wenn ich jetzt ein normales sozialversicherungspflichtiges Anstellungsverhältnis eingehe und mich darüber pflichtversichern lasse (ohne den Paragraphen § 5 Abs. 1 Nr. 13 a SGB anzuführen), aber nach z.B. 3 Monaten wieder aufhöre um mich selbstständig zu machen, kann die gesetzl. Krankenkasse mich dann mit Verweis auf irgendwelche 12/ 24 Monatsfristen wieder rausschmeissen? (Nach dem Motto: Sie waren keine 12 Monate am Stück in einer gesetzl. KK, Sie müssen sich privat versichern)
Okay, dann kannst Du dich leider nach § 9 SGB V nicht freiwillig versichern, da Du die hierzu erforderliche Vorversicherungszeit (12/24 Monate) nicht nachweisen kannst. Aber da Du dann auch zuletzt gesetzlich versichert gewesen bist, kommst Du wieder in die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 a SGB V.
Du gewinnst meiner Ansicht nach gar nichts. Du bist schon längst von der Kralle erwischt worden, leider hat es die Kasse noch nicht gemerkt!