Verhängnis, der Basistarif ersetzt 2009 den Standardtarif
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Verhängnis, der Basistarif ersetzt 2009 den Standardtarif
Mein Erfahrungsbericht;
Eintritt 1987 männlich mit 39 Jahren in die PKV
Durch die Anpassung einer höheren Selbstbeteiligung habe ich die Beitragshöhe immer so gehalten das der Arbeitgeber etwa die Hälfte zuzahlt.
Um im Alter besser dazustehen habe ich zeitweise auch freiwillig mehr als den gesetzlichen Altersentlastungszuschlag bezahlt.
Nach 22 Jahren Versicherungsdauer habe ich dadurch 48.000 € Altersrückstellung gebildet.
Ich bin 61 Jahre und möchte noch 4 Jahre bis zur Rente arbeiten
Zurzeit habe ich den Tarif > KT 43, ST 2/100, A 310, ZA 100, ZA 100, AZ, PVN mit mtl. Beitrag 588 € bei einer Selbstbeteiligung von 310€, (ich kann sehr gut damit leben).
Eine Gefahr sehe ich nur ab 2013 mit Eintritt in das Rentenalter und mit dem Wegfall vom Arbeitgeberzuschlag.
Meine Vorstellung war nun, unter Zuhilfenahme meiner persönlichen Ersparnisse, ab dem Rentenalter mit 65 durch eine Einschränkung meiner Leistungsansprüche an die PKV den Beitrag anzupassen.
1.) Drastische Erhöhung der Selbstbeteiligung auf 1.360€ bzw. 20% bis 2.500€ (Aber die dadurch möglichen Einsparungen werden aber im Laufe der Jahre immer geringer)
2.) Also Plan 2 war, wenn sich der Beitrag nicht mehr durch Selbstbeteiligung unter ein erträgliches Maß (50% der Rente) drücken lässt -> in den Standardtarif zu wechseln.
Das neue Problem:
Der Rückzug in vergleichbare Leistungen der gesetzlichen KV ist ab 2009 nicht mehr sinnvoll möglich.
Der Basistarif und Standardtarif entspricht in etwa den gleichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
In der Höhe des Beitrages unterscheiden sich aber beide Tarife wesentlich.
Im Standardtarif hatte die bisher angesparte Altersrückstellung noch positive Auswirkungen auf die Höhe des Beitrages.
Im Basistarif geht angesparte Altersrückstellung unter und es ist kein Unterschied zum Neukunden mehr feststellbar.
Wenn der Standardtarif wegfällt ist der einzige Rückzug für Kunden der PKV in Leistungseinschränkungen nun auch noch geschlossen.
Mein Beispiel dazu gefällig:
Am 31.12.2008 hätte ich im Standardtarif „VRN“ bei meiner PKV laut Mitteilung nur 227,74€ bezahlt.
Ein Tag später ab 2009 soll ich für die gleiche PKV-Leistung nur unter einen anderen Nahmen also Basistarif „BTN100“ das 2,5 fache zahlen, nämlich 569,63 €.
Gruß Dietmar
Eintritt 1987 männlich mit 39 Jahren in die PKV
Durch die Anpassung einer höheren Selbstbeteiligung habe ich die Beitragshöhe immer so gehalten das der Arbeitgeber etwa die Hälfte zuzahlt.
Um im Alter besser dazustehen habe ich zeitweise auch freiwillig mehr als den gesetzlichen Altersentlastungszuschlag bezahlt.
Nach 22 Jahren Versicherungsdauer habe ich dadurch 48.000 € Altersrückstellung gebildet.
Ich bin 61 Jahre und möchte noch 4 Jahre bis zur Rente arbeiten
Zurzeit habe ich den Tarif > KT 43, ST 2/100, A 310, ZA 100, ZA 100, AZ, PVN mit mtl. Beitrag 588 € bei einer Selbstbeteiligung von 310€, (ich kann sehr gut damit leben).
Eine Gefahr sehe ich nur ab 2013 mit Eintritt in das Rentenalter und mit dem Wegfall vom Arbeitgeberzuschlag.
Meine Vorstellung war nun, unter Zuhilfenahme meiner persönlichen Ersparnisse, ab dem Rentenalter mit 65 durch eine Einschränkung meiner Leistungsansprüche an die PKV den Beitrag anzupassen.
1.) Drastische Erhöhung der Selbstbeteiligung auf 1.360€ bzw. 20% bis 2.500€ (Aber die dadurch möglichen Einsparungen werden aber im Laufe der Jahre immer geringer)
2.) Also Plan 2 war, wenn sich der Beitrag nicht mehr durch Selbstbeteiligung unter ein erträgliches Maß (50% der Rente) drücken lässt -> in den Standardtarif zu wechseln.
Das neue Problem:
Der Rückzug in vergleichbare Leistungen der gesetzlichen KV ist ab 2009 nicht mehr sinnvoll möglich.
Der Basistarif und Standardtarif entspricht in etwa den gleichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
In der Höhe des Beitrages unterscheiden sich aber beide Tarife wesentlich.
Im Standardtarif hatte die bisher angesparte Altersrückstellung noch positive Auswirkungen auf die Höhe des Beitrages.
Im Basistarif geht angesparte Altersrückstellung unter und es ist kein Unterschied zum Neukunden mehr feststellbar.
Wenn der Standardtarif wegfällt ist der einzige Rückzug für Kunden der PKV in Leistungseinschränkungen nun auch noch geschlossen.
Mein Beispiel dazu gefällig:
Am 31.12.2008 hätte ich im Standardtarif „VRN“ bei meiner PKV laut Mitteilung nur 227,74€ bezahlt.
Ein Tag später ab 2009 soll ich für die gleiche PKV-Leistung nur unter einen anderen Nahmen also Basistarif „BTN100“ das 2,5 fache zahlen, nämlich 569,63 €.
Gruß Dietmar
Öhm, die Altersrückstellungen werden doch ab dem 65. Lebensjahr teilweise mit der Beitragszahlung verrechnet. Zumindest werden - nach meiner Kenntnis - etwaige Risikozuschläge verrechnet.
Ferner habe ich es schon mal gesehen, dass die bisherigen Selbstbeteiligungen halbiert bzw. ganz davon abgesehen wurde und diese Selbstbeteiligung aus den Altersrückstellungen verzehrt wurden.
Bei 48.000,00 Euro Altersrückstellung dürfte doch ne Menge Musik drinne stecken.
Was sagen die Experten der priv. Kv hierzu. Ihr habt doch mit Sicherheit schon mal ein Seminar Portabilität von Altersrückstellungen, Beitragskalkulierungen besucht. Solche Kenntnisse sind doch mehr als wichtig für eine fundierte Beratung der Kunden, oder?!?!
Ferner habe ich es schon mal gesehen, dass die bisherigen Selbstbeteiligungen halbiert bzw. ganz davon abgesehen wurde und diese Selbstbeteiligung aus den Altersrückstellungen verzehrt wurden.
Bei 48.000,00 Euro Altersrückstellung dürfte doch ne Menge Musik drinne stecken.
Was sagen die Experten der priv. Kv hierzu. Ihr habt doch mit Sicherheit schon mal ein Seminar Portabilität von Altersrückstellungen, Beitragskalkulierungen besucht. Solche Kenntnisse sind doch mehr als wichtig für eine fundierte Beratung der Kunden, oder?!?!
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Hallo,
die Lösung ist bei dir weder STN oder BTN, sondern heist VE1300 G / H, Intro Privat (Spezial NBL) oder Intro Privat 600, je nach gewünschtem Leistungsumfang. In den Introtarifen dürftest du Beiträge unter 200 € haben.
Wie hoch ist denn dein monatlicher Anrechnungsbetrag ? Dann poste ich dir mal Monatsbeiträge für andere Tarife.
Philipp
Ps. Ich würde in jedem Fall persönlichen Kontakt mit der Gesellschaft suchen
die Lösung ist bei dir weder STN oder BTN, sondern heist VE1300 G / H, Intro Privat (Spezial NBL) oder Intro Privat 600, je nach gewünschtem Leistungsumfang. In den Introtarifen dürftest du Beiträge unter 200 € haben.
Wie hoch ist denn dein monatlicher Anrechnungsbetrag ? Dann poste ich dir mal Monatsbeiträge für andere Tarife.
Philipp
Ps. Ich würde in jedem Fall persönlichen Kontakt mit der Gesellschaft suchen
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- Postrank2
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Wie hoch ist denn dein monatlicher Anrechnungsbetrag ? Dann poste ich dir mal Monatsbeiträge für andere Tarife.
Hallo Philipp,
danke für Dein Interesse und hier gern mein Anrechnungsbeträge.
Ehrlich gesagt mit den Anrechnungsbeträgen kann ich nicht viel anfangen.

Tarif ------Anrechnung der Altersrückstellung -----mtl. Beitrag
A310---------------------121,50 € ------------------------308,60 €
ZA 100----------------------3,96€--------------------------78,11 €
ST2/100------------------121.15€ ------------------------129,99 €
KT 43 (94,59€/Tag)-------34,36 € -----------------------34,88 €
PVN-------------------------22,79 € ------------------------36,38 €
Monatlicher Gesamtbeitrag------------------------------587,96 €
(Entfall des Gesetzlichen AZ da ich 61Jahre bin.)
Auch wenn ich mich wiederhole, aber z.Z. kann ich mit den Beiträgen sehr gut leben.
Meine Sorgen beziehen sich nur auf den Tarif beim Eintritt in das Rentenalter (2013) und dem damit verbundenen Wegfall vom Arbeitgeberzuschlag und jetzigen Wegfall des Standardtarif.
Gruß Dietmar
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- Postrank7
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Solltest du aus den neuen Bundesländern kommen wärst du nach aktuellem Stand im Intro Privat Spezial mit 77,02 dabei (nochmal durch 2 zu teilen, da ja Gesetzliche Rente bezogen wird) ohne eine Sb zu haben.
In den alten Bundesländern wären 122,42 fällig (auch durch 2 zu teilen) mit 300 € SB.
Dein effektiver Beitrag liegt also bei unter 40 € bzw bei ca. 60 in den alten Bundesländern.
Besser als der BTN ist dies allemal
In den alten Bundesländern wären 122,42 fällig (auch durch 2 zu teilen) mit 300 € SB.
Dein effektiver Beitrag liegt also bei unter 40 € bzw bei ca. 60 in den alten Bundesländern.
Besser als der BTN ist dies allemal

Hallo Philchen,
was ist den bitte ein Intro-Tarif. Da hab ich noch nie was gehört.
Hört sich ja traumhaft an.
Also bei mir war es so, nachdem ich gemeckert habe, daß mein
Standardtarif schon wieder um € 40.-- also auf € 370.-- erhöht wurde,
und ich den Basistarif wollte, habe ich einen Vorschlag von € 570.-- und
€ 30.-- KTG bekommen, ich glaub ich spinne.
Deshalb bleibe ich im Standardtarif, ich bin momentan arbeitsloser
Nichtleistungsempfänger und muß die KK vom Gesparten zahlen.
Man könnte zwar den Basistarif halbieren lassen, aber wenn ich doch
wieder Arbeit haben sollte, würden die dann wieder die € 600.-- verlangen.
Also informiere mich bitte mal über den Intro-Tarif und wo es den gibt.
Gruß Altmann
was ist den bitte ein Intro-Tarif. Da hab ich noch nie was gehört.
Hört sich ja traumhaft an.
Also bei mir war es so, nachdem ich gemeckert habe, daß mein
Standardtarif schon wieder um € 40.-- also auf € 370.-- erhöht wurde,
und ich den Basistarif wollte, habe ich einen Vorschlag von € 570.-- und
€ 30.-- KTG bekommen, ich glaub ich spinne.
Deshalb bleibe ich im Standardtarif, ich bin momentan arbeitsloser
Nichtleistungsempfänger und muß die KK vom Gesparten zahlen.
Man könnte zwar den Basistarif halbieren lassen, aber wenn ich doch
wieder Arbeit haben sollte, würden die dann wieder die € 600.-- verlangen.
Also informiere mich bitte mal über den Intro-Tarif und wo es den gibt.
Gruß Altmann
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- Postrank7
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Altmann hat geschrieben:Hallo Philchen,
was ist den bitte ein Intro-Tarif. Da hab ich noch nie was gehört.
Hört sich ja traumhaft an.
Also bei mir war es so, nachdem ich gemeckert habe, daß mein
Standardtarif schon wieder um € 40.-- also auf € 370.-- erhöht wurde,
und ich den Basistarif wollte, habe ich einen Vorschlag von € 570.-- und
€ 30.-- KTG bekommen, ich glaub ich spinne.
Deshalb bleibe ich im Standardtarif, ich bin momentan arbeitsloser
Nichtleistungsempfänger und muß die KK vom Gesparten zahlen.
Man könnte zwar den Basistarif halbieren lassen, aber wenn ich doch
wieder Arbeit haben sollte, würden die dann wieder die € 600.-- verlangen.
Also informiere mich bitte mal über den Intro-Tarif und wo es den gibt.
Gruß Altmann
Hallo die Tarife gibt es nur bei der Universa.
Wo bist du denn versichert ?
Wie hoch ist dein Anrechnungsbetrag ?
Wie ist dein Geburtsdatum ?
Vielleicht kann ich dir auch einen sinnvollen Vorschlag machen.
Philipp
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- Postrank7
- Beiträge: 516
- Registriert: 01.02.2009, 18:08
Hallo Philchen,
also BK = Brustkrebs!!
Ich bin seit 1.7.2008 im Standardtarif, weil ich die hohen Beiträge nicht mehr
zahlen konnte, da arbeitslos als Nichtleistungsempfänger.
Ich wohne in Franken/Nürnberg
Ich bezahle momentan € 370.--, wurde zum 1.1.09 von 330 auf 370 erhöht.
Wenn Du das mit Anrechnungsbetrag meinst.
Welche Idee hast Du jetzt?
Gruß Altmann
also BK = Brustkrebs!!
Ich bin seit 1.7.2008 im Standardtarif, weil ich die hohen Beiträge nicht mehr
zahlen konnte, da arbeitslos als Nichtleistungsempfänger.
Ich wohne in Franken/Nürnberg
Ich bezahle momentan € 370.--, wurde zum 1.1.09 von 330 auf 370 erhöht.
Wenn Du das mit Anrechnungsbetrag meinst.
Welche Idee hast Du jetzt?
Gruß Altmann
Hallo Ausgeliefert,
bezgl. des Standardtarifs siehe unter "www.pkv.de/recht/musterbedingungen/" = PKV-Verband der privaten Krankenversicherung e.V. - Musterbedinungen 2009.
Sowie ich es verstehe, können "Altkunden" wie bisher (also 10 Jahre Vorvers. usw.) in den Standardtarif wechseln. Änderung in Basistarif gilt nur für "modifizierten Standardtarif". Siehe dort auch den Link "PKV im Sozialrecht": "Soweit die private Krankenkasse bereits vor dem 31.12.2008 bestanden hat, können die betr. Personen in der Regel entweder in den Standardtarif oder den Basistarif wechseln."
mfg
Alwina20
bezgl. des Standardtarifs siehe unter "www.pkv.de/recht/musterbedingungen/" = PKV-Verband der privaten Krankenversicherung e.V. - Musterbedinungen 2009.
Sowie ich es verstehe, können "Altkunden" wie bisher (also 10 Jahre Vorvers. usw.) in den Standardtarif wechseln. Änderung in Basistarif gilt nur für "modifizierten Standardtarif". Siehe dort auch den Link "PKV im Sozialrecht": "Soweit die private Krankenkasse bereits vor dem 31.12.2008 bestanden hat, können die betr. Personen in der Regel entweder in den Standardtarif oder den Basistarif wechseln."
mfg
Alwina20
Hallo Alwina,
ja richtig. Den Standardtarif gibt es weiterhin, wahrscheinlich nur
für bereits bestehende Verträge. Wer neu abschließt kann nur den
Basistarif nehmen, wenn er sich keinen anderen leisten kann.
Manchmal ist aber ein anderer Tarif billiger, nur die PKV wird keinen
anbieten, weil vorher nicht bei ihr versichert, dann wirds somit teuer.
Das ist eine Trotzreaktion.
Gruß Altmann
ja richtig. Den Standardtarif gibt es weiterhin, wahrscheinlich nur
für bereits bestehende Verträge. Wer neu abschließt kann nur den
Basistarif nehmen, wenn er sich keinen anderen leisten kann.
Manchmal ist aber ein anderer Tarif billiger, nur die PKV wird keinen
anbieten, weil vorher nicht bei ihr versichert, dann wirds somit teuer.
Das ist eine Trotzreaktion.
Gruß Altmann
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- Postrank7
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- Registriert: 28.01.2007, 17:53
- Wohnort: Torgau
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Hallo Altmann,
wir bemühen uns , jede Frage richtig zu beantworten und möglicherweise wenn erforderlich mit Gesetzen und Vorschriften zu belegen.
[code]Wer neu abschließt kann nur den
Basistarif nehmen, wenn er sich keinen anderen leisten kann.
Manchmal ist aber ein anderer Tarif billiger, nur die PKV wird keinen
anbieten, weil vorher nicht bei ihr versichert, dann wirds somit teuer.
Das ist eine Trotzreaktion.[/code]Gruß Altmann[/quote]
jetzt frage ich mich was diese Aussage bedeutet ?
Wer sagt wo das mann nur den Basistarif abschließen kann ?
nicht nur manchmal sind andere Tarif billiger sondern fast immer
allerdings besteht bei den anderen Tarifen kein Aufnahmezwang, das Heißt wenn jemand mit Vorerkrankungen nicht die Möglichkeit hat in einen anderen Tarif zu kommen und nur dann wird der Basistarif angeboten. Das ist garantiert kein Trotz sondern gesetzliche Vorschriften.
Gruß
wir bemühen uns , jede Frage richtig zu beantworten und möglicherweise wenn erforderlich mit Gesetzen und Vorschriften zu belegen.
[code]Wer neu abschließt kann nur den
Basistarif nehmen, wenn er sich keinen anderen leisten kann.
Manchmal ist aber ein anderer Tarif billiger, nur die PKV wird keinen
anbieten, weil vorher nicht bei ihr versichert, dann wirds somit teuer.
Das ist eine Trotzreaktion.[/code]Gruß Altmann[/quote]
jetzt frage ich mich was diese Aussage bedeutet ?
Wer sagt wo das mann nur den Basistarif abschließen kann ?
nicht nur manchmal sind andere Tarif billiger sondern fast immer

allerdings besteht bei den anderen Tarifen kein Aufnahmezwang, das Heißt wenn jemand mit Vorerkrankungen nicht die Möglichkeit hat in einen anderen Tarif zu kommen und nur dann wird der Basistarif angeboten. Das ist garantiert kein Trotz sondern gesetzliche Vorschriften.
Gruß
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- Postrank7
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- Registriert: 13.03.2008, 20:58
DKV-Service-Center hat geschrieben:Hallo Altmann,
wir bemühen uns , jede Frage richtig zu beantworten und möglicherweise wenn erforderlich mit Gesetzen und Vorschriften zu belegen.
allerdings besteht bei den anderen Tarifen kein Aufnahmezwang, das Heißt wenn jemand mit Vorerkrankungen nicht die Möglichkeit hat in einen anderen Tarif zu kommen und nur dann wird der Basistarif angeboten. Das ist garantiert kein Trotz sondern gesetzliche Vorschriften.
Gruß
Hallo DKV-SC,
da muss ich jetzt doch mal nachfragen :
Wenn man innerhalb derselben Versicherung in einen billigeren Tarif mit weniger oder gleich-vielen Leistungen wechselt, kann man aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt werden und bekommt nur den Basis-Tarif ??
Ich dachte bis jetzt immer die Gesundheitsprüfung bezieht sich auf Teile von Tarifen innerhalb derselben Versicherung die eine höhere Leistung beeininhalten, und nur dafür gibts dann eine Risikozuschlag..
Gruß Jarvis
Gruß Jarvis
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