Es kotzt mich an, was dort derzeit läuft.
Die ALG II-Träger retten sich, indem sie diese Beitragslücke nicht als Beitragszuschuss im Sinne von § 26 SGB II berücksichtigen (dieser ist ja durch die 127,00 Euro klipp und klar festgelegt), sondern als Einkommensbereinigung im Sinne von § 11 SGB II ergänzend berücksichtigen. Hier werden dann die Ärmsten und Schwächsten nicht allein gelassen. Damit hat man schon einen Großteil der Kunden gerettet.
Die SGB XII-Träger segeln hingegen noch ganz hart am Winde und lassen die Kunden stumpf im Regen stehen. Obwohl es gibt Großstädte wie Berlin, Dortmund, Hamburg, die dieses hart am Winde segeln nicht durchführen, sie zahlen den vollen halbierte Beitrag! Warum?
Diese Großstädte haben das sozialstaatliche Prinzip und vor allen Dingen auch den § 1 SGB XII verstanden, nämlich den Sozialhilfeempfängern ein Leben zu ermöglichen, welches der Würde des Menschen entspricht!
Die SGB XII-Kunden sollten einfach mal mit der priv. Kv. sprechen, ob sie nicht die Versicherung kündigen können. Sie haben ja schließlich eine Versicherung, die sie sich nicht leisten können.
Und wenn man die Bestimmungen des § 193 Abs. 3 VVG (Verpflichtung eine Krankheitskostenversicherung abzuschliessen und aufrechtzuerhalten) wörtlich liest und die Kündigungsmöglichkeiten des § 205 Abs. 6 VVG gegenüberstellt, wird der Rossi nachdenklich.
Unfallproblematik Beitragsübernahme SGB II / SGB XII
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Unfallproblematik/Beitragsübernahme
Hallo zusammen, soll das heißen, das Thema wird auch nicht noch mal aufgegriffen? Das wär ja wohl der Gipfel. Das bedeutet also, dass jeder Hilfebedürftige, der keinen zusätzlichen Job machen kann, Schulden bei der PKV anhäuft. Und das Existenzminimum ist also nicht mehr geschützt. Eine Klage gegen den Leistungsträger hat keinen Sinn oder wie war das noch mal? und eine Klage gegen die Krankenkasse könnte einen teuer zu stehen kommen, weil man dann die Anwaltskosten selbst tragen müsste..? Alles vorausgesetzt, man ist hilfebedürftig. Im Prinzip muss doch jetzt ein Präzedenzfall her oder seh ich das falsch....? Viele Grüße
Nun denn, am 02.07.2009 wird die Klamotte noch einmal abschliessend im Bundestag beraten.
Es sieht wohl so aus, dass der Antrag abgelehnt wird und die am Rande bestehende Unfallproblematik einfach unterm Teppich gekehrt wird.
Wir sind ja schliesslich in Deutschland!!!
Guckt Ihr hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/132/1613260.pdf
Es sieht wohl so aus, dass der Antrag abgelehnt wird und die am Rande bestehende Unfallproblematik einfach unterm Teppich gekehrt wird.
Wir sind ja schliesslich in Deutschland!!!
Guckt Ihr hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/132/1613260.pdf
Unfallproblematik
Hallo! Das ist ein starkes Stück. Bei mir wird es zukünftig wohl auf Grundsicherung hinauslaufen. Sicher ist es noch nicht. Es wird zunächst eine amtsärztliche Untersuchung geben. Ich bin chronisch krank. Zur Zeit lebe ich von Erspartem. Ich hab schon mal ausgerechnet, wieviel Schulden ich bei der PKV machen werde, wenn ich nicht mehr aus dem Leistungsbezug rauskomme. 36.000 Euro!! bis zum Rentenalter... So, und wie siehts nun aus mit einer Klage entweder gegen den Leistungsträger bzw. gegen die PKV? Viele Grüße
Unfallproblematik
Das is wohl wahr. Ich bin aber Mitglied im Vdk. Einen Versuch wär es vielleicht wert, den Leistungsträger zu verklagen, sobald ich im Bezug bin und die Übernahme des halbierten Betrags in voller Höhe verweigert wird. Das Verfahren wär dann für mich kostenfrei, soweit ich weiß.
Tja, was soll ich Dir posten. Weiß denn der VDK genau wo das Problem liegt? Dazu müßte sich der VDK intensiv mit der ganzen Problematik auseinandersetzen.
Ich kann Dir auf jeden Fall empehlen, es nicht im einstweiligen Anordnungsverfahren zu probieren. Das wird vermutlich nicht laufen; wenn dann nur im Normalverfahren; d. h., Widerspruchs- und Klageverfahren!!!
Ich kann Dir auf jeden Fall empehlen, es nicht im einstweiligen Anordnungsverfahren zu probieren. Das wird vermutlich nicht laufen; wenn dann nur im Normalverfahren; d. h., Widerspruchs- und Klageverfahren!!!
Unfallproblematik
Hab noch mal ne ganz andere Frage: wie wär es denn eigentlich, wenn ich vor dem Hartz 4 bzw. Grundsicherungsantrag noch als freiwillig Versicherte in die GKV wechsel? Der Antrag wird ja erst in einem halben Jahr gestellt. Wie erwähnt bin ich chronisch krank, lebe von Erspartem und erwarte nicht, nochmal wieder ganz aus dem Bezug herauszukommen, weil ich mindestens nicht voll erwerbsfähig bin..würde mich eine GKV aufnehmen?
Unfallproblematik
Als freiwillig Versicherte....aber das haut ja alles nicht hin, da hast du wohl recht....im aktuellen Spiegel ist übrigens ein Artikel über die Unfallproblematik. Dort steht, dass den Politikern tatsächlich schon aufgefallen ist "dass es da eine Regelungslücke gibt". Das Problem wird "freilich" erst in der nächsten Legislaturperiode angegangen. Bis dahin muss, so der Spiegel: "ein gesetzlich vorgeschriebener Verarmungs-Beitrag" gezahlt werden.....womit natürlich die 155 Euro gemeint sind, die vom Versicherten selbst zuzuschießen sind, und die 45 Prozent der Arbeitslosenunterstützung ausmachen..
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