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Unterhalt bei Pflegebedürftigkeit der Eltern

Verfasst: 12.01.2024, 21:48
von Racer76
Hallo an euch,

nehmen wir mal an ein Elternteil eines Kindes muss aufgrund Pflegegrad 3 in ein Pflegeheim. Nach den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bleibt ein Eigenanteil von monatlich 2.500€. Nach Familienentlastungsgesetz kann das Kind ja nur dann bei "Zahlungsunfähigkeit" des Elternteils herangezogen werden, wenn es über ein Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000€ verfügt.

Frage 1: was zählt denn genau dazu, was mindert es? Arbeitseinkommen, Miete und Pacht, Zinsen und Dividenden, private Zusatzrentenversicherung,...
Sprich: ist damit das zu versteuernde Einkommen gemeint?

Frage 2: das Sozialamt darf ja offenbar nur dann eine Offenlegung der Finanzen fordern, wenn ein konkreter Verdacht besteht und nicht pauschal. Was wäre denn ein Beispiel für einen konkreten Verdacht?

Re: Unterhalt bei Pflegebedürftigkeit der Eltern

Verfasst: 13.01.2024, 08:48
von Czauderna
Hallo,
eine berechtigte Frage, allerdings ist das hier ein Krankenkassenforum, von daher ist es wenig wahrscheinlich, dass sich hier ein Experte in dieser Frage zu Wort meldet, obwohl, einen wüsste ich.
Gruss
Czauderna

Re: Unterhalt bei Pflegebedürftigkeit der Eltern

Verfasst: 15.01.2024, 11:14
von Saxum
Ich würde hier gerne der Einfachheit halber auf die Webseite der Verbraucherzentrale mit allgemeinen Informationen verweisen, dort werden die Fragen 1 und 2 meiner Ansicht nach beantwortet. Ich selbst kenne mich hierbei auch nicht aus.

https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... mmen-28892

Re: Unterhalt bei Pflegebedürftigkeit der Eltern

Verfasst: 26.01.2024, 20:12
von Rossi
Es zählt das Einkommen im Sinne des Steuerrechts!

Nicht alle Einkünfte sind steuerpflichtig!!!

Re: Unterhalt bei Pflegebedürftigkeit der Eltern

Verfasst: 25.04.2024, 21:17
von eisenbahner