Ehepaar Rentner KVdR/freiw. GKV

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Paule
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Beitragvon Paule » 25.07.2010, 13:53

heinrich hat geschrieben:.....

Wann war denn diese "andere Forumsantwort"




Gestern hier: http://www.gutefrage.net/frage/minijob-zu-zweit

Ich habe gleich noch eine Frage: käme für mich evtl. auch die Entscheidung des BVerfG vom 15. März 2000 (BVerfGE 102, 68 = SozR 3-2500 § 5 Nr 42) in Frage? Aber ich denke wohl eher nicht, da ich ja in der letzten Hälfte meines Berufslebens (das müsste bei Renteneintritt wg. Arbeitslosigkeit eigentlich bis zum regulären Renteneintrittsalter berechnet werden!) die so genannte 9/10-Regelung nicht erfülle...

Danke!
Gruß Paule

heinrich
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Beitragvon heinrich » 25.07.2010, 14:46

die in dem anderem Forum hatten aber mal überhaupt keine Ahnung.


Frag einfach Deine KK. Die werden meine Auffassung bestätigen.

Man sollte überhaupt mit seiner KK REDEN. Das schreibe ich hier immer wieder.

Zur Sache mit dem BVerfG-Urteil.
darüber solltest Du auch mit der KK reden.

Ich gehe mal davon aus, dass Du in der zweiten Erwebslebenshälfte mal nicht gesetzlich bzw. privat versichert gewesen bist und daher nicht in die KVdR reingekommen bist.

Das was dort entschieden wurde, war dass die freiwilligen Versicherungszeiten bei einer GESETZLICHEN KK WIEDER zur ERFÜLLUNG der KVdR angerechnet wurden (nämlich ab 01.04.2002).

Hast Du den Rentenantrag nach dem 01.04.2002 gestellt, dann wurde dies mit Sicherheit beachtet.

Wurde er vorher gestellt, hätte die KK dies nachträglich prüfen müssen.
Taten die KK auch.

Paule
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Beitragvon Paule » 25.07.2010, 16:05

Danke heinrich!
Ich werde vor Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung mit meiner KK reden! Ja, ich war in meiner zweiten Erwerbslebenshälfte einige Jahre in der PKV :(

Gruß Paule


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