Hallo,
ich war schon immer privat familienversichert, anschließend während des Studiums auch in der gleichen PKV. Mit Ende meines Studiums wurde die Versicherung zum 31.07.2007 gekündigt und seit dem bin ich ohne Versicherung. Ich bin beruflich selbständig (seit 2005) und demnach besteht schon seit 01.01.2009 Versicherungspflicht.
Da ich zuletzt in einer PKV war, bin ich einer solchen zuzuordnen. Ist es richtig, daß ich mich aber auch freiwillig in einer gesetzlichen Kasse versichern lassen kann? Wie würde es denn hierbei mit den Strafbeiträgen aussehen? Kann die GKV rückwirkend Beiträge von mir fordern?
Aufgrund meiner langen nicht versicherten Zeit wird es wohl schwierig sein in einen Normaltarif einer PKV zu kommen. Bei einer, die mir in allen Punkten zusagte, habe ich einen Antrag gestellt und eine Absage erhalten. Sie würden mich nur im Basistarif aufnehmen, das ist mir aber definitv zu teuer.
Hätte ich bei meiner ehemaligen PKV (DKV) denn gute Chancen wieder aufgenommen zu werden mit einer Gesundheitsprüfung? Schließlich war ich dort (soweit ich weiß und sofern mein Vater nicht zwischendurch mal wechselte) von klein auf versichert.
Ich wäre dankbar, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Vielen Dank!
Versicherungspflicht - noch nicht versichert - PKV oder GKV?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Zuständig ist die PKV. Unter den PKVen besteht die freie Auswahl. Zur Aufnahme in die Normaltarife ist bei längerer Nichtversicherung jedoch eine ärztliche Untersuchung Pflicht. Außerdem sollte man ca. 6 Monatsbeiträge "Strafzuschlag" einplanen, weshalb man zunächst einen günstigen Tarif wählen sollte.
Eine freiwillige Versicherung in der GKV ist nicht möglich. Der Eintritt in die GKV geht nur dann, wenn Versicherungspflicht in der GKV (etwa durch Jobaufnahme) entsteht. Oder alternativ eine kostenlose Mitversicherung beim Ehegatten möglich wird.
Dass die GKV keine Strafzuschläge fordern kann, stimmt allerdings
Eine freiwillige Versicherung in der GKV ist nicht möglich. Der Eintritt in die GKV geht nur dann, wenn Versicherungspflicht in der GKV (etwa durch Jobaufnahme) entsteht. Oder alternativ eine kostenlose Mitversicherung beim Ehegatten möglich wird.
Dass die GKV keine Strafzuschläge fordern kann, stimmt allerdings

PKV
Hallo Mimi007,
Zuständig ist die PKV und Strafbeiträge müssten Sie theoretisch auch zahlen.
Allerdings gibt es auch Möglichkeiten diese Strafbeiträge zu umgehen ,
bei Interesse kontaktieren Sie mich Hajduk5@gmx.de
mfg
Zuständig ist die PKV und Strafbeiträge müssten Sie theoretisch auch zahlen.
Allerdings gibt es auch Möglichkeiten diese Strafbeiträge zu umgehen ,
bei Interesse kontaktieren Sie mich Hajduk5@gmx.de
mfg
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