ich da jetzt nen Brett vor der Birne?!

Verfasst: 07.11.2009, 12:04
von Vergil09owl
Hast Recht hat da gar nichts mit zutun, Beiträge müssen vier Jahre rückwirkden zurückfefordert werden, da ist leider keine Ermäßigung drin. Warum auch?

Verfasst: 03.12.2009, 22:37
von yani
habe auch ein gleiches Problem mit meinen Lebensgefährten
Ausschluß durch die GKV 2005 aber alle Beiträge welche rückständig waren
bezahlt, trotzdem nicht wieder aufgenommen.
Jetzt ist er bald 70 Jahre hochgradig Diabetes stirbt fast und keiner hilft, hat zwar Eigentum aber sehr stark belastet durch
Nichtzahlung seiner Mieter, welche ihn in den Ruin getrieben haben, soll jetzt ab 2007 monatlich 150,-- € nachbezahlen, was machen? .-. [/u]

Verfasst: 03.12.2009, 23:40
von Rossi
Nun denn, den Antrag nach § 186 Abs. 11 SGB V auf Ermäßigung stellen!

Das Problem, wir müssen abwarten, wie die Sozialgerichte es sehen. Jenes wird noch noch ein Weilchen dauern!

Verfasst: 04.12.2009, 04:46
von Dipling
Aufnehmen muss ihn die Kasse auf jeden Fall, auch wenn keine Beiträge nachbezahlt werden oder nicht mal laufende Beiträge entrichtet werden.

Allerdings kann die Kasse die Leistungen bei rückständigen Beiträgen auf eine Notversorgung begrenzen. Was zur Notversorgung zählt, entscheidet jedoch der Arzt, nicht die Krankenkasse.
Und wie der Arzt bei einer schweren, potenziell lebensbedrohlichen Diabetes entscheidet, sollte klar sein.

Mit Vollstreckungsmaßnahmen seitens der Kasse ist allerdings zu rechnen.

Verfasst: 04.12.2009, 08:53
von Czauderna
Dipling hat geschrieben:Aufnehmen muss ihn die Kasse auf jeden Fall, auch wenn keine Beiträge nachbezahlt werden oder nicht mal laufende Beiträge entrichtet werden.

Allerdings kann die Kasse die Leistungen bei rückständigen Beiträgen auf eine Notversorgung begrenzen. Was zur Notversorgung zählt, entscheidet jedoch der Arzt, nicht die Krankenkasse.
Und wie der Arzt bei einer schweren, potenziell lebensbedrohlichen Diabetes entscheidet, sollte klar sein.

Mit Vollstreckungsmaßnahmen seitens der Kasse ist allerdings zu rechnen.


Hallo,

genau so ist es - das habe ich der Fragestellerin gerade vor 10 Minunten auch so in einem anderen Forum geschrieben.
Gruß
Czauderna