Einheitsbeitragssatz -> erheblich höherer Beitrag Ehefrau

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Rossi
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Beitragvon Rossi » 24.06.2009, 18:40

Ein globales Beispiel nützt nicht viel. Es ist leider viel zu individuell.

Man muss genau den Bruttolohn haben, die Anzahl der zu unterhaltenden Kinder. Ferner ist wichtig zu wissen, ob die Kinder in der GKV oder PKV versichert sind.

raschi69
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Beitragvon raschi69 » 25.06.2009, 09:24

OK, dann mal folgende Szenario:

Mann: Bruttolohn 5500€ pro Monat, PKV-versichert
Frau: kein Einkommen (Hausfrau) : freiwillig GKV-versichert
2 Kinder die beim Mann in der PKV mit versichert sind.

mich würde eben interessieren wie bzw. ob sich die Gesetztänderung auswirkt.

Habe ehrlich gesagt ein wenig Verständnisschwierigkeiten mit dem "Juristen-deutsch".

Besten Dank und viele Grüße

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Beitragvon Rossi » 25.06.2009, 18:27

Nein, bei Dir wirkt sich die Gesetzesänderung nicht aus. Deine Kinder konnten ja aufgrund der Tatsache, dass Du oberhalb von 4.050,00 Euro monatlich verdienst, nicht in die kostenlose Familienversicherung. Die Kv. hat für Deine Kinder eh ein Freibetrag von 840,00 Euro eingeräumt.

Es profitieren überwiegend die kleinen Beamten davon!

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Beitragvon Rossi » 28.07.2009, 17:08

So, der Freibetrag für die Kinder wurde jetzt im § 240 SGB V aufgenommen.

Die Gesetzesänderung wurde am 22.07.2009 im BGBL veröffentlicht.


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