PKV Aufnahmebedingungen

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highlife
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PKV Aufnahmebedingungen

Beitragvon highlife » 07.06.2009, 13:55

Hallo!

Momentan bin ich auf der Suche nach einer Übersicht, welche Bedingungen PKV momentan für die Aufnahme (über den Standardtarif hinaus) stellen. Habt Ihr da Informationen für mich? Es geht weniger um die Spezifika jeder PKV, sondern sozusagen um den gemeinsamen Nenner.

Darüber hinaus interessieren mich folgende Fragen sehr:
- Dürfen PKV "alles" fragen?
- Bin ich dazu verpflichtet, alles zu beantworten?
- Bin ich dazu verpflichtet, alles wahrheitsgemäß zu beantworten?
- Welche Konsequenzen drohen, wenn bestimmte Vorgeschichten nicht korrekt mitgeteilt werden?

Versteht mich nicht falsch, die Aufnahme in eine PKV ist für mich momentan nicht aktuell und es handelt sich nur um hypothetische Fragen.

Danke und Gruß,
highlife

Frank
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Beitragvon Frank » 07.06.2009, 15:39

Hallo,

und hier kommen die Antworten:

- JA
- JA
- JA
- Leistungen werden verweigert, der Versicherungsschutz geht flöten, dir bleibt nur noch der Weg in den Basistarif

Knackwurst
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Beitragvon Knackwurst » 07.06.2009, 17:43

Die Frage ist, wie man "alles" definiert. Ein Ziel des neuen VVG ist es, die Einschätzung, was für die Risikoprüfung bedeutsam ist, auf den Versicherer zu verlagern. Daher muss der VN nur das mitteilen, wonach der Versicherer explizit in Textform fragt.

Das bedeutet, das die PKV keine "allumfassenden" Fragen stellen darf, wie z.B. die Kombination

1.) Haben Sie folgende Krankheiten... (Aufzählung)?
2.) Haben Sie sonstige Krankheiten?

Solch eine Kombination von Risikofragen wäre definitiv nach § 307 BGB unwirksam, weil "sie mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist". Denn mit dieser Fragetechnik würde das Risiko wieder beim VN liegen.

Das würde wiederum bedeuten, dass eine Falschantwort nicht schadet, weil der Versicherer diese Frage nicht stellen durfte. Brutal, aber wahr.

In der Praxis muss man als VN aber ein ziemlich breites Kreuz haben, weil die Sache wohl gerichtlich ausgetragen würde. Wobei - vermutlich würde der Versicherer einlenken, um kein Grundsatzurteil zu kassieren.

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Beitragvon highlife » 07.06.2009, 18:54

Vielen Dank für die Informationen. Wenn ich das also richtig verstehe, darf der Versicherer nur Fragen, die eine bestimmte Krankheit (und vermutlich immer einen bestimmten Zeitraum) betreffen, stellen.

Gibt es denn Deiner Erfahrung nach Versicherer, die sich nicht an diese Vorgaben halten und "unzulässige" Fragen stellen?

Weswegen mich diese Fragen auch interessieren: Es werden ja teilweise sehr persönliche Angelegenheiten abgefragt. Inwiefern ist dieses Vorgehen von PKV gesetztlich gedeckt? Oder andersrum: Wieso kann ich mich nicht auf Datenschutz und Privatssphäre berufen, wenn mir solche Fragen gestellt werden?

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Beitragvon Knackwurst » 07.06.2009, 19:24

"Vielen Dank für die Informationen. Wenn ich das also richtig verstehe, darf der Versicherer nur Fragen, die eine bestimmte Krankheit (und vermutlich immer einen bestimmten Zeitraum) betreffen, stellen."

:arrow: Der Versicherer darf Fragen stellen, die für die Risikoeinschätzung relevant sind. Dazu dürfen auch allgemeine Fragen gehören, wenn sie eingrenzt sind (z.B. waren Sie in den letzten 5 Jahren in stationärer Behandlung?).

"Gibt es denn Deiner Erfahrung nach Versicherer, die sich nicht an diese Vorgaben halten und "unzulässige" Fragen stellen?"

:arrow: Ich habe keinen objektiven Marktüberblick. Die mir untergekommenen Fragebögen waren in Ordnung.


"Weswegen mich diese Fragen auch interessieren: Es werden ja teilweise sehr persönliche Angelegenheiten abgefragt. Inwiefern ist dieses Vorgehen von PKV gesetztlich gedeckt? Oder andersrum: Wieso kann ich mich nicht auf Datenschutz und Privatssphäre berufen, wenn mir solche Fragen gestellt werden?"

:arrow: Der persönliche Gesundheitszustand ist immer eine intime Sache. Da der Versicherer aber in diesem Bereich leisten soll, muss er seine Prämie kalkulieren und daher auch entsprechende Fragen stellen. Wenn Du versichert bist, möchtest Du ja auch, dass die Prämien möglichst stabil bleiben. Dazu gehört halt eine vernünftige Risikoselektion.

Letztlich musst Du keine Information preisgeben, wenn Du nicht möchtest. Nur wird der Versicherer dann den Antrag nicht annehmen. Beide Seiten sind i.d.R. frei, den Vertrag zu schließen oder nicht.

Du darfst also Fragen jederzeit offen lassen. Der Versicherer wird dann vermutlich nachfragen und ggfs. den Antrag nicht annehmen. Nimmt er trotzdem an (was wohl eher theoretisch ist), bist Du auf der sicheren Seite. Nur falsche Angaben darfst Du nicht machen - außer die Frage war unzulässig (siehe oben oder anderes Beispiel: Frage nach prädiktiven Gentests). Dann dürfest Du lügen. Lass es aber besser nicht darauf ankommen. Du bist zwar im Recht, musst aber dafür kämpfen. Wenn Du krank bist, dass das nicht wirklich schön.


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