§ 116 SGB 10 - besonder Abs. 4 - wer kennt sich damit aus?
Verfasst: 08.10.2019, 07:20
Ich habe mit einer "örtlichen" gesetzlichen Krankenkasse erhebliche Auseinandersetzungen,
welche sich auch auf das "örtliche" Bezirkskrankenhaus ausgeweitet haben
Kurze Vorgeschichte:
ich wurde mit einer akuten Überlastungsreaktion (ICD F43.0 ) in der Psychiatrie einer Bezirksklinik stationär aufgenommen,
4,5 Monate später mit einer Fehldiagnose Schizophrenie Simplex entlassen
Ich erhielt eine Fehlmedikation gegen die angebliche Schizophrenie
1 Jahr später stellt das gleiche Bezirkskrankenhaus fest, dass ich an einer PTBS leide -
aber der "Schaden", welchen diese Fehlmedikation bei mir angerichtet hatte, war/ist geschehen
Nun müsste die "örtliche" gesetzliche Krankenkasse die "örtliche" Bezirksklinik für die Fehldiagnose in Regress nehmen
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__116.html
(1) Ein auf anderen gesetzlichen Vorschriften beruhender Anspruch auf Ersatz eines Schadens geht auf den Versicherungsträger oder Träger der Sozialhilfe über, soweit dieser auf Grund des Schadensereignisses Sozialleistungen zu erbringen hat, die der Behebung eines Schadens der gleichen Art dienen und sich auf denselben Zeitraum wie der vom Schädiger zu leistende Schadensersatz beziehen
(4) Stehen der Durchsetzung der Ansprüche auf Ersatz eines Schadens tatsächliche Hindernisse entgegen, hat die Durchsetzung der Ansprüche des Geschädigten und seiner Hinterbliebenen Vorrang vor den übergegangenen Ansprüchen nach Absatz 1.
Das "örtliche" Bezirkskrankenhaus verfügt über eine Haftpflichtversicherung für solche Fälle
Ich weiss nun nicht, wie ich es am "klügsten" anstelle, mich den Regressansprüchen der "örtlichen" gesetzlichen Krankenversicherung
gegenüber der "örtlichen" kommunalen Bezirksklinik anzuschliessen, bzw. den Abs. 4 des § 116 SGB 10 für mich in Anspruch zu nehmen
welche sich auch auf das "örtliche" Bezirkskrankenhaus ausgeweitet haben
Kurze Vorgeschichte:
ich wurde mit einer akuten Überlastungsreaktion (ICD F43.0 ) in der Psychiatrie einer Bezirksklinik stationär aufgenommen,
4,5 Monate später mit einer Fehldiagnose Schizophrenie Simplex entlassen
Ich erhielt eine Fehlmedikation gegen die angebliche Schizophrenie
1 Jahr später stellt das gleiche Bezirkskrankenhaus fest, dass ich an einer PTBS leide -
aber der "Schaden", welchen diese Fehlmedikation bei mir angerichtet hatte, war/ist geschehen
Nun müsste die "örtliche" gesetzliche Krankenkasse die "örtliche" Bezirksklinik für die Fehldiagnose in Regress nehmen
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__116.html
(1) Ein auf anderen gesetzlichen Vorschriften beruhender Anspruch auf Ersatz eines Schadens geht auf den Versicherungsträger oder Träger der Sozialhilfe über, soweit dieser auf Grund des Schadensereignisses Sozialleistungen zu erbringen hat, die der Behebung eines Schadens der gleichen Art dienen und sich auf denselben Zeitraum wie der vom Schädiger zu leistende Schadensersatz beziehen
(4) Stehen der Durchsetzung der Ansprüche auf Ersatz eines Schadens tatsächliche Hindernisse entgegen, hat die Durchsetzung der Ansprüche des Geschädigten und seiner Hinterbliebenen Vorrang vor den übergegangenen Ansprüchen nach Absatz 1.
Das "örtliche" Bezirkskrankenhaus verfügt über eine Haftpflichtversicherung für solche Fälle
Ich weiss nun nicht, wie ich es am "klügsten" anstelle, mich den Regressansprüchen der "örtlichen" gesetzlichen Krankenversicherung
gegenüber der "örtlichen" kommunalen Bezirksklinik anzuschliessen, bzw. den Abs. 4 des § 116 SGB 10 für mich in Anspruch zu nehmen