Kinder nicht zu versichern :o(

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

frabian
Beiträge: 4
Registriert: 31.08.2010, 23:09

Kinder nicht zu versichern :o(

Beitragvon frabian » 31.08.2010, 23:19

Hallo
die Situation ist folgende:
Mein Mann und ich sind privat versichert. Allerdings konnten wir die Beiträge schon lange nicht mehr zahlen #-o
Als mein Mann vor gut 4 Wochen auszog, mußte ich feststellen, dass meine Kinder(3) schon seit Januar 2009 nicht mehr versichert waren!
Da ich meine Kinder nicht versichern kann, habe ich einen Antrag auf AGL2 gestellt. Weil mein Mann aber zuviel Unterhalt zahlen muß, wurde dieser abgelehnt. Die PKV nimmt meine Kinder nicht auf, weil mein Mann Beitragssäumig ist. Zudem müßten wir wohl den Beitrag ab Jan09 nachzahlen, wenn die Kinder noch irgendwo genommen würden!
Ich kann das nicht bezahlen! Er übrigens auch nicht.
Was kann ich nur tun um meine Kinder so schnell wie möglich zu versichern?
Hat irgendjemand einen Rat?
Ich verzweifle ](*,)
LG frabian

frabian
Beiträge: 4
Registriert: 31.08.2010, 23:09

Beitragvon frabian » 01.09.2010, 10:22

kann mir denn niemand etwas dazu sagen?

hulrich
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 120
Registriert: 31.03.2010, 23:36

Beitragvon hulrich » 01.09.2010, 17:44

Basistarif.

frabian
Beiträge: 4
Registriert: 31.08.2010, 23:09

Beitragvon frabian » 01.09.2010, 18:44

tolle Antwort.
Vielen Dank =D>
Hier braucht man wohl nicht um Rat fragen. :twisted:

Cassiesmann
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1167
Registriert: 08.03.2007, 22:17

Beitragvon Cassiesmann » 01.09.2010, 19:46

Ein wenig ungeduldig sind Sie schon. Immerhin machen wir das hier in unserer Freizeit und arbeiten ab und an sogar.

Leider ist es so, dass es wenig Alternativen gibt, insb. wenn Sie keinen Beitrag zahlen können. Die einzige Lösung wäre, dass Sie einen sozialversicherungspflichtigen Job bekommen, in die GKV kommen und die Kinder in die kostenlose Familienversicherung kommen.

frabian
Beiträge: 4
Registriert: 31.08.2010, 23:09

Beitragvon frabian » 01.09.2010, 20:36

Wie gesagt, die Kinder können nicht über mich versichert werden, sondern über meinen Nochmann :x
Ich kann sie erst nach einer Scheidung versichern.
Breche das hier ab, denn das Gesetz ist nicht auf meiner Seite und die Ratschläge hier nicht wirklich sinnvoll.

Cassiesmann
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1167
Registriert: 08.03.2007, 22:17

Beitragvon Cassiesmann » 01.09.2010, 20:42

Warum können die Kinder nicht über sie versichert werden?

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 01.09.2010, 20:50

Sorry, es fängt doch schon damit an, dass die priv. Kv. offensichtlich im Janaur 2009 aufgrund von Beitragsrückständen gekündigt worden ist.

Die Kündigung der priv. Kv. ab dem 01.01.2009 - aufgrund von Beitragsrückständen - geht nicht mehr. Dafür hat der Gesetzgeber extra die Bestimmungen des § 206 Abs. 1 VVG.

Da stimmt etwas nicht!

Philipp Mättig
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 516
Registriert: 01.02.2009, 18:08

Beitragvon Philipp Mättig » 02.09.2010, 08:48

Hallo Rossi,
seit Januar nicht versichert heist in 08 gekündigt.
Also gerade noch "O.K"
Die Frage ist, Wie ist SIE versichert !
Er wird mutmaßlich nicht über JAEG verdienen.
Gruß
Philipp

DKV-Service-Center
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2143
Registriert: 28.01.2007, 17:53
Wohnort: Torgau
Kontaktdaten:

Beitragvon DKV-Service-Center » 02.09.2010, 16:42

Breche das hier ab, denn das Gesetz ist nicht auf meiner Seite und die Ratschläge hier nicht wirklich sinnvoll.

Einen Ratschlag kann man nur geben wenn man über alle Informationen verfügt, mit denen von Ihnen zur Vefügung gestellten Infos bleibt nur eine Möglichkeit
hulrich Verfasst am: 01.09.2010, 17:44

Basistarif.
dem schließe ich mich an, da die Gesetzeslage so ist. und Sie uns keine anderen Infos liefern.
Gruß

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 02.09.2010, 18:12

Also klipp und klar Kontakt mit der PKV aufnehmen. Es besteht seit dem 01.01.2009 eine Pflicht zur Versicherung. Die PKV darf die Aufnahme im Basistarif nicht ablehnen. Ferner ist die Aufnahme nicht von einer vorigen Beitragszahlung abhängig.

RHW
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 293
Registriert: 17.04.2010, 21:19

Beitragvon RHW » 04.09.2010, 10:51

Hallo,

hier einige Infos zum Basistarif:

http://www.bmg.bund.de/cln_178/nn_11682 ... bodyText11

Aufgrund der Beitragshöhe sollte man ggf. einen erneuten Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Die Beiträge erhöhen den Bedarf.

Gruß
RHW


Zurück zu „Allgemeines PKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste