Krankenversicherung

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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halloween-x
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Beitragvon halloween-x » 04.07.2010, 12:42

ich weiss gerade nicht was du meinst weil das versorgungamt ist für mich zuständig wegen den behinderausweis. der der rest sie für mich nicht vor weil ich ein behinderausweis habe und so mit familieversicher werd. ich versteht das nicht so mal das mit knie laut krankenhaus ein unfall ist aber ich keine angabe mach könnt wie das passiert ist.

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Beitragvon halloween-x » 09.07.2010, 20:01

ich war gestern bei der berufsberatung und die hat mich für ein programm in ein berufsbildungswerk vorgemerk und zwar 3 monate berufsffindung und danach eventuell ausbildung aber ich bin immer noch nicht versicher die auflage ist das ich vesicher sein so und mein knie in ordung habe.

ich habe gestern mit anwalt noch gesprochen und er wollt ein brief raus schicken und mein frage ist kann ich die vereinbarung von der berufsberatung zu krankversicherung schicke zum mal ich nicht arbeit kann wegen dem knie ich soll seit mai schon operiert werden

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Beitragvon halloween-x » 07.08.2010, 10:44

ich habe gestern die post von anwalt bekommen und die habe den widerspruch abgelehrt mit der begründung das ich kein seelisch, körperlich oder geistig behinderung habe. im sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB Ix ist. und da mein anwalt vorgelagen hat da mit vor gericht zu gehen und ein neues ärztlich gutachten zu machen.


ich habe ein psychische enwicklungsverzögerung mit kommunikationsstörung und dazu kommt das ich ein hörverarbeitungsstörung habe und sprachproblemen, und dazu kommen noch das ich knien ops hat und da von das linken noch problem mach da ich kein versicherung hat können ich mit die untersuchung nicht weiter mit machen und da ich auf krücken angewiesen bin, kann ich nicht arbeit und die freiwillig versicherung zu zahlen.


ich war schon bei der berufsberatung die hat mir gesagt das der ausweis gilt bei der krankenkasse und die arge ist für mich nicht zu ständing weil ich unter 25 bin

bitte um hilfe was ich noch machen kann.

RHW
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Beitragvon RHW » 07.08.2010, 20:51

Hallo,

in vielen Städten und Kreisen gibt es Arbeitslosenzentren.
Vielleicht gibt es dort Hilfestellung zur Berufsvorbereitungsmaßnahme.

Bekommen die Eltern Sozialleistungen oder könnten sie die Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung (ca. 140 Euro mtl.) zahlen?
Die Sozialleistungen können sich um die zu zahlenden Beiträge erhöhen.

Gruß
RHW

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Beitragvon Vergil09owl » 08.08.2010, 09:46

Also ich sehe das denn so, aufgrund der Behinderungen würdest du zur Zeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Daher ist für mich jetzt erstmal das Sozialamt zuständig, § 53 SGB XII, Krankenhilfe, das heißt die könnten dich denn ggf nach § 264 SGB V bei einer Krankenkasse als Leistugnsbezieher melden.

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Beitragvon halloween-x » 08.08.2010, 17:50

ich soll wenn ich krankenversicher bin zu berufsbildungswerk das ist schon allesgeklärt. jetzt ist das problem das ich mit krücken lauf und mein eltern bekommen kein geld von staat und ich habe schn mich erkundigt wegen das und man hat mir gsagt das ich arbeit können und so weiter ich hoffe das ich durch mein anwalt neues gutachten bekommt was den geteilt zeit das nicht fähig bin ein ausbildung auf zu nehme zu mal ich ein antrag noch zusätzlich stellt wegen den knie was auch schon längst operiert werd sollt aber ich weiß nicht mehr weiter. beruffsberatung mein der ausweis zählt und das versorgung amt sieht nur ein wenn neu bericht da sind zu malich ein knie subluxation habt so mit die kniescheib nur noch raus springen und knie selbst noch knirscht.


ich habe alles versuch die ein möglich keit ist vor gericht zu gehen und das dauer morgen ruft ich den anwalt noch an und bringen die unterlagen noch vor bei die ich habe.

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Beitragvon halloween-x » 10.08.2010, 17:57

ich war heute bei anwalt und es hat sich her gestellt das die kranknekasse behaupt das ich bei den sozial medizindienst war aber ich war nie dort und des wegen lohn sich die klage der krankenbersicherung weil ich beiweis das ich seit 1992 behinderung habe und so mit nicht in berufslben rein komme

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Beitragvon halloween-x » 16.08.2010, 13:59

mein anwalt hat die klage mir heute zu geschickt und zwar gehen wir auf den § 10 abs. 2 sgb v, 4 alternative.

und laut diesen paragraf habt ich alles erfüllt mein behinderung bleibt für immer.


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