erhöhter Beitrag der Ehefrau

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Kebego
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Beitragvon Kebego » 25.01.2010, 15:29

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Kebego
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Beitragvon Kebego » 25.01.2010, 15:35

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Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 25.01.2010, 16:10

Kebego hat geschrieben:
heinrich hat geschrieben:
Diese Regelung gilt für ALLE KK.

Denn Begriff Hausfrauentarif gibt es nicht.


Seit wann? Jahrelang wurden bei meiner Beitragsberechnung von der Beitragsbemessungsgrenze die Kinderfreibeträge abgezogen und dann halbiert.


Hallo seit dem 01.01.2009 gilt das hier :

Einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen
Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zahlung
und Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge (Beitragsverfahrensgrundsätze
Selbstzahler) vom 27. Oktober 2008

Das gilt für alle Kassen verbindlich - inwieweit es da eine Übergangsregelung aufgrund von Satzungsbestimmungen gab, das kann ich leider nicht sagen.

Gruß

Czaudrna
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Kebego
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Beitragvon Kebego » 25.01.2010, 16:21

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heinrich
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Beitragvon heinrich » 25.01.2010, 20:57

Hallo Czauderna,

unglaublich, dass die BKK jetzt erst den Fall auf die ab 01.01.2009 geltende Rechtslage umstellt.

Die müssten eigentlich vom RSA mal anständig abgewatscht werden.

Hinwies für Fragesteller: Glück gehabt


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