Hallo Zusammen-
bin nach langer Suche im www auf dieses tolle Forum gestossen und habe auch schon einige Beiträge gesehen, die meinen Fragestellungen nahe kommen-aber leider fand ich nicht auf alles Antworten.
Vielleicht erbarmen sich ja hier Gesetzesjunglekundige meiner Sorgen....
Auch habe mit PKV-GKV-ALG II.....Problemen zu kämpfen und bei Kassen und der ARGE bekommt man halt leider oft unterschiedliche Auskünfte.
Folgende Situation: 29 Jahre, w, war in den vergangenen zwei Jahren privat versichert. (Beamtenstatus auf Widerruf). Seit diesem Monat bin ich leider arbeitslos und muss (erst einmal) ALG II beantragen.
Aufgrund der Änderungen im SGB V im Januar komme ich nicht mehr in die GKV. Seitens meiner PKV habe ich ein Angebot, mich weiter privat vollzuversichern, das würden bei 300,- € Selbstbehalt im Jahr ca. 208,- € /Monat sein.
Die entsprechenden Mitarbeiter "meiner" ARGE konnten mir bisher nicht sagen, ob diese Variante einer Krankenversicherung auch akzeptiert würde/ob mir Zuschüsse gewährt würden. Schliesslich käme das die ARGE / mich günstiger als der Basistarif. (Leider habe ich immer noch kein Basistarifangebot seitens der PKV vorliegen, aber vermutlich wird man wohl mit 500,- € rechnen müssen, laut Infos aus `m www)
Kennt jemand den Fall, dass die ARGE zu anderen Varianten als dem Basistarif Zuschüsse zahlt?
Noch habe ich meinen Antrag auf ALG II nicht abgegeben-soll ich einfach die Vollversicherung abschliessen, wäre das dann für die ARGE dann "so wie es ist okay"?
Mein Betreuer bei der PKV hat mir erklärt, dass man als ALG-Empfänger bis zu 268, 28 € Zuschuss erhält ( SGB V , § 257 in Verbindung mit SGB XI, § 61 siehe: http://dejure.org/gesetze/SGB_XI/61.html
http://dejure.org/gesetze/SGB_V/257.html)
Ich kann das da aber nicht herauslesen- wer von uns irrt sich hier?
Es wird ja häufig erwähnt, dass man max. 129,- € Zuschuss erhält.
Wie ist das, wenn ich mich selbstständig mache, bin ich dann im Basistarif "gefangen"?
Was ist, wenn ich eine Anstellung ( < 3000 €/Monat) finde, komme ich dann immer noch "von heute auf morgen" aus der PKV in die GKV?
Oder hat sich das auch geändert ?
Viele Fragen, ich weiss...wäre sehr lieb, wenn Ihr mir weiter helfen könntet.
freue mich auf Eure Antworten!
Vielen herzlichen Dank schon mal dafür!
die sändie
PKV-Arbeitslos-Basistarif-andere Optionen
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Zunächst mein herzliches Beileid; Du gehörst zu den 12.500 Betroffenen in Deutschland, die man derzeit leider völlig allein bzw. im Regen stehen lässt.
Zunächst einmal:
Dat iss völlig daneben; hier wirst Du niemals fündig werden. Dieses gilt nur für Beschäftigte und nicht für Beschäftigungslose sprich Arbeitslose, wie Du!!
Ich will Dir kurz einmal die rechtlichen Grundlagen benennen:
- § 5 Abs. 1 Nr. 2 a SGB V
- § 5 Abs. 5 a SGB V
- § 26 Abs. 2 Nr. 1 SGB II
- § 11 Abs. 2 Nr. 3 a SGB II
- § 12 Abs. 1 c Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Wenn ich jetzt auf alle rechtlichen Grundlagen eingehe, wird es bis spät in die Nacht gehen!
Ich kann Dir nur aus meiner Erfahrung berichten.
Also die ARGE interessiert es nicht, in welchem Tarif Du steckst. Dieses Desinteresse gilt nur für das ALG II. Im Bereich des ALG I guckt die Agentur genau, in welchem Tarif Du bist; dieser muss nämlich vergleichbar mit den Leistungen der gesetzlichen Kasse sein. Aber wir sind ja nicht im ALG I, sondern im ALG II.
Damit wäre die Frage schon teilweise beantwortet. Niedlich ist natürlich, dass die Leistungsabteilung - obwohl sie klipp und klar einen Beratungsauftrag hat - selber nicht genau weiss, was jetzt abgeht.
Die Zuschusshöhe im ALG II (§ 26 Abs. 2 Nr. 1 SGB II) ist durch § 12 Abs. 1 c Satz 6 VAG ganz klar festgelegt.
Hiernach bekommst Du nur soviel, wie die ARGE für einen Pflichtversicherten zahlen muss.
Und die Berechnung sieht wie folgt aus:
Bezugsgrösse 2.520 € *0,345 (§ 232 a SGB V) * 14,9 % (erm. Kv-Satz) = 129,54 €
Jenes ist der Maximalbetrag, den Du im Rahmen einen Beitragszuschusses bekommen kannst. Du hast aber tatsächlich einen Beitrag von 208,00 €. Damit hast Du eine Lücke von ca. 80,00 Euro. Wenn Du anrechnungsfähiges Einkommen hast, wird diese Differenz von 80,00 € noch vom Einkommen abgesetzt, sodass Du keine Lücke mehr hast. Hast Du jedoch kein anrechnungsfähiges Einkommen, hast Du leider Pech.
Ach ja, die ARGE wird vermutlich von Dir noch ein Vergleichsangebot über den Basistarif haben wollen. Das Angebot kannst Du dir schon mal von der priv. Kv. besorgen. Ich verwette jedoch jetzt schon meinen halben Hintern, dass das Angebot für den Basistarif bei 569,63 € liegen wird. Allerdings ist dieser Beitrag beim lfd. SGB II-Bezug zu halbieren, sodass im Basistarif noch 284,81 € zu zahlen sind.
Da der tatsächliche Beitrag (208,00 €) unterhalb des halbierten Beitrages im Basistarif (284,81 €) liegt, geht die ARGE auch von dem tatsächlichen Beitrag aus.
Ach ja, diese Ausführungen betreffen nur die Krankenversicherung; die Pflegeversicherung kommt noch hinzu.
Du wirst sicherlich hier im Forum gelesen haben, dass die Politiker in Berlin wach geworden sind und sich bemühen diese Unfallproblematik zu lösen. Aber das dauert noch ein paar Tage.
Dann wirst Du sofort gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V durch die Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt versicherungspflichtig in der GKV und hast von heute auf morgen gem. § 205 VVG ein ausserordentliches Kündigungsrecht gegenüber der PKV.
Zunächst einmal:
Mein Betreuer bei der PKV hat mir erklärt, ...( SGB V , § 257 in Verbindung mit SGB XI, § 61 siehe:
Dat iss völlig daneben; hier wirst Du niemals fündig werden. Dieses gilt nur für Beschäftigte und nicht für Beschäftigungslose sprich Arbeitslose, wie Du!!
Ich will Dir kurz einmal die rechtlichen Grundlagen benennen:
- § 5 Abs. 1 Nr. 2 a SGB V
- § 5 Abs. 5 a SGB V
- § 26 Abs. 2 Nr. 1 SGB II
- § 11 Abs. 2 Nr. 3 a SGB II
- § 12 Abs. 1 c Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Wenn ich jetzt auf alle rechtlichen Grundlagen eingehe, wird es bis spät in die Nacht gehen!
Ich kann Dir nur aus meiner Erfahrung berichten.
Also die ARGE interessiert es nicht, in welchem Tarif Du steckst. Dieses Desinteresse gilt nur für das ALG II. Im Bereich des ALG I guckt die Agentur genau, in welchem Tarif Du bist; dieser muss nämlich vergleichbar mit den Leistungen der gesetzlichen Kasse sein. Aber wir sind ja nicht im ALG I, sondern im ALG II.
Die entsprechenden Mitarbeiter "meiner" ARGE konnten mir bisher nicht sagen, ob diese Variante einer Krankenversicherung auch akzeptiert würde/ob mir Zuschüsse gewährt würden.
Damit wäre die Frage schon teilweise beantwortet. Niedlich ist natürlich, dass die Leistungsabteilung - obwohl sie klipp und klar einen Beratungsauftrag hat - selber nicht genau weiss, was jetzt abgeht.
Die Zuschusshöhe im ALG II (§ 26 Abs. 2 Nr. 1 SGB II) ist durch § 12 Abs. 1 c Satz 6 VAG ganz klar festgelegt.
Hiernach bekommst Du nur soviel, wie die ARGE für einen Pflichtversicherten zahlen muss.
Und die Berechnung sieht wie folgt aus:
Bezugsgrösse 2.520 € *0,345 (§ 232 a SGB V) * 14,9 % (erm. Kv-Satz) = 129,54 €
Jenes ist der Maximalbetrag, den Du im Rahmen einen Beitragszuschusses bekommen kannst. Du hast aber tatsächlich einen Beitrag von 208,00 €. Damit hast Du eine Lücke von ca. 80,00 Euro. Wenn Du anrechnungsfähiges Einkommen hast, wird diese Differenz von 80,00 € noch vom Einkommen abgesetzt, sodass Du keine Lücke mehr hast. Hast Du jedoch kein anrechnungsfähiges Einkommen, hast Du leider Pech.
Ach ja, die ARGE wird vermutlich von Dir noch ein Vergleichsangebot über den Basistarif haben wollen. Das Angebot kannst Du dir schon mal von der priv. Kv. besorgen. Ich verwette jedoch jetzt schon meinen halben Hintern, dass das Angebot für den Basistarif bei 569,63 € liegen wird. Allerdings ist dieser Beitrag beim lfd. SGB II-Bezug zu halbieren, sodass im Basistarif noch 284,81 € zu zahlen sind.
Da der tatsächliche Beitrag (208,00 €) unterhalb des halbierten Beitrages im Basistarif (284,81 €) liegt, geht die ARGE auch von dem tatsächlichen Beitrag aus.
Ach ja, diese Ausführungen betreffen nur die Krankenversicherung; die Pflegeversicherung kommt noch hinzu.
Du wirst sicherlich hier im Forum gelesen haben, dass die Politiker in Berlin wach geworden sind und sich bemühen diese Unfallproblematik zu lösen. Aber das dauert noch ein paar Tage.
Was ist, wenn ich eine Anstellung ( < 3000 €/Monat) finde, komme ich dann immer noch "von heute auf morgen" aus der PKV in die GKV?
Oder hat sich das auch geändert ?
Dann wirst Du sofort gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V durch die Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt versicherungspflichtig in der GKV und hast von heute auf morgen gem. § 205 VVG ein ausserordentliches Kündigungsrecht gegenüber der PKV.
Heissen Dank!
Hallo Rossi!
super, vielen herzlichen Dank für Deine umfangreichen Infos!
Naja, wenns nur 12500 von unserer Spezies gibt, ist es ja kein Wunder, daß die gesammelten Kundenbetreuer allerorten noch nicht Bescheid wussten- leider leider.
Werd jetzt noch mal in die benannten Gesetze äugen und dann wieder losziehen...
also, allerherzhaftesten Dank nochmal!
die sändie
super, vielen herzlichen Dank für Deine umfangreichen Infos!
Naja, wenns nur 12500 von unserer Spezies gibt, ist es ja kein Wunder, daß die gesammelten Kundenbetreuer allerorten noch nicht Bescheid wussten- leider leider.
Werd jetzt noch mal in die benannten Gesetze äugen und dann wieder losziehen...
also, allerherzhaftesten Dank nochmal!
die sändie
Ich würde mir allerdings noch Gedanken über die SB von 300,00 Euro machen.
Diese Kosten wird die ARGE definitiv nicht übernehmen.
Gehst Du in den Basistarif, so kannst Du diesen ohne SB wählen. Du hast dann dort nur die Zuzahlungs- und Belastungsgrenzen wie ein GKV-Versicherter. Das sind dann jährlich nur ca. 82,00 Euro, mehr nicht!
Diese Kosten wird die ARGE definitiv nicht übernehmen.
Gehst Du in den Basistarif, so kannst Du diesen ohne SB wählen. Du hast dann dort nur die Zuzahlungs- und Belastungsgrenzen wie ein GKV-Versicherter. Das sind dann jährlich nur ca. 82,00 Euro, mehr nicht!
Hi Rossi,
ja, vielen Dank Dir! Das stimmt schon, aber eigentlich bin ich noch voller Hoffnung, in den nächsten 1-2 Monaten eine Anstellung zu finden und in die GKV zu wechseln.......
Ausserdem sind inzwischen zwei weitere Angebote der Versicherung eingetrudelt.....ohne vernünftige Erklärung oder Vertragstext ("Kleingedrucktes") natürlich....Wird sich also alles noch ein wenig hinziehen, befürchte ich.
Also, heissen Dank Dir nochmal,
so long, sändie
ja, vielen Dank Dir! Das stimmt schon, aber eigentlich bin ich noch voller Hoffnung, in den nächsten 1-2 Monaten eine Anstellung zu finden und in die GKV zu wechseln.......
Ausserdem sind inzwischen zwei weitere Angebote der Versicherung eingetrudelt.....ohne vernünftige Erklärung oder Vertragstext ("Kleingedrucktes") natürlich....Wird sich also alles noch ein wenig hinziehen, befürchte ich.
Also, heissen Dank Dir nochmal,
so long, sändie
Hallo Rossi,
das mit dem sofortigem Wechsel bei versicherungspflichtigem Einkommen in die GKV gilt aber nicht für über 55jährige. Die gehören der Katz.
Oder hat der Bundestag sich dem Thema schon gewidmet?
Den Antrag von Dr.Gregor Gysi und Lafontaine hab ich mir schon
ausgedruckt um ja nichts zu verpassen
Gruß Altmann
das mit dem sofortigem Wechsel bei versicherungspflichtigem Einkommen in die GKV gilt aber nicht für über 55jährige. Die gehören der Katz.
Oder hat der Bundestag sich dem Thema schon gewidmet?
Den Antrag von Dr.Gregor Gysi und Lafontaine hab ich mir schon
ausgedruckt um ja nichts zu verpassen

Gruß Altmann
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