Ausländischer Renter (EU-Ausland) und Krankenversicherung

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chmt
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Ausländischer Renter (EU-Ausland) und Krankenversicherung

Beitragvon chmt » 23.07.2010, 17:47

Hallo Forum,

Ich bräuchte mal kurz eure Hilfe und bin für jeden Wink in die richtige Richtung dankbar. Ich suche Informationen über die Möglichkeit einen ausländischen (EU) Rentner in Deutschland zu versichern. Prinzipiell geht es also um den umgekehrten Fall, wie bei den ganzen deutschen Spanien-Rentnern.

Ganz kurz lässt sich der Fall wie folgt schildern:

Ich lebe seit Jahren (selbst Deutscher) mit einer EU-Bürgerin zusammen. Sie hat einen deutschen Hochschulabschluß und eine sozialversicherungspflichtige Arbeit.

Wir würden gerne jetzt Ihre Mutter (Rentnerin, ebenfalls EU Bürgerin und in ihrem Heimatland lebend) zu uns holen, da diese keine weiteren nahen Verwandten in ihrem Heimatland mehr hat, ihr Mann bereits verstorben ist und der Wunsch bei Ihrer einzigen Tochter und ggf. anstehenden Enkelkindern zu leben doch recht hoch ist. Sie hat bisher nie in Deutschland gelebt bzw. gearbeitet und bezieht nur eine ausländische Rente und ist im EU-Ausland pflichtversichert. Die Fragen, die ich bisher nicht abschließend beantworten kann sind:

(a) Ist es möglich, dass sich die ausländische Rentnerin bei der ausländischen Krankenkasse ein E121 Formular ausstellen lässt und sich dann bei einer deutschen Krankenkasse anmeldet? Erhält sie dann die gleichen Leistungen, wie wenn sie direkt in Deutschland (gesetzlich) versichert wäre, oder gibt es Unterschiede?

(b) Unter der Annahme das eine Versicherung über E121 möglich ist, würde das auch die Pflegeversicherung miteinschließen? Gibt es hier noch möglichkeiten ggf. privat nachzuversichern? Für den Fall des Falles...

(c) Falls eine Versicherung über das Formular E121 nicht möglich ist, oder von der ausländischen Krankenkasse nicht ausgestellt wird, besteht dann die Möglichkeit der Familienversicherung oder einer freiwilligen Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse, bzw. in der deutschen Krankenkasse der Rentner?

Wie gesagt, sie hat leider nie hier gelebt und war noch keinen Tag bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse versichert.

Ich würde mich sehr über Eure Hilfe freuen und bedanke mich schonmal im Vorraus, da der Paragraphendschungel doch recht unübersichtlich ist...

heinrich
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Beitragvon heinrich » 29.07.2010, 20:23

zunächst sollte mal die Frage

a) geklärt werden.
Dies aber nicht mit uns hier in Deutschland
, sondern mit der ausländischen KK, ob diese dort nämlich einen E 121 ausstellen würden.

Sonst müsst man sich hier nämlich die Finger wund schreiben.

Dies erkennst Du daran, dass keine Sau geantwortet hat, weil schriftlich auszudrücken viel zu umfangreich.

Kläre a und ich denke, dass es klappen wird

nurSOFA
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Re: Ausländischer Renter (EU-Ausland) und Krankenversicherun

Beitragvon nurSOFA » 30.07.2010, 15:41

chmt hat geschrieben:(a) Ist es möglich, dass sich die ausländische Rentnerin bei der ausländischen Krankenkasse ein E121 Formular ausstellen lässt und sich dann bei einer deutschen Krankenkasse anmeldet? Erhält sie dann die gleichen Leistungen, wie wenn sie direkt in Deutschland (gesetzlich) versichert wäre, oder gibt es Unterschiede?


Das Formular heißt mittlerweile S1. Sofern nur eine ausländische Rente bezogen wird, stellt die Kasse des bisherigen Wohnlandes dieses Formular aus, sobald der ständige Aufenthalt nach Deutschland verlegt wird.

chmt hat geschrieben:(b) Unter der Annahme das eine Versicherung über E121 möglich ist, würde das auch die Pflegeversicherung miteinschließen? Gibt es hier noch möglichkeiten ggf. privat nachzuversichern? Für den Fall des Falles...


Eine Versicherung in dem Sinne ist die Absicherung über das Formular S1 nicht. Die Krankenkasse im bisherigen Wohnland, bei der die Versicherung weiterhin bestehen bleibt, beauftragt eine deutsche Krankenkasse, die Sachleistungen zur Verfügung zu stellen. Was bedeutet, dass z. B. ein Pflegedienst in Anspruch genommen werden kann, ein Pflegegeld jedoch nicht ausgezahlt wird. Ausnahme: Wenn es im Versicherungsland diese Leistung ebenfalls gibt.

chmt hat geschrieben:(c) Falls eine Versicherung über das Formular E121 nicht möglich ist, oder von der ausländischen Krankenkasse nicht ausgestellt wird, besteht dann die Möglichkeit der Familienversicherung oder einer freiwilligen Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse, bzw. in der deutschen Krankenkasse der Rentner?


Nein. Aber ich wüsste bei dieser Konstellation nicht, warum kein S1 ausgestellt werden sollte.

Weitere Infos: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=849&langId=de


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