Krankenversicherung

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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halloween-x
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Krankenversicherung

Beitragvon halloween-x » 30.06.2010, 21:27

ich bin seit 1 mai nicht mehr in der Krankenversicherung weil ich 23 wurde und die krankenkasse hatte den antrag ab gelehnt mit der verlängerung der familieversicherung mit der begründung mein behinderung wer kein dauer zustand.ich habe ein behinderausweis mit 60 % und vor hat ich 80 % und ich besitz den seit 1992 und ich habe widerspruch gegen die entscheidung gemach weil ich kann mir die freiwillig versicherung nicht leist weil ich kein einkommen habt und arge ist für mich nicht zu ständig. ich bin bei der arrgetur für arbeit ausbildungssuchen gemeld. und mein zwei problem ist ich habe ein knieverletzung am linke knie und kann da mit zur zeit nicht arbeit und soll normal weis weiter untersucht werden.


was kann ich noch machen wegen der krankenversicherung. :?: :?: :?:

Rossi
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Beitragvon Rossi » 30.06.2010, 21:38

Du musst dokumentieren, dass Du aufgrund der festgestellten Behinderung (60 %) nicht in der Lage bist eine Arbeit aufzunehmen. In dem Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes stehen ja die Einschränkungen drinne. Diese Einschränkungen müssen im Kausalzusammenhang stehen, dass Du derzeit nicht arbeiten kannst, dann bist Du weiterhin kostenlos familienversichert als sog. behindertes Kind gem. § 10 Abs. 2 Nr. 4 SGB V.

Die Aussage der Kasse, dass es dauerhaft sein muss, ist Schwachsinn.

Hier ein paar Kernsaussagen aus LSG Entscheidungen:

LSG NRW, L 5 KR 152/06 vom 26.6.08 (Suchterkrankung Alkohol und Drogenabhängkeit):
Die Unfähigkeit, sich selbst zu unterhalten, ist gegeben, wenn das Kind seinen eigenen Lebensunterhalt, zu dem auch notwendige Aufwendungen infolge der Behinderungen sowie sonstige Ausgaben des täglichen Lebens rechnen, nicht selbst bestreiten kann. Dies setzt zunächst voraus, dass das Kind infolge der Behinderung nicht in der Lage ist, durch Arbeit seinen Lebensunterhalt zu verdienen, insbesondere eine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit auszuüben und mehr als nur geringfügige Einkünfte zu erzielen. Insoweit ist der Begriff des Außerstandeseins mit dem der Erwerbsunfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 43 (2) SGB VI) vergleichbar.
Achtung: Bei allen Menschen, bei denen Erwerbsunfähigkeit vor dem 23. Lebensjahr festgestellt wird und die deshalb aus dem SGB II in das SGB XII zurück verwiesen werden, kommt daher eine lebenslange Familienversicherung in Betracht.

LSG NRW, L 5 KR 181/04 vom 19.1.06 (Suchterkrankung Drogen, Zeiten der Inhaftierung, Reha und Unterbrechung der Fam.vers. durch eigene Pflichtversicherungszeiten): Danach liegt eine Behinderung vor, wenn eine Drogenabhängigkeit besteht, die aufgrund eines chronischen Gebrauchs von Rauschmitteln zu körperlichen und/oder psychischen Abhängigkeiten mit entsprechender psychischer Veränderung und sozialen Einordnungsschwierigkeiten geführt hat. Der Grad der Behinderung ist je nach psychischer Veränderung und sozialen Anpassungsschwierigkeiten auf mindestens 50 einzuschätzen. Zwar liegt nicht bei jeder Suchterkrankung eine "Erwerbsunfähigkeit" vor, jedoch ist dies bei einer entsprechend schweren Suchterkrankung anzunehmen, da die Persönlichkeitsstruktur des Suchterkrankten dann derart beeinträchtigt ist, dass er auch nicht den Willen aufbringen kann, entsprechende Arbeiten zur Sicherung des Lebensunterhaltes aufzunehmen. Eine evtl. bestehende Erwerbsfähigkeit auf dem 2. Arbeitsmarkt ist nicht relevant.


Ich kann aus meiner Erfahrung kann nur berichten, dass die Kassen mit dieser kostenlosen Familienversicherung sehr knickerig sind.

Aber ich habe mir schon Beitragsrückerstattungen von bis zu 7.000,00 Euro - wo die freiw. Kv. angezeigt wurden und dementsprechend Beiträge gezahlt wurde - wieder zurückgeholt, weil die Voraussetzungen für eine kostenlose Familienversicherung als behindertes Kind vorgelegen haben.

Aber wie schon gepostet. Die festgestellten Behinderungen müssen im Kausalzusammenhang mit der derzeitigen Erwerbsunfähigkeit stehen.

Es gibt ja auch Behinderte, die noch durchaus arbeiten gehen können, aber nur lediglich keine Arbeit finden können.
Zuletzt geändert von Rossi am 01.07.2010, 00:45, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon halloween-x » 30.06.2010, 21:45

danke

in gutacht steht drin das ich ein Psychische entwicklungsverzögerung mit kommunikationsstörung

und seit letzt jahr ist das mit knie noch da zu gekommt aber weil ich kein krankenversicherung habt könnt die untersuchung für knie nicht fort gesetz werden weil da rauf wart das versorgung amt auch noch. zu mal ich nicht mehr richtig laufen kann

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Beitragvon RHW » 01.07.2010, 05:42

Hallo,
wird aktuell eine Schule besucht?
Mit welcher Begründung hat die Arge Leistungen abgelehnt?
Gibt es von der Arge evtl. ein Gutachten dazu?
Bestehen Leistungsansprüche beim Sozialamt?
Gruß
RHW

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Beitragvon halloween-x » 01.07.2010, 06:56

seit letzt jahr august besuch ich kein schule mehr weil ich muss abbreche wegen ein knieverletzung.


die arge lehnt das ab weil ich unter 25 jahr bin und für mich nur berufsberatungs zuständig ist so mit steht mir kein leistung zu.

es gibt gutachten von der argentur für arbeit von arzt und von physologen aber das gilt nicht weil es wegen der berufswahl geht

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Beitragvon Rossi » 01.07.2010, 18:00

Du hast nur ne Chance, wenn die Gutachten besagen, dass Du derzeit nicht arbeiten kannst!

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Beitragvon halloween-x » 01.07.2010, 20:52

es steht nie es was drin mit arbeit ich habe noch mal die unterlag durchgeguckt aber es steht nicht drin was kann ich noch machen weil ich habe kein chance ein ausbildung zu bekommen. zum mal ich entvetuell ein berufsvorbereitungsmaßnahme besuch werden ich muss krankenversicht werden aber wenn ich kein geld habe und nicht arbeit kann

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Beitragvon Rossi » 01.07.2010, 20:59

Okay, dann kann ich Dir nur empfehlen ganz schnell die berufsvorbereitende Massnahme zu beginnen.

Da Du einen Behindertenausweis hast, löst diese berufsvorbereitenden Maßnahme vermutlich Krankenversicherungspflicht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 6 SGB V aus, da es eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben ist.

Du bekommst dann vielleicht ein paar Euro´s Ausbildungsgeld bzw. Reha-BAB und die Agentur zahlt zusätzlich Beiträge zur KV/PV/RV. Dann brauchst Du keine freiw. Kv. mehr!

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Beitragvon halloween-x » 01.07.2010, 21:15

die finde erst im september statt

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Beitragvon Rossi » 01.07.2010, 22:26

Tja, sorry, da wirst Du wohl löhnen müssen.

Du bist grundsätzlich - wenn auch eingeschränkt - arbeitsfähig und dürftest somit nicht zum Personenkreis der behinderten Kinder gehören, die außerstande sind sich selber zu unterhalten.

Ansonsten wäre es ein fataler Widerspruch!

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Beitragvon RHW » 02.07.2010, 04:22

Hallo halloween-x,
eine Familienversicherung über 23 Jahre ist zwischen 2 Ausbildungsabschnitten möglich, wenn die Lücke maximal 4 Monate beträgt (Rundschreiben vom 09.12.1988). Hier beträgt die Lücke zwischen Schulende und berufsvorbereitender Maßnahme aber 12 Monate.
Sonst wäre eine Familienversicherung nur möglich:
- über den Ehegatten (bei Verheirateten)
oder
- bei einer Behinderung, so dass man außer Stande ist, sich selbst zu unterhalten (wo hier alle genannten Fakten gegen diese Variante sprechen).

Der monatliche Beitrag zur Krankenversicherung kostet etwa 140 Euro monatlich. Pro Monat kommen 1% ode 5% Säumniszuschläge dazu. Am besten schnellstmöglich mit der Kasse in Verbindung setzen. Falls ein Elternteil Sozialleistungen bezieht (z.B. Arbeitslosengeld II = Hartz IV), erhöht sich gegenfalls der Bedarf und es kann auf Antrag eine höhere Leistung gezahlt werden.
Gruß
RHW

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Beitragvon halloween-x » 02.07.2010, 19:25

bei ist es so das ich in der schule jemand das bekommt der mich betreut und mein behinderung ist seit 1992 bei versorgung amt anerkannt und mein anwalt mein das er recht bekommt wegen mein behinderung.


auditive verarbeitung und warhnehmungsstörung leide die ist auch anerkannt

ich kommt so mit nicht in der ausbildung rein weil die sich daran stören

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Beitragvon Vergil09owl » 03.07.2010, 08:04

Mal ein Frage, wird ggf eine versehrtenrente gezahlt?

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Beitragvon halloween-x » 03.07.2010, 09:52

nein wird nicht gezahlt. wie so den

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Beitragvon Vergil09owl » 03.07.2010, 22:43

ggf hätte den unter bestimmten Umständen das Verorgungsamt die Beiträge gezahlt, es stellt sich für mich jetzt heir die Frage, wer denn der eigentliche Leistugnsträger wäre, alsonicht eher das Spzialamt oder der Landschaftsverband.


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