wie sieht es aus mit der Öffnungsklausel, wenn er freie Hilfsvorsorge (Bayern) schon seit Jahren hat, seine Frau bis vor ein paar Jahren gearbeitet hat und dann freiwillig versichert blieb mit dem Sohn, der erkrankt ist. Greift da die Öffnungsklausel nicht mehr, weil es schon mehr als 6 Monate her ist. Die Frau würde von der PKV aufgenommen werden, der Sohn allerdings nicht. (sohn bekäme ohnehin 80 % Beihilfe)
Gruss
Mylingh
Öffnungsklausel
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