also ich habe einen Kunden der bekommt beihilfe. seine frau ist selbständig und gkv frewillig versichert (noch 3 jahre gebunden, durch diesen Tagegeld-Tarif).
frage: kann die frau in die beihilfe aufgenommen werden wenn sie aus dem aktiven berufsleben ausscheidet? gilt da die regelung mit den 18.000 euro einkommen?! welche § greifen da?!
danke im voraus.
freue mich über eure antworten.
