Hallo,
kann mir jemand sagen, ob eine Reha von 1/2 Jahr durch den Rentenversicherungsträger auf die Dauer der Krankengeldzahlung wg.
Aussteuerung angerechnet wird?
18.4. bis 30.Spt. 2008 Krankengeld
1.Okt.2008 bis 30.03.2009 Reha Rentenversicherung
Ab 01.04.2009 Krankengeld.
Wann ist man ausgesteuerert.
Für die Antwort schon mal besten Dank.
Heiliger
Ausstreuerung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Jooh, dat wird angerechnet. Während der Rehamassnahme hast Du vermutlich Übergangsgeld erhalten.
Während dieser Zeit ruht nur der Krankengeldanspruch (vgl. § 49 SGB V), aber bei der Ermittlung der 78 Wochenfrist zählt der Bezug von Übergangsgeld dazu!
(3) Bei der Feststellung der Leistungsdauer des Krankengeldes werden Zeiten, in denen der Anspruch auf Krankengeld ruht oder für die das Krankengeld versagt wird, wie Zeiten des Bezugs von Krankengeld berücksichtigt. Zeiten, für die kein Anspruch auf Krankengeld besteht, bleiben unberücksichtigt
Während dieser Zeit ruht nur der Krankengeldanspruch (vgl. § 49 SGB V), aber bei der Ermittlung der 78 Wochenfrist zählt der Bezug von Übergangsgeld dazu!
(3) Bei der Feststellung der Leistungsdauer des Krankengeldes werden Zeiten, in denen der Anspruch auf Krankengeld ruht oder für die das Krankengeld versagt wird, wie Zeiten des Bezugs von Krankengeld berücksichtigt. Zeiten, für die kein Anspruch auf Krankengeld besteht, bleiben unberücksichtigt
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