Hallo, mein Name ist Nino und ich habe mich gerade hier angemeldet, da ich hoffe hier ein paar Informationen für mein Dilemma erhalten zu können.
Kurz zur meiner Person: Ich bin 43 Jahre alt, seit ca 2008 selbständig im Baugewerbe, habe mich 2009 für eine PKV entschieden, die mir leider 2011 gekündigt hat.
Seither versuche ich alle paar Jahre einen Anlauf zu unternehmen um diesen Zustand zu ändern, d.h. wieder in eine KV aufgenommen zu werden.
Da dies kein einfaches Unterfangen ist wissen sicherlich einige. Hab hier ein paar Beiträge gefunden, die eine ähnliche Problematik behandeln, allerdings schon älter sind.
Nun kurz zum Sachverhalt:
Ich wurde damals von einem Freund meiner Familie dazu bewogen, eine PKV abzuschließen, da diese ja viel günstiger sei und bessere Leistungen biete. Jedoch wurde leider nur sehr wage auf die Gesundheitsfragen eingegangen, ich sollte nur schwerwiegende Krankheiten angeben, dass müsse alles nicht so genau sein. Tja, dass führte dazu, dass ich beim 1.Versuch etwas einzureichen, direkt nach der Prüfung und Entbindung der Schweigepflicht aller meiner Ärzte, zur Kündigung der PKV. Meine Anstrengungen dies zu verhindern bzw. wenigstens vorübergehend in einem Basistarif aufgenommen zu werden, verliefen im Sande, diese PKV wollte mich auf keine Art und Weise mehr aufnehmen. (obwohl sie, denke ich, verpflichtet dazu gewesen wären)
Nun ist das fast 14 Jahre her und ich habe in dieser Zeit viele PKV´s und GKV´s angeschrieben und keine dieser KV konnte und wollte mir helfen. Auch Aussagen zu konkreten Strafzahlungen konnte ich bisher von keiner KV erhalten. PKV´s wollen mich aufgrund einer Erkrankung, die ich vor ca 8 Jahren diagnostiziert bekommen habe (Hashimoto) ohnehin nicht oder nur zu extrem hohen Beiträgen aufnehmen.
Nun meine Fragen:
1. Weiss hier jemand, mit welchen Umfang an Strafzahlungen ich ca. rechnen muss, wenn ich durch Anstellung in einem Teilzeitverhältnis (Hauptberuflich angestellt, nicht Selbständig) wieder GKV-pflichtig werde und somit Anspruch auf eine GKV habe?
2. Wie lange muss so ein Angestelltenverhältnis bestehen, um sich im Anschluss wieder in Vollzeit der Selbständigkeit zu widmen und freiwillig gesetzlich versichert zu bleiben.
3. Gibt es sonst noch irgendwelche Expertentips oder Schlupflöcher (z.B. EuKv?), die mir hier Leute mit Fachkompetenz geben können?
Ich bin für alle Antworten und Hilfestellungen dankbar.
Viele Grüße
Nino
Selbständig und nichtversichert
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Selbständig und nichtversichert
Hallo und willkommen im Forum
das ist eine schwierige Lage für dich, aber könnte trotzdem einfach gelöst werden.
Bevor ich mich deinen einzelnen Fragen zuwende - bist du verheiratet und wenn ja, wo deine Ehegattin/Ehegatte krankenversichert.
1. Weiss hier jemand, mit welchen Umfang an Strafzahlungen ich ca. rechnen muss, wenn ich durch Anstellung in einem Teilzeitverhältnis (Hauptberuflich angestellt, nicht Selbständig) wieder GKV-pflichtig werde und somit Anspruch auf eine GKV habe?
Wenn du deine hauptberufliche Selbständigkeit aufgibst, also auch wirklich beendest und dann eine krankenversicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmst, dann musst du in die GKV. Dein Arbeitgeber meldet dich bei der Kasse deiner Wahl an und das sollte es gewesen sein. Es kann natürlich sein, dass deine neue Krankenkasse dir noch ein Antragsformular zusenden wird, aber wenn dort gefragt wird, wo du denn vor der Beschäftigung krankenversichert warst, dann musst du der Kasse dafür keinen Nachweis erbringen. Wichtig dabei ist, dass das Beschäftigungsverhältnis nicht nur auf dem Papier besteht sondern auch in der Realität.
2. Wie lange muss so ein Angestelltenverhältnis bestehen, um sich im Anschluss wieder in Vollzeit der Selbständigkeit zu widmen und freiwillig gesetzlich versichert zu bleiben.
Es gibt da keine Fristen, aber drei Monate sollten es schon sein, meine ich
3. Gibt es sonst noch irgendwelche Expertentips oder Schlupflöcher (z.B. EuKv?), die mir hier Leute mit Fachkompetenz geben können?
Dazu würde ich mich ggf. später nochmal melden, vielleicht haben die anderen Experten dazu auch eine Meinung
Gruss
Czauderna
das ist eine schwierige Lage für dich, aber könnte trotzdem einfach gelöst werden.
Bevor ich mich deinen einzelnen Fragen zuwende - bist du verheiratet und wenn ja, wo deine Ehegattin/Ehegatte krankenversichert.
1. Weiss hier jemand, mit welchen Umfang an Strafzahlungen ich ca. rechnen muss, wenn ich durch Anstellung in einem Teilzeitverhältnis (Hauptberuflich angestellt, nicht Selbständig) wieder GKV-pflichtig werde und somit Anspruch auf eine GKV habe?
Wenn du deine hauptberufliche Selbständigkeit aufgibst, also auch wirklich beendest und dann eine krankenversicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmst, dann musst du in die GKV. Dein Arbeitgeber meldet dich bei der Kasse deiner Wahl an und das sollte es gewesen sein. Es kann natürlich sein, dass deine neue Krankenkasse dir noch ein Antragsformular zusenden wird, aber wenn dort gefragt wird, wo du denn vor der Beschäftigung krankenversichert warst, dann musst du der Kasse dafür keinen Nachweis erbringen. Wichtig dabei ist, dass das Beschäftigungsverhältnis nicht nur auf dem Papier besteht sondern auch in der Realität.
2. Wie lange muss so ein Angestelltenverhältnis bestehen, um sich im Anschluss wieder in Vollzeit der Selbständigkeit zu widmen und freiwillig gesetzlich versichert zu bleiben.
Es gibt da keine Fristen, aber drei Monate sollten es schon sein, meine ich
3. Gibt es sonst noch irgendwelche Expertentips oder Schlupflöcher (z.B. EuKv?), die mir hier Leute mit Fachkompetenz geben können?
Dazu würde ich mich ggf. später nochmal melden, vielleicht haben die anderen Experten dazu auch eine Meinung
Gruss
Czauderna
Re: Selbständig und nichtversichert
Hallo Czauderna, vielen Dank für deine Antwort.
Erstmal nein, ich bin nicht verheiratet.
Ich hatte dieses „Vorgehen“ schonmal hier im Forum gelesen, aber ist das wirklich so einfach? Wird die GKV da nicht bei meiner vorherigen PKV nachfragen? Das wäre ja zu schön um wahr zu sein. Das Arbeitsverhältnis wäre natürlich nicht nur auf dem Papier, allerdings aber nicht in Vollzeit. In etwa 80-100 Stunden.
VG
Nino
Erstmal nein, ich bin nicht verheiratet.
Ich hatte dieses „Vorgehen“ schonmal hier im Forum gelesen, aber ist das wirklich so einfach? Wird die GKV da nicht bei meiner vorherigen PKV nachfragen? Das wäre ja zu schön um wahr zu sein. Das Arbeitsverhältnis wäre natürlich nicht nur auf dem Papier, allerdings aber nicht in Vollzeit. In etwa 80-100 Stunden.
VG
Nino
Re: Selbständig und nichtversichert
Hallo zusammen,
zunächst mal Zustimmung zu allem, was @Czauderna weiter oben geschrieben hat.
Dann noch die ein oder andere Ergänzung speziell zum PKV-Aspekt von @Ninos Eingangsbeitrag:
Also am besten flugs zum hauptberuflichen Arbeitnehmer mit Lohn/Gehalt oberhalb der Minijob-Grenze mutieren, und Dein Krankenversicherungsproblem nähert sich rapide einer Lösung.
Gruß
von GS
zunächst mal Zustimmung zu allem, was @Czauderna weiter oben geschrieben hat.
Dann noch die ein oder andere Ergänzung speziell zum PKV-Aspekt von @Ninos Eingangsbeitrag:
Wie sich gezeigt hat, der absolut falsche Mann am möglicherweise doch richtigen Platz. Denn "damals" wurde der GKV-Mindestbeitrag für Existenzgründer noch nach 3/4 der >"Bezugsgröße" berechnet, seit 2019(?) ist es nur noch 1/3. Der Mindestbeitrag war also mehr also doppelt so hoch als nach heutigen Grundsätzen.Nino hat geschrieben:
Nun kurz zum Sachverhalt:
Ich wurde damals von einem Freund meiner Familie dazu bewogen, eine PKV abzuschließen, da diese ja viel günstiger sei und bessere Leistungen biete.
Wie gesagt, der absolut falsche ...Jedoch wurde leider nur sehr wage auf die Gesundheitsfragen eingegangen, ich sollte nur schwerwiegende Krankheiten angeben, dass müsse alles nicht so genau sein.

Leider die bittere und unausweichliche Konsequenz falscher Gesundheitsgaben im Antrag, wenn auch aufgrund unterirdischer "Beratung". Es war im übrigen keine Kündigung - sorry fürs Klugsch.. - sondern ein Rücktritt vom Vertrag aufgrund dieser Falschangaben im Antrag. Eine Kündigung wäre und ist auch heute dem Versicherer nicht erlaubt.Tja, dass führte dazu, dass ich beim 1.Versuch etwas einzureichen, direkt nach der Prüfung und Entbindung der Schweigepflicht aller meiner Ärzte, zur Kündigung der PKV.
Mit dem Letzteren bist Du im Irrtum, denn gerade der Versicherer, dem gegenüber Du die objektive Vertragsverletzung begangen hast, ist als einziger PKV-Anbieter nicht verpflichtet gewesen, Dir den Basistarif anzubieten. Alle anderen PKV-Anbieter aber schon, gleich der erste andere hätte es machen müssen. Soviel zur Theorie, in der Praxis wurde gemauert, zumindest "damals".Meine Anstrengungen dies zu verhindern bzw. wenigstens vorübergehend in einem Basistarif aufgenommen zu werden, verliefen im Sande, diese PKV wollte mich auf keine Art und Weise mehr aufnehmen. (obwohl sie, denke ich, verpflichtet dazu gewesen wären)
Die GKV-Kassen haben zu Recht abgewunken bzw. mussten sogar abwinken; hier hattest Du und hast auch heute noch ohne Aufgabe deines Status als hauptberuflich Selbständiger kein Beitrittsrecht, wie schon von @Czauderna geschrieben.Nun ist das fast 14 Jahre her und ich habe in dieser Zeit viele PKV´s und GKV´s angeschrieben und keine dieser KV konnte und wollte mir helfen.
Also am besten flugs zum hauptberuflichen Arbeitnehmer mit Lohn/Gehalt oberhalb der Minijob-Grenze mutieren, und Dein Krankenversicherungsproblem nähert sich rapide einer Lösung.
Gruß
von GS
Re: Selbständig und nichtversichert
Hallo GS,
auch Dir vielen, lieben Dank für Deine ausführliche Antwort!
Ich gebe Dir recht, es war definitiv der falsche Mann. Spätestens als ich später einmal erfahren hatte, wie viel Provision oder Prämie die Versicherungsmakler bei Abschluss eine PKV erhalten, war mir klar, dass da so manches Thema nicht ganz so genau angesprochen wird.
Auch das mit den Gesundheitsfragen sehe ich seither etwas skeptisch, denn man möchte vielleicht nicht unbedingt jedes intime Detail mit "einem Freund der Familie" und schon gar nicht mit einem Versicherungsmakler teilen. Ich denke es wäre besser dort im Vorfeld mit einem Vertrauensarzt der PKV eine Gesundheitsprüfung durchzuführen und die Krankenakten zu checken, damit dieser Rücktritt des Vertrages erst gar nicht zustande kommen kann.
Gut, aber das Kind ist nun damals in den Brunnen gefallen, dass war natürlich nicht meine Absicht dort irgendetwas vorzuenthalten, ich dachte eben, es wären nur schwerwiegende Dinge wichtig gewesen, die ich auch wahrheitsgemäß angegeben hatte.
Ein großes Fragezeichen bleibt allerdings... Und zwar betrifft das das Thema "Strafbeitrage". Ich habe noch nicht genau verstanden, wieso sie in diesem Fall nicht zu zahlen wären? Wenn ich mir Eure Antworten in diesem Thread und auch mit einem ähnlichen hier aus dem Jahr 2021 durchlese, dann würde ich das so verstehen, dass die GKV, welche mich ab dem Zeitpunkt meiner Anstellung in Teilzeit nehmen muss, nicht "berechtigt" ist mir Strafzahlungen aufzuerlegen, weil ich die Jahre davor als "Vollzeitselbständiger" gar nicht als Mitglied in die GKV eintreten konnte und die GKV mich auch nicht aufnehmen durfte und somit eben auch rückwirkend nichts verlangen darf? Habe ich das so richtig verstanden? Und wenn ja, könnt ihr mir das bestätigen?
Ich habe nämlich hier ein "Antrag auf Pflichtversicherung" liegen, den mir letztes Jahr eine GKV zugeschickt hatte, als ich dort mal unverbindlich wegen einer Anstellung nach Selbständigkeit angefragt hatte. Dort wollen die nämlich nicht nur wissen, wie und wo ich vorher versichert war, sonder auch Bescheinigungen dafür haben. (Es stand dort etwas von Kopie von Versicherungsschein (Police, nehme ich an) und Kopie der Versichertenkarte: (Welche ich natürlich nicht mehr besitze, bzw wäre sie eh schon längst abgelaufen.)
Meine größte Sorge ist nämlich natürlich mit dem Versuch der Anstellung wieder in die GKV einzutreten, anschließend vor einem riesigen Schuldenberg zu sitzen. Ich weiß ja auch nach wie vor nicht, wie hoch so eine "Strafzahlung" ausfallen könnte?!
Bisher hatte ich mich noch nie verschulden müssen und es ist die letzten 14 Jahre schon auch eine nicht unerhebliche Summe an Arztkosten zusammengekommen, die ich natürlich stets selbst zu bezahlen hatte.
Ich war jetzt Anfang diesen Jahres kurz davor mich in einer EuKv versichern zu lassen, überlege dies auch immer noch. Allerdings wäre es mir natürlich durchaus viel lieber in unser deutsches System einzuzahlen und hier voll anerkannt versichert zu sein.
Ich freue mich auf weitere fachkundige Antworten von Euch.
Vielen Dank und Grüße
Nino
auch Dir vielen, lieben Dank für Deine ausführliche Antwort!
Ich gebe Dir recht, es war definitiv der falsche Mann. Spätestens als ich später einmal erfahren hatte, wie viel Provision oder Prämie die Versicherungsmakler bei Abschluss eine PKV erhalten, war mir klar, dass da so manches Thema nicht ganz so genau angesprochen wird.
Auch das mit den Gesundheitsfragen sehe ich seither etwas skeptisch, denn man möchte vielleicht nicht unbedingt jedes intime Detail mit "einem Freund der Familie" und schon gar nicht mit einem Versicherungsmakler teilen. Ich denke es wäre besser dort im Vorfeld mit einem Vertrauensarzt der PKV eine Gesundheitsprüfung durchzuführen und die Krankenakten zu checken, damit dieser Rücktritt des Vertrages erst gar nicht zustande kommen kann.
Gut, aber das Kind ist nun damals in den Brunnen gefallen, dass war natürlich nicht meine Absicht dort irgendetwas vorzuenthalten, ich dachte eben, es wären nur schwerwiegende Dinge wichtig gewesen, die ich auch wahrheitsgemäß angegeben hatte.
Ein großes Fragezeichen bleibt allerdings... Und zwar betrifft das das Thema "Strafbeitrage". Ich habe noch nicht genau verstanden, wieso sie in diesem Fall nicht zu zahlen wären? Wenn ich mir Eure Antworten in diesem Thread und auch mit einem ähnlichen hier aus dem Jahr 2021 durchlese, dann würde ich das so verstehen, dass die GKV, welche mich ab dem Zeitpunkt meiner Anstellung in Teilzeit nehmen muss, nicht "berechtigt" ist mir Strafzahlungen aufzuerlegen, weil ich die Jahre davor als "Vollzeitselbständiger" gar nicht als Mitglied in die GKV eintreten konnte und die GKV mich auch nicht aufnehmen durfte und somit eben auch rückwirkend nichts verlangen darf? Habe ich das so richtig verstanden? Und wenn ja, könnt ihr mir das bestätigen?
Ich habe nämlich hier ein "Antrag auf Pflichtversicherung" liegen, den mir letztes Jahr eine GKV zugeschickt hatte, als ich dort mal unverbindlich wegen einer Anstellung nach Selbständigkeit angefragt hatte. Dort wollen die nämlich nicht nur wissen, wie und wo ich vorher versichert war, sonder auch Bescheinigungen dafür haben. (Es stand dort etwas von Kopie von Versicherungsschein (Police, nehme ich an) und Kopie der Versichertenkarte: (Welche ich natürlich nicht mehr besitze, bzw wäre sie eh schon längst abgelaufen.)
Meine größte Sorge ist nämlich natürlich mit dem Versuch der Anstellung wieder in die GKV einzutreten, anschließend vor einem riesigen Schuldenberg zu sitzen. Ich weiß ja auch nach wie vor nicht, wie hoch so eine "Strafzahlung" ausfallen könnte?!
Bisher hatte ich mich noch nie verschulden müssen und es ist die letzten 14 Jahre schon auch eine nicht unerhebliche Summe an Arztkosten zusammengekommen, die ich natürlich stets selbst zu bezahlen hatte.
Ich war jetzt Anfang diesen Jahres kurz davor mich in einer EuKv versichern zu lassen, überlege dies auch immer noch. Allerdings wäre es mir natürlich durchaus viel lieber in unser deutsches System einzuzahlen und hier voll anerkannt versichert zu sein.
Ich freue mich auf weitere fachkundige Antworten von Euch.
Vielen Dank und Grüße
Nino
Re: Selbständig und nichtversichert
Hallo,
das mit den "Strafbeträgen" sehe ich nicht so. Wie schon beschrieben, kann es sein, dass bei einer Pflichtversicherung die Krankenkasse ein Antragsformular zusendet, in dem u.a. gefragt wird, wo du vorher krankenversichert warst.
Wenn die letzte Versicherung eine GKV-Kasse war, dann müsste die neue Krankenkasse das wissen, weil sie von dieser letzten GKV die Freigabe der Mitgliedschaft anfordern müsste und wenn da eine Lücke ohne eine Krankenversicherung wäre, dann kämme eine rückwirkende "freiwillige" Pflichtversicherung infrage und du müsstest ggf. für vier Jahre (Verjährungsfrist) nachzahlen.
Dem ist aber nicht so - du warst zuletzt in der PKV versichert, ergo wäre die eigentlich für die Vergangenheit zuständig, was wir ja auch schon hier gelesen haben. Die GKV ist hier außen vor, demzufolge würde ich, wenn ich du wäre, diese Frage (erstmal) nicht beantworten und nur auf Nachfrage mitteilen, dass meine letzte Krankenkasse die PKV gewesen ist.
Gruss
Czauderna
das mit den "Strafbeträgen" sehe ich nicht so. Wie schon beschrieben, kann es sein, dass bei einer Pflichtversicherung die Krankenkasse ein Antragsformular zusendet, in dem u.a. gefragt wird, wo du vorher krankenversichert warst.
Wenn die letzte Versicherung eine GKV-Kasse war, dann müsste die neue Krankenkasse das wissen, weil sie von dieser letzten GKV die Freigabe der Mitgliedschaft anfordern müsste und wenn da eine Lücke ohne eine Krankenversicherung wäre, dann kämme eine rückwirkende "freiwillige" Pflichtversicherung infrage und du müsstest ggf. für vier Jahre (Verjährungsfrist) nachzahlen.
Dem ist aber nicht so - du warst zuletzt in der PKV versichert, ergo wäre die eigentlich für die Vergangenheit zuständig, was wir ja auch schon hier gelesen haben. Die GKV ist hier außen vor, demzufolge würde ich, wenn ich du wäre, diese Frage (erstmal) nicht beantworten und nur auf Nachfrage mitteilen, dass meine letzte Krankenkasse die PKV gewesen ist.
Gruss
Czauderna
Re: Selbständig und nichtversichert
Sehe ich genauso wie Czauderna.
An der Beitreibung dieser so genannten "Strafbeiträge" bestand von keiner Seite ein riesengroßes Interesse, allenfalls von der, die das mit großem Getöse "herbeigesetzgebert" hatte. Und schon gar nicht muss "die" GKV den Büttel für "die" PKV machen, wenn die schon selbst keinen Bock auf das Inkasso dieser "Strafbeiträge" hatte.
Jedenfalls dann nicht, wenn dafür die Kröte des Basistarifabschlusses für einen von der Konkurrenz "in Unehren" verabschiedeten Kandidaten zu schlucken gewesen wäre. Dann lieber beide Kelche an sich vorüberziehen lassen.
Opfer dieser gesetzgeberischen Fehlkonstruktion namens Basistarif waren dann natürlich Leute wie Du, @Nino, die durch skrupellose Vermittler gleich welcher Couleur oder auch durch selbst verschwiegene Vorerkrankungen (nicht immer ist es der böse Vermittler!) durch den Rost gefallen sind. Wobei aber nicht vergessen werden sollte: Den Deal mit einer vorübergehenden Beschäftigung nebst Gewerbeabmeldung zwecks Rückfall in die GKV gabs auch schon "damals".
Sorry für die vielen Anführungszeichen oben, dafür im Gegenzug der Verzicht auf fast alle Ausrufungszeichen
Gruß
von GS
An der Beitreibung dieser so genannten "Strafbeiträge" bestand von keiner Seite ein riesengroßes Interesse, allenfalls von der, die das mit großem Getöse "herbeigesetzgebert" hatte. Und schon gar nicht muss "die" GKV den Büttel für "die" PKV machen, wenn die schon selbst keinen Bock auf das Inkasso dieser "Strafbeiträge" hatte.
Jedenfalls dann nicht, wenn dafür die Kröte des Basistarifabschlusses für einen von der Konkurrenz "in Unehren" verabschiedeten Kandidaten zu schlucken gewesen wäre. Dann lieber beide Kelche an sich vorüberziehen lassen.
Opfer dieser gesetzgeberischen Fehlkonstruktion namens Basistarif waren dann natürlich Leute wie Du, @Nino, die durch skrupellose Vermittler gleich welcher Couleur oder auch durch selbst verschwiegene Vorerkrankungen (nicht immer ist es der böse Vermittler!) durch den Rost gefallen sind. Wobei aber nicht vergessen werden sollte: Den Deal mit einer vorübergehenden Beschäftigung nebst Gewerbeabmeldung zwecks Rückfall in die GKV gabs auch schon "damals".
Sorry für die vielen Anführungszeichen oben, dafür im Gegenzug der Verzicht auf fast alle Ausrufungszeichen

Gruß
von GS
Re: Selbständig und nichtversichert
Hallo Zuasammen,
Ja, dass klingt schon alles stimmig und nachvollziehbar. Aber das jetzt direkt als gesetzt anzunehmen, scheint es ja nicht zu sein, oder? Möglicherweise könnten evtl. doch Probleme durch meine unversicherte Zeit davor entstehen, oder wie seht ihr das?
Es ist jetzt wie mit der Büchse der Pandora, sobald das Angestelltenverhältnis besteht, gibt’s da kein Zurück mehr.
Es ist halt schade, dass bisher keine GKV, die ich mit diesem Sachverhalt (Anstellung nach unversicherter Selbständigkeit) angeschrieben habe, Aussagen zu etwaigen Strafen, ob ja und wieviel oder nein, vorab treffen konnte. Wenn ich definitiv wüsste, es kostet nichts, oder Summe X, dann hätte ich ziemlich sicher früher schon einmal diesen Weg eingeschlagen und das Problem wäre längst gelöst.
Gut, ich habe jetzt noch bis April ca Zeit, vorher würde das mit der Anstellung eh nicht klappen, da könnte ich vielleicht noch einen weiteren Versuch starten, Auskunft bei einer GKV darüber zu erhalten.
Hättet ihr im Übrigen einen Tipp für eine GKV, welche in solchen Fällen „kundenorientiert“ entscheidet, oder gehört das hier im Forum zu den „Don‘ts“. Sorry bin leider nicht so „Forumserfahren“.
Ich werde Euch auf jeden Fall auf dem Laufenden halten.
Nochmals Danke und Viele Grüße
Nino
Ja, dass klingt schon alles stimmig und nachvollziehbar. Aber das jetzt direkt als gesetzt anzunehmen, scheint es ja nicht zu sein, oder? Möglicherweise könnten evtl. doch Probleme durch meine unversicherte Zeit davor entstehen, oder wie seht ihr das?
Es ist jetzt wie mit der Büchse der Pandora, sobald das Angestelltenverhältnis besteht, gibt’s da kein Zurück mehr.
Es ist halt schade, dass bisher keine GKV, die ich mit diesem Sachverhalt (Anstellung nach unversicherter Selbständigkeit) angeschrieben habe, Aussagen zu etwaigen Strafen, ob ja und wieviel oder nein, vorab treffen konnte. Wenn ich definitiv wüsste, es kostet nichts, oder Summe X, dann hätte ich ziemlich sicher früher schon einmal diesen Weg eingeschlagen und das Problem wäre längst gelöst.
Gut, ich habe jetzt noch bis April ca Zeit, vorher würde das mit der Anstellung eh nicht klappen, da könnte ich vielleicht noch einen weiteren Versuch starten, Auskunft bei einer GKV darüber zu erhalten.
Hättet ihr im Übrigen einen Tipp für eine GKV, welche in solchen Fällen „kundenorientiert“ entscheidet, oder gehört das hier im Forum zu den „Don‘ts“. Sorry bin leider nicht so „Forumserfahren“.
Ich werde Euch auf jeden Fall auf dem Laufenden halten.
Nochmals Danke und Viele Grüße
Nino
Re: Selbständig und nichtversichert
Hallo,
das ist keine Frage von "wollen" oder "können" - in meinen Augen ist die Sache klar. Die genaue Begründung haben GS. und ich dir geliefert. Die GKV-Kasse kann dich nicht rückwirkend zu irgendwelchen Zahlungen verdonnern. Dazu müsste sie dich auch rückwirkend versichern und genau dafür fehlt die Rechtsgrundlage, da vor deiner Versicherungslosen Zeit nicht eine GKV-Kasse deine Krankenversicherung war, sondern eine PKV.
Noch ein Hinweis - wenn es zur Krankenversicherungspflicht aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses kommt, dann musst du in die GKV und kannst dir deine Kasse frei auswählen und die darf dich letztendlich nicht ablehnen. Natürlich kannst du bei einer oder auch mehreren GKV-Kassen deine Frage stellen. Ich selbst war (sorry an die regelmäßigen Mitleser, dass ich das immer wiederholen muss) 48 Jahre bei einer GKV-Kasse beschäftigt und habe so manche Anfragen unterschiedlicher Art von Nichtmitgliedern auf dem Tisch gehabt und kann mir von daher schon vorstellen, was in den Antwortschreiben auf deine Anfrage stehen wird.
Zu deiner Frage bzgl. der "Kundenorientierung" - Eine GKV-Kasse muss sich vor allen Dingen an das Gesetz halten und kann nicht nach Gutdünken entscheiden
Gruss
Czauderna
das ist keine Frage von "wollen" oder "können" - in meinen Augen ist die Sache klar. Die genaue Begründung haben GS. und ich dir geliefert. Die GKV-Kasse kann dich nicht rückwirkend zu irgendwelchen Zahlungen verdonnern. Dazu müsste sie dich auch rückwirkend versichern und genau dafür fehlt die Rechtsgrundlage, da vor deiner Versicherungslosen Zeit nicht eine GKV-Kasse deine Krankenversicherung war, sondern eine PKV.
Noch ein Hinweis - wenn es zur Krankenversicherungspflicht aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses kommt, dann musst du in die GKV und kannst dir deine Kasse frei auswählen und die darf dich letztendlich nicht ablehnen. Natürlich kannst du bei einer oder auch mehreren GKV-Kassen deine Frage stellen. Ich selbst war (sorry an die regelmäßigen Mitleser, dass ich das immer wiederholen muss) 48 Jahre bei einer GKV-Kasse beschäftigt und habe so manche Anfragen unterschiedlicher Art von Nichtmitgliedern auf dem Tisch gehabt und kann mir von daher schon vorstellen, was in den Antwortschreiben auf deine Anfrage stehen wird.
Zu deiner Frage bzgl. der "Kundenorientierung" - Eine GKV-Kasse muss sich vor allen Dingen an das Gesetz halten und kann nicht nach Gutdünken entscheiden
Gruss
Czauderna
Re: Selbständig und nichtversichert
Hallo Czauderna,
Ich wollte hier keinesfalls eure Kompetenzen in Frage stellen, sorry, falls das so rüberkam.
Um ehrlich zu sein, fühl ich mich hier überhaupt zum ersten Mal richtig und kompetent beraten und verstanden. Ich glaube über die vielen Jahre ist einfach eine große Unsicherheit in mir gewachsen, gepaart mit gewissen Ängsten, die es jetzt erstmal gilt zu überwinden.
Aber es geht jetzt alles auf jeden Fall mal in die richtige Richtung. Ich bin jetzt mehr denn je motiviert dieses Problem auf diese Art und Weise anzugehen.
Gruß
Nino
Ich wollte hier keinesfalls eure Kompetenzen in Frage stellen, sorry, falls das so rüberkam.
Um ehrlich zu sein, fühl ich mich hier überhaupt zum ersten Mal richtig und kompetent beraten und verstanden. Ich glaube über die vielen Jahre ist einfach eine große Unsicherheit in mir gewachsen, gepaart mit gewissen Ängsten, die es jetzt erstmal gilt zu überwinden.
Aber es geht jetzt alles auf jeden Fall mal in die richtige Richtung. Ich bin jetzt mehr denn je motiviert dieses Problem auf diese Art und Weise anzugehen.

Gruß
Nino
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