Hallo,
bei mir spricht ein 67jähriger vor, erhält eine kleine Rente (ca. 400 Euro) und war zuletzt nicht krankenversichert. Er hat seine Arztbesuche, sofern erforderlich, selbst bezahlt. Irgendwann war er früher wohl mal in einer BEK versichert. Er hielt sich die letzten Jahre, neben der kleinen Rente, mit einem 400-Euro-Job über Wasser, dieser Job ist nun weggefallen. Er beantragt bei mir Grundsicherungsleistungen nach dem IV. Kap. Wie sieht es mit der Möglichkeit aus, bei seiner Krankenkasse aufgenommen zu werden ? Ab wann würde die Krankenkasse die Beiträge fordern ? Wenn eine Beitragsforderung für Vorzeiten (1.7.07 oder 01.01.09?) wer hat diese zu zahlen (also er kanns definitiv nicht). Wie seht ihr für den Fall die Möglichkeit eines Kostenersatzes (hat er sich ja zeitig nicht um einen adäquaten Vers.Schutz bemüht und wir hätten evtl Schulden - Beitragsschuld aus Vorzeiten) zu übernehmen. Fragen über Fragen. Wer kann helfen ?
Beitrittsmöglichkeit KV oder Krankenhilfe ???
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Hallo,
war die Versicherung bei der BEK sein letzter Krankenversicherungsschutz, so ist er ab 01.04.07 in die Versicherungspflicht als Nichtversicherter (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) bei der BEK gerutscht.
Die KK wird auch ab 01.04.07 die Beiträge von ihm fordern. Eine Chance, dass sie darauf verzichtet, sehe ich nicht. Schließlich schützt Unkenntnis nicht vor dem Eintritt von Rechtsfolgen. Sollte er Arztrechnungen selbst beglichen haben, würden diese bis zur Höhe der gesetzlichen Leistungen erstattet.
Da ich nicht weiß welche Funktion Sie haben, kann ich mit "bei mir vorgesprochen" und "Möglichkeit des Kostenersatzes" nichts anfangen.
MfG
ratte1
war die Versicherung bei der BEK sein letzter Krankenversicherungsschutz, so ist er ab 01.04.07 in die Versicherungspflicht als Nichtversicherter (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) bei der BEK gerutscht.
Die KK wird auch ab 01.04.07 die Beiträge von ihm fordern. Eine Chance, dass sie darauf verzichtet, sehe ich nicht. Schließlich schützt Unkenntnis nicht vor dem Eintritt von Rechtsfolgen. Sollte er Arztrechnungen selbst beglichen haben, würden diese bis zur Höhe der gesetzlichen Leistungen erstattet.
Da ich nicht weiß welche Funktion Sie haben, kann ich mit "bei mir vorgesprochen" und "Möglichkeit des Kostenersatzes" nichts anfangen.
MfG
ratte1
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