Rückkehr nach selbständigkeit und auslandsaufendhalt in die GKV
Verfasst: 15.09.2017, 22:47
Hallo,
ich bin 64 Jahre alt und habe mich Jan.1989 selbständig gemacht. Zuvor war ich bei der DAK gesetzlich krankenversichert, in der Zeit meiner Selbständigkeit hatte ich mich NICHT krankenversichert. Im Jahr 2007 musste ich meinen Betrieb schließen und lebte bis April 2017 in Venezuela wo ich auch keine KV hatte. Zurück in Deutschland meldete ich mich bei dem JOP Center um Unterstützung. Da ich eine KV benötigte, fragte ich bei verschiedenen KV nach und bekam fast nur negative Benachrichtigungen. Die IKK erteilte mir letztlich einen positiven Bescheid und nach ca. 20 tagen fand ich auch eine Anstellung. Am 29. August 2010 Kündigte mir die IKK meine KV mit der Begründung das mir nach Vollendung des 55 Lebensjahres der Zugang zur gesetzlichen Versicherung nach §6 Abs.3a SGB V verwehrt sei.
Meine Frage:
a) kann ich dagegen angehen und wie? ( Kündigung nach 3 Monaten)
b) muss mich meine letzte GKV versichern? (DAK)
mir ist mittlerweile bekannt, das auch nach Vollendung des 55 Lebensjahres, mir der Zugang zur GKV offen bleibt wenn ich, wie in meinem Fall nie privat KV war und mich gute 10 Jahre im Ausland aufgehalten habe.
Wenn mir jemand Hilfestellung geben könnte ( Gesetze, Tipp usw) wäre ich sehr dankbar.
MFG Horst
ich bin 64 Jahre alt und habe mich Jan.1989 selbständig gemacht. Zuvor war ich bei der DAK gesetzlich krankenversichert, in der Zeit meiner Selbständigkeit hatte ich mich NICHT krankenversichert. Im Jahr 2007 musste ich meinen Betrieb schließen und lebte bis April 2017 in Venezuela wo ich auch keine KV hatte. Zurück in Deutschland meldete ich mich bei dem JOP Center um Unterstützung. Da ich eine KV benötigte, fragte ich bei verschiedenen KV nach und bekam fast nur negative Benachrichtigungen. Die IKK erteilte mir letztlich einen positiven Bescheid und nach ca. 20 tagen fand ich auch eine Anstellung. Am 29. August 2010 Kündigte mir die IKK meine KV mit der Begründung das mir nach Vollendung des 55 Lebensjahres der Zugang zur gesetzlichen Versicherung nach §6 Abs.3a SGB V verwehrt sei.
Meine Frage:
a) kann ich dagegen angehen und wie? ( Kündigung nach 3 Monaten)
b) muss mich meine letzte GKV versichern? (DAK)
mir ist mittlerweile bekannt, das auch nach Vollendung des 55 Lebensjahres, mir der Zugang zur GKV offen bleibt wenn ich, wie in meinem Fall nie privat KV war und mich gute 10 Jahre im Ausland aufgehalten habe.
Wenn mir jemand Hilfestellung geben könnte ( Gesetze, Tipp usw) wäre ich sehr dankbar.
MFG Horst