
Grundsicherung- Basistarif PKV- unterschiedliche Handhabung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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Hallo Rossi
am 21.10.09 hat der Landkreis K. in seiner Stellungnahme in dem von mir angestrengten Verfahren auf einstweilige Anordnung zur Aufstockung des Regesatzes von 124,00 auf den halben Basistarif mit den vier Beschlüssen, welche Du am 29.09.09 veröffentlicht hast, argumentiert und noch das Verfahren vom 19.5.09, S 9 SO 1541/09 ER hinzugefügt.
Nachdem ich die Beschlüsse nirgends veröffentlicht finde, meine Frage: hast Du die Inhalte?
am 21.10.09 hat der Landkreis K. in seiner Stellungnahme in dem von mir angestrengten Verfahren auf einstweilige Anordnung zur Aufstockung des Regesatzes von 124,00 auf den halben Basistarif mit den vier Beschlüssen, welche Du am 29.09.09 veröffentlicht hast, argumentiert und noch das Verfahren vom 19.5.09, S 9 SO 1541/09 ER hinzugefügt.
Nachdem ich die Beschlüsse nirgends veröffentlicht finde, meine Frage: hast Du die Inhalte?
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Hm, in welchem Bundesland wohnst Du? Und seit wann bekommst Du SGB XII-Leistungen? Rechnet die priv. Kv. die Beitragsrückstände mit den Leistungsansprüchen auf?
Die Beschlüsse vom SG Mannheim und Ulm sind doch teilweise gar nicht mehr relevant bzw. kann man diese in die Tonne werfen. Mannheim und Ulm liegt im Bereich des LSG Ba. - Wü. Und die zuständigen Kammern des LSG Ba. - Wü. (2. und 7. Kammer) sind sich offensichtlich bislang einig. Nicht auf dem Rücken der Ärmsten und Schwächsten.
Die Beschlüsse vom SG Mannheim und Ulm sind doch teilweise gar nicht mehr relevant bzw. kann man diese in die Tonne werfen. Mannheim und Ulm liegt im Bereich des LSG Ba. - Wü. Und die zuständigen Kammern des LSG Ba. - Wü. (2. und 7. Kammer) sind sich offensichtlich bislang einig. Nicht auf dem Rücken der Ärmsten und Schwächsten.
Grundsicherung, Basistarf unterschiedliche Handhabung
Gibts eigentlich schon Urteile aus Niedersachsen? 

Hier nun einen Beschluss des LSG NRW. Sehr ausführlich; es ist nur der gedeckelte Beitrag zu zahlen; der Kunde hat ne Lücke!
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=123620&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=123620&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive
Rossi hat geschrieben:es ist nur der gedeckelte Beitrag zu zahlen; der Kunde hat ne Lücke!
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=123620&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive
Ich sehe keine Lücke. Es wird doch ausfuehrlich begruendet, dass
im Basistarif im Falle von eingetretener oder schon bestehender
Hilfebeduerftigkeit der volle Versicherungsschutz weiterbesteht
und eine Aufrechnung von Leistungen mit ausstehenden Praemien
unzulaessig ist. Falls die private Krankenversicherung trotzdem aufrechnet
oder treuwidrig den Wechsel in den Basistarif vereitelt so soll der
Betroffene es erst mal sein Glück im zivilrechtlichen Verfahren
gegen das offensichtlich rechtswidrige Vorgehen der Versicherung
versuchen. Deshalb ist keine keine einstweilige Anordnung im
sozialrechtlichen Verfahren notwendig.
Ob das Auflaufen von nicht verjaehrten Beitragschulden beim
Betroffenen zulaessig ist, darueber soll erst dass Hauptsacheverfahren
entscheiden.
Ich sehe keine Lücke
Aha, der Kunde hat keine Lücke? Woher nimmst Du dieses?
Er hat sehrwohl ne Deckelungslücke von ca. 155,00 Euro Monat für Monat. Ach ja, Säumniszuschläge kommen auch noch hinzu.
In der Pflegeversicherung ist es genauso. Nur mit dem kleinen feinen Unterschied, dass hier jetzt die ersten Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.
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- Postrank7
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Rossi hat geschrieben:Ich sehe keine Lücke
Aha, der Kunde hat keine Lücke?
Er hat sehrwohl ne Deckelungslücke von ca. 155,00 Euro Monat für Monat. Ach ja, Säumniszuschläge kommen auch noch hinzu.
In der Pflegeversicherung ist es genauso. Nur mit dem kleinen feinen Unterschied, dass hier jetzt die ersten Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.
Die "Lücke" in der Krankenversicherung ist doch nicht konkret:
Es mögen vielleicht Schulden auflaufen, aber vollstreckbar sind die
doch nicht wenn der "Kunde" kein Geld hat. Die einzigen die eine Lücke
haben könnten sind der Versicherer, die können aber die fehlenden
Praemien im Basistarif auf die anderen Versichererungstarife umlegen,
und die Aerzte, die möglicherweise auf ihren alten Honorarforderungen
sitzen bleiben, das ist aber allgemeines Geschäftsrisiko.
Die Sache mit den Ordnungswidrigkeitsverfahren bei der
Pflegeversicherung ist interessanter. Vielleicht werden die aber
alle eingestellt, weil kein Verschulden vorliegt.
Das System scheint so genial zu sein, dass die U.S.A. sogar jetzt
etwas aehnliches planen:
http://www.democraticunderground.com/discuss/duboard.php?az=view_all&address=389x6949139
Na ja,
Und genau dort gehen leider Theorie und Praxis völlig auseinander.
Im Bereich des SGB XII gibt es natürlich auch Vermögensfreigrenzen. Bspw. darf ein Alleinstehender 2.600,00 Euro auf dem Sparbuch haben, dieses ist nicht schädlich.
Was glaubst Du wohl was die PKV macht, wenn die Beitragsschulden nicht gelöhnt werden. Sie läßt das Sparbuch pfänden, oder glaubst Du etwas, dass die PKV sozial eingestellt ist?
Was ist, wenn der SGB XII-Kunde ein bescheidenes kleines Häuschen hat, welches auch geschützt ist. Die PKV, bzw. der Inkassodienst wird hier Zwangsmaßnahmen einleiten und irgendwann ist die Hütte weg.
Darf so etwas in einem demokratischen Sozialstaat passieren?!?! Oder glaubst Du etwa, dass die PKV hier nichts macht?!?
Kannst Du dir vorstellen, wie sich ein 70-jähriger fühlt, wenn er sonst keine Schulden hat und es kommt jeden Monat ne Mahnung mit Säumiszuschlägen etc.?!
Eine sozialstaatlich verordnete Verschuldung habe ich bislang noch nicht erlebt!
Es mögen vielleicht Schulden auflaufen, aber vollstreckbar sind die
doch nicht wenn der "Kunde" kein Geld hat.
Und genau dort gehen leider Theorie und Praxis völlig auseinander.
Im Bereich des SGB XII gibt es natürlich auch Vermögensfreigrenzen. Bspw. darf ein Alleinstehender 2.600,00 Euro auf dem Sparbuch haben, dieses ist nicht schädlich.
Was glaubst Du wohl was die PKV macht, wenn die Beitragsschulden nicht gelöhnt werden. Sie läßt das Sparbuch pfänden, oder glaubst Du etwas, dass die PKV sozial eingestellt ist?
Was ist, wenn der SGB XII-Kunde ein bescheidenes kleines Häuschen hat, welches auch geschützt ist. Die PKV, bzw. der Inkassodienst wird hier Zwangsmaßnahmen einleiten und irgendwann ist die Hütte weg.
Darf so etwas in einem demokratischen Sozialstaat passieren?!?! Oder glaubst Du etwa, dass die PKV hier nichts macht?!?
Kannst Du dir vorstellen, wie sich ein 70-jähriger fühlt, wenn er sonst keine Schulden hat und es kommt jeden Monat ne Mahnung mit Säumiszuschlägen etc.?!
Eine sozialstaatlich verordnete Verschuldung habe ich bislang noch nicht erlebt!
Rossi hat geschrieben:Na ja,Es mögen vielleicht Schulden auflaufen, aber vollstreckbar sind die
doch nicht wenn der "Kunde" kein Geld hat.
Was glaubst Du wohl was die PKV macht, wenn die Beitragsschulden nicht gelöhnt werden. Sie läßt das Sparbuch pfänden, oder glaubst Du etwas, dass die PKV sozial eingestellt ist?
Die PKV, bzw. der Inkassodienst wird hier Zwangsmaßnahmen einleiten und irgendwann ist die Hütte weg.
Eine sozialstaatlich verordnete Verschuldung habe ich bislang noch nicht erlebt!
Wenn bei dem Kunden noch etwas zu holen ist, dann muss er natuerlich
erst mal ans Sparbuch oder das Haus verkaufen. Das ist die Logik
im Privatecht. Das gleiche gilt doch fuer jede andere Forderung auch.
Ob man da viel mit dem Sozialrecht weiterkommt scheint mir fraglich.
Es ist doch genau festgelegt wie hoch der Zuschuss zu den Praemien sein soll.
Wer sich aus der Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten
verabschiedet kann doch spaeter nicht erwarten, dass diese fuer
ihn in finanzieller Hinsicht einspringt (so zumindest die Logik),
die Krankeversorgung ist ja gesichert. Damit hat der Sozialstaat
genug geleistet. Wenn der Kunde wieder zu Geld kommt
(Lottogewinn, Erbschaft, neuer Job) warum soll er dann
die aufgelaufenen und noch nicht verjährten Beitragsschulden
nicht bezahlen.
Ich habe eher andere Probleme mit der Versicherungspflicht:
Ein privatrechtlicher Vertrag den man nicht kündigen darf ist
schon recht seltsam. Es liegt auch eine (vermutlich unechte)
Rückwirkung vor, da früher ja der Vertrag zumindest jährlich
kündbar war. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gibt
dazu noch nicht viel her. Da ging es ja immer nur um die armen
Versicherer. Der Rechtsweg bis zum Bundesverfassungsgericht
steht aber auch dem Kunden offen, der von Vollstreckungsmassnahmen
seines Versicherers betroffen ist.
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