Hallo,
meine Frau ist chronisch Krank und braucht lt. Gesetzgeber max. 1% des Brutto-Familieneinkommens zuzahlen. Soweit o.k. Aber wie verhält es sich mit der Brutto-Rente eines freiwillig Versicherten? Er bekommt ja auf Antrag einen Zuschuss zum KV Beitrag, der dann aber doppelt abgebucht wird! Müsste da nicht für die Brutto-Rentenermittlung nur der um den Zuschuss verringerte Betrag herangezogen werden, da ja, wie gesagt, gegenüber einem GKV Rentners der doppelte KV Beitrag abgebucht wird?
Danke!
Gruß Paule
Zuzahlungsbefreiung vom Brutto
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