§ 186 Abs. 11 SGB V / Stundung der nachzuzahlenden Beiträge

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Sabine
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Beitragvon Sabine » 23.08.2010, 14:36

Eine Stundung und Ratenzahlung ist somit damals nicht von der Kasse verbindlich eingeräumt worden. Du hast Sie damals vermutlich auch nicht explizit beantragt, oder?

Ich habe der Kasse geschrieben, dass ich ab Juli 2009 eine Rate auf vermeintliche Rückstände zahlen werde. Einen Ratenzahlungsplan habe ich darauf nicht erhalten. Die Kasse hat einfach nicht reagiert. Die Kasse hat aber im Prozess behauptet, mir von Anfang an eine Stundung und Ratenzahlungen angeboten zu haben. Das ist schlicht so nicht wahr.
Es kann doch nicht sein, dass die Kasse die Beiträge zunächst falsch berechnet, deshalb meine Raten als solche nicht akzeptiert und sich hinterher schlicht auf eine fehlende formelle Ratenzahlungsvereinbarung beruft. Normalerweise gibt es dafür einen Schadenersatzanspruch. Bei den Kassen ist offenbar alles anders, die können fehlerhaft vorgehen wie es ihnen beliebt.
Meine "Überzahlungen" ab Juli 2009 werden kommentarlos in das Beitragskonto eingestellt und Säumniszuschläge erhoben.

Dass die Kasse Säumniszuschläge ab Januar 2009 erhebt, geht natürlich explizit aus dem Sitzungsprotokoll hervor. Der Richter hatte ja extra darauf hingewiesen.

Ich verstehe das anders.
Die Kasse hatte vorher Säumniszuschläge ab erster Bescheidung = Juli 2009 für den gesamten Rückstand seit 1.4.07 erhoben. Das Gericht hat in dem Vergleich keine verschlechternde Regelung für mich getroffen. Also können Säumniszuschläge nach wie vor erst ab Juli 2009 (ich meine damit: Ab Juli 2009 Monat für Monat laufend in Rechnung gestellt) erhoben werden.
Sinn und Hintergrund der richterlichen Bestimmung zu den Säumniszuschlägen im Vergleich ist, dass ich vor Januar 2009 nicht schuldhaft nicht gezahlt habe, also für den Zeitraum von 1.4.07 - 31.12.08 keine Säumniszuschläge erhoben werden können.
Bis Juli 2009 habe ich aber auch nicht schuldhaft nicht gezahlt, denn mir lag noch gar kein Beitragsbescheid vor bzw. meine Mitgliedschaft war nicht bestätigt.

Ich verstehe auch ehrlich gesagt deren Beitragskontenaufstellung bezüglich den Säumniszuschlägen nicht, es ist schon rechnerisch für mich nicht im Einzelnen nachvollziehbar.

Möglicherweise liege ich auch ganz falsch.

Ab wann genau erhebt die Kasse denn nur noch 0,5 % Säumniszuschläge. Dies dürfte ja - aus der Sicht der Kasse - der Zeitpunkt gewesen sein, wo wirksam gestundet und eine Ratenzahlung eingeräumt wurde.

Die 0,5 % Zinsen im Rahmen des Ratenzahlungsplanes werden seit Mai 2010 berechnet und die Säumniszuschläge von 5 % bis April 2010 (im Gerichtstermin Februar 2010 habe ich den Ratenzahlungsplan unterzeichnet, weil das Gericht und die Gegenanwältin kundgetan haben, dass es ein Anerkenntnis im Beitragsrecht sozusagen nicht gebe. Das habe ich zum ersten Mal in meinem Leben gehört. Die Kasse hatte auf meine dahingehenden mehrfachen Anfragen nicht reagiert.)
Vorstehendes ist nur eine Vermutung: Die Beitragskontenaufstellung geht nur bis Februar 2010. Wegen Aktualisierungen brauche ich bei der Kasse gar nicht anzufragen. Wiederholte Bitten diesbezüglich wurden immer ignoriert.


Mein Widerspruch müsste ja von der Kasse irgendwann beschieden werden. Warten wir ab, was herauskommt.



Gehst Du aber zu einer anderen GKV, musst Du die Kündigungsfristen einhalten.

Ich müsste dennoch kündigen, wenn ich zu einer anderen GKV wechsle? Vielen Dank für den Hinweis.

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Beitragvon Rossi » 23.08.2010, 18:03

Hm,

Ich habe der Kasse geschrieben, dass ich ab Juli 2009 eine Rate auf vermeintliche Rückstände zahlen werde. Einen Ratenzahlungsplan habe ich darauf nicht erhalten. Die Kasse hat einfach nicht reagiert

...

Die Kasse hat aber im Prozess behauptet, mir von Anfang an eine Stundung und Ratenzahlungen angeboten zu haben


Dann solltest Du auch weiterhin darauf pochen, dass ab Juli 2009 eine Stundung und gleichzeitige Ratenzahlung zustande gekommen ist.

Aber die Kasse wird es vermutlich anders sehen, weil sie erst ab Mai 2010 offensichtlich eine förmliche Stundung und Ratenzahlung anerkannt hat.

Sorry, Sabine; Du solltest vernünftig mit der Kasse und ausführlich sprechen, wieso, weshalb und warum.

Deine Klagebereitschaft dürfte der Kasse bekannt sein. Vielleicht kann man sich aussergerichtlich einigen.

Zu den Säumniszuschlägen gibt es bislang noch keine Rechtsprechung!

Sabine
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Beitragvon Sabine » 23.08.2010, 18:36

Rossi hat geschrieben:Sorry, Sabine; Du solltest vernünftig mit der Kasse und ausführlich sprechen, wieso, weshalb und warum.

Vielleicht kann man sich aussergerichtlich einigen.

Glaube mir bitte, vernünftige Gespräche sind tatsächlich nicht möglich. Die Kasse reagiert einfach auf nichts.

Vielleicht zeigen sie im jetzigen Widerspruchsbescheid, dass sich jemand tatsächlich mit der Sache befasst hat. Zuletzt war es ja nachweislich nicht so.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 23.08.2010, 18:53

Nun denn Sabine, gebe der Kasse doch mal eine Chance! Wie schon gepostet, sie werden mit Sicherheit wissen, dass Du es sehr eng siehst!

Ich kann mir gut vorstellen, dass bei einigen Kassen die Mitarbeiter sehr gut ausgelastet sind, und einige Dinge nicht bis ins kleinste Detail berücksichtigen.

Es gibt dort auch so einen Spruch; manchmal entstehen Frequenzstörungen, die dann die Fronten verhärten.

Ich glaube kaum, dass die Kasse wieder auf ein sozialgerichtliches Verfahren riesen Bock hat.

Einer sollte den ersten Schritt für eine vernünftige Auseinandersetzung bezüglich der Problematik wagen!


Die Kasse reagiert einfach auf nichts


Manchmal dauern Dinge halt eben länger, solange es sich nicht um das Alltagsgeschäft handelt.

Sabine
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Beitragvon Sabine » 23.09.2010, 10:54

Hallo Rossi,

vielleicht interessiert Dich der Fortgang der Angelegenheit:

Ich habe auf meinen Widerspruch gegen die Festsetzung von Säumniszuschlägen im letzten Beitragsbescheid nun ein Schreiben (Betreff: Anhörung nach § 24 SGB X) der GKV erhalten.

Darin steht: "... Ich wurde beauftragt, die angefochtene Beitragsfestsetzung auf deren Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit zur Vorlage beim Ausschuss zu prüfen. ... Über das Ergebnis der Prüfung und der weiteren Vorgehensweise möchte ich Sie mit diesem Schreiben informieren."

Dann wird ausgeführt, dass Säumniszuschläge (wie ich im Widerspruch vorgetragen habe) erst ab 01.07.2009 zu erheben sind. Soweit Säumniszuschläge ab 01.01.2009 berechnet wurden, wird dies mit einer beigefügten geänderten Beitragsaufstellung zurückgenommen. Stattgabe des Widerspruches also. (Eine Entschuldigung für die gehäuften Fehler und die viele Zeit und Arbeit, die die GKV mich kostet, ist natürlich aus deren Sicht nicht notwendig).

Soweit ich meine "freiwilligen" Ratenzahlungen ab Juli 2009 eingewandt habe, wird dies als "normale" Tilgung der Schuld ohne Stundungsvereinbarung abgetan (natürlich!). Mein Widerspruch diesbezüglich müsste also noch beschieden werden.



=> Müsste ich nicht, soweit meinem Widerspruch stattgegeben wurde, einen Bescheid nach § 63 SGB X erhalten?


=> Müsste ich nicht, soweit mein Widerspruch im Rahmen der Anhörung zurückgewiesen wird, eine Gelegenheit zur Stellungnahme oder eine Information erhalten, dass diesbezüglich nunmehr die Weitergabe an den Widerspruchsausschuss erfolgt?


Das Schreiben der GKV ist so gefasst, dass es damit jetzt anscheinend sein Bewenden haben soll. Zur weiteren Verfahrensweise entgegen den Eingangssätzen kein Wort. Ich habe doch das Recht auf einen klagefähigen Widerspruchsbescheid.

Der dem Anschreiben beigefügte geänderte neueste Beitragsbescheid (der gefühlt 20te) enthält keine Rechtsmittelbelehrung.


=> In dem anderen Forum habe ich gelesen, dass die Beträge für Säumniszuschläge aus KV und PV getrennt ausgewiesen werden müssen (es gebe dazu eine LSG-Entscheidung). Das ist bei mir natürlich nicht der Fall. Kennt jemand diese LSG-Entscheidung?


=> Noch eine Frage an die Sozialversicherungsfachangestellten: Was bedeutet "SC Mitgliedschaften" ?

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Beitragvon Rossi » 23.09.2010, 19:58

Na, dann bist Du ja mal wieder ein kleines Stückchen weiter in der unendlichen Geschichte mit Deiner Kasse.

Also, wir entscheiden immer über die Kosten. D.h. in dem Widerspruchsbescheid ist gleichzeitig eine Kostenentscheidung enthalten. Die Bestimmungen des § 63 SGB X sehen allerdings eine derartige Entscheidung nicht vor. Dann gehe doch einfach hin und lege der Kasse eine Kostenberechnung vor mit der Bitte um Erstattung.

=> Müsste ich nicht, soweit mein Widerspruch im Rahmen der Anhörung zurückgewiesen wird, eine Gelegenheit zur Stellungnahme oder eine Information erhalten, dass diesbezüglich nunmehr die Weitergabe an den Widerspruchsausschuss erfolgt?



Was hast Du denn im Rahmen des Widerspruchs beantragt?

Du erinnerst Dich vielleicht, wir haben damals punktweise die Anträge im Rahmen des AO Verfahrens aufgeführt.

Wenn Du so etwas auch hier gemacht hast und nicht alles im Rahmen des Widerspruchs stattgeben wird, dann muss die Kasse den Widerspruch zumindest teilweise zurückweisen und teilweise stattgeben.

Aber ich glaube, damit ist Deine Kasse ein wenig überfordert. Zumindest nach meiner Einschätzung, was ich bislang von denen erlebt habe.

Gehe jetzt richtig in der Annahme, dass die Kasse ab dem 01.07.2009 erst einmal 5 % pro Monat fordert und später irgendwann aufgrund der Stundung nur noch 1 % pro Monat?

Dann ist die Gretchenfrage, ab wann ist die Kasse auf 1 % runtergegangen. Vielleicht kannst Du dich noch erinnern, damals im Rahmen des AO Verfahrens wurde formell eine Stundung beantragt. Wurde zumindest dieses Datum genommen?

Sabine
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Beitragvon Sabine » 24.09.2010, 12:43

Hallo Rossi,

Rossi hat geschrieben:Dann gehe doch einfach hin und lege der Kasse eine Kostenberechnung vor mit der Bitte um Erstattung.

Ich fürchte, eine derartige Vorgehensweise würde nur wieder Ärger erzeugen. Formell korrekt müsste ja hierfür im Rahmen einer Abhilfeentscheidung eine Kostenentscheidung getroffen sein. Ich muss also zunächst die Kostenentscheidung noch beantragen.


Wenn ich so lese, wie andere Kassen vorgehen (speziell wegen Säumniszuschlägen in dem anderen Forum), dann muss ich mittlerweile eingestehen erkannt zu haben, dass ich mit "meiner" Kasse zwischenzeitlich offenbar doch nicht mehr so sehr schlecht gestellt bin.



Rossi hat geschrieben:Was hast Du denn im Rahmen des Widerspruchs beantragt? Du erinnerst Dich vielleicht, wir haben damals punktweise die Anträge im Rahmen des AO Verfahrens aufgeführt.

Shame on me, ich habe einfach nur Widerspruch erhoben und diesen begründet. Dezidierte Anträge habe ich nicht gestellt. Aus der Begründung ist aber zu entnehmen, dass ich beantrage, dass die Berechnung der Säumniszuschläge entfällt.

Rossi hat geschrieben:Gehe jetzt richtig in der Annahme, dass die Kasse ab dem 01.07.2009 erst einmal 5 % pro Monat fordert...

Ja, für Rückstände ab 01.01.2009.

Rossi hat geschrieben:... und später irgendwann aufgrund der Stundung nur noch 1 % pro Monat?

Ab März 2010 wird nurmehr der Zins von 0,5 % im Rahmen des Ratenzahlungsplanes berechnet.


Rossi hat geschrieben:Vielleicht kannst Du dich noch erinnern, damals im Rahmen des AO Verfahrens wurde formell eine Stundung beantragt. Das war Dein Schriftsatz :D Wurde zumindest dieses Datum genommen?

Du bist ein Gott, Rossi, dieser Hinweis ist Gold wert! Meine Güte, was wäre aus mir und der Kasse nur geworden ohne Dich! Danke, danke, danke.

Ich werde der Kasse jetzt ein Vergleichsangebot unterbreiten. Dann wäre alles erledigt. Kein nochmaliges gerichtliches Verfahren. Kein Streß mehr.

Hoffentlich gehen sie darauf ein.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 24.09.2010, 20:37

Vielleicht hast Du ja wieder mit einem Vergleich eine kleine Chance den Streß mit der Kasse endlich zu beenden.

Für die Zukunft empfehle ich Dir dringend - zumindest bei dieser Kasse - benenne als erstes punkuell jenes was Du genau von der Kasse willst. Zähle es auf und am besten noch fett markieren.

Wenn man nen mega Widerspruch aufsetzt und nicht zuerst schreibt , was man genau will, gehen meistens einige Dinge einfach flöten, warum auch immer.

Sabine
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Beitragvon Sabine » 15.10.2010, 14:53

Hallo Rossi,

vielleicht interessiert es Dich:

Mein Einigungsvorschlag wurde von der Kasse angenommen.

Ein Teil der Säumniszuschläge wird jetzt erlassen, da ich bereits Raten auf Rückstände zahlte.

Den Teil an Säumniszuschlägen, den ich jetzt noch zahlen muss, kann ich akzeptieren.

Der Gesamtrückstand einschließlich Säumniszuschlägen und Stundungszinsen ist jetzt ein tragbarer Betrag. Ich werde zwar voraussichtlich noch jahrelang abzahlen müssen, aber nicht mehr mit dem Gefühl, dass man mich rücksichtslos ungerechtfertigt belastet.

Dieses Ergebnis habe ich im wesentlichen Dir zu verdanken.

Ich möchte mich noch einmal ganz herzlich für Deine Hilfe und Unterstützung bedanken. Ohne Dich hätte die Sache unter Umständen einen ganz anderen Ausgang genommen. Jeder Deiner Hinweise stimmte. Vielen vielen Dank, Rossi.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 15.10.2010, 15:48

Hoi Sabine,

natürlich interessiert mich der Ausgang des Verfahrens und ich bin natürlich auch zufrieden, dass sich die Kasse meiner bescheidenen Rechtsauslegung angeschlossen hat. Schließlich bin ich ja kein Sofa, die sitzen immer auf der anderen Seite.

Auf der anderen Seite bin ich auch mehr als traurig, was Dein Einzelfall mal wieder beweist.

Denn der ganze Streß mit der Kasse hat jetzt fast 1 Jahr gedauert und man hat Dir jetzt endlich zugehört und Deinen Forderungen zumindest teilweise entsprochen. Dabei waren es nur Forderungen, die Dir rein materiell rechtlich zugestanden haben, mehr nicht. Die Geschichte, die bei Dir abgelaufen ist, ensptricht nicht im Ansatz dem Verwaltungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit. Man schießt niemals mit Kanonen auf Spatzen. Aber genau jenes hat die Kasse bei Dir gemacht. Du hast Dich in einem mühevollen Kampf dagegen gewehrt und hast dann gewonnen.

Ich habe Dir sehr gern geholfen, da ich diese Vorgehensweise der Kasse nämlich nicht teile und mir die Abwehrhaltungen der Kassen mehr als bekannt sind.

Gruß Rossi

N.S.
Ich hatte letztens auch wieder einen Fall, der von der Kralle erwischt worden ist. Ich habe natürlich auch wieder auf die Ermäßigung gepocht und wollte auf den sog. Anwartschaftsbeitrag hinaus.

Bei der Kasse hat man als erstes geschmunzelt und gesagt, wie Ermäßigung auf Anwartschaftsbeitrag; haben wir noch nie seit April 2007 gemacht! Es gäbe auch keine Rechtsgrundlage um auf den Anwartschaftsbeitrag zu reduzieren.

Nachdem ich dann die Kasse mit der Nase auf deren eigene Satzungsregelung zur Reduzierung auf den Anwartschaftsbeitrag hingewiesen habe, war schweigen im Walde. Da habe ich dann erst einmal geschmunzelt.

Satzungsregelung hin und her. Man macht es natürlich immer noch nicht! Tja, jetzt wird der Kunde fachanwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und dann werden wir mal schauen.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 15.10.2010, 15:51

Ach ja, da dies ja alles im Rahmen eines Widerspruches geändert wurde gehe ich davon aus, dass Du selbstverständlich der Kasse dafür ne schöne fette Kostenberechnung um die Ohren haust, oder?

Sabine
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Beitragvon Sabine » 15.10.2010, 16:27

Nein Rossi, ich habe gemäß meinem Einigungsvorschlag auf Kostenerstattung für den letzteren Widerspruch verzichtet. Sonst hätte die Kasse meinen Vorschlag vielleicht nicht angenommen.

Mir war klar, dass ich noch bluten muss, wenn ich weitere Auseinandersetzungen und/oder gerichtliche Verfahren mit all dem Stress vermeiden möchte. Also habe ich gleich einen für die Kasse akzeptablen Vorschlag mit Nachteilen auf meiner Seite unterbreitet.

Dafür spare ich jetzt -hoffentlich- viel viel Zeitaufwand ein (und kann an den Wochenenden wieder im Beruf arbeiten, um den Kassenrückstand abzuzahlen). So sieht es aus.

Die ganze Sache hat tatsächlich seit meiner Meldung bei der Kasse Anfang Januar 2009 fast zwei Jahre gedauert. So etwas möchte ich nie wieder erleben. Wahrscheinlich hat es mich auch einige Jahre meines Lebens gekostet. Und so spart eine KV unter Umständen die in den letzten fünf Lebensjahren auflaufenden höchsten Krankenversicherungskosten im Leben eines Menschen ... (dass dies so ist, habe ich in einem Post von heinrich gelesen).

Wenigstens habe ich mit Dir einen Menschen kennengelernt, der anderen wirklich hilft.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 16.10.2010, 00:12

Okay, Sabine!

Ich bin manchmal ein sog. Köddelanspitzer, wenn ich ziemlich genau weiss, dass jemand versucht mich übern Tisch zu ziehen und unberechtigt Forderungen stellt. Dann mutiere ich vielfach zum Kampfdackel und versuche den letzten Tropfen heraus zu holen.

Diese Taktik ist nicht immer gut, jenes weiss ich mittlerweile auch.

Von daher sollte man bereit sein, zu geben und zu nehmen.

Genau jenes hast Du jetzt zum Schluss gemacht; Dein Ziel war eine einvernehmliche Lösung im beiderseitigen Interesse. Defintiv wolltest Du nicht den sog. letzten Tropfen herausholen.

Jenes finde ich gut, wie Du es durch einen Vergleichsvorschlag geregelt hast; ich habe dort manchmal immer noch meine Probleme und muss mich teilweise beherrschen.

Ich wünsche Dir für die Zukunft alles gute und hoffe, dass Du so eine Showlage nie wieder erlebst. Sie kostet Nerven, treibt Versicherte, die von der Kralle erwischt werden, teilweise in den Ruin, wenn sie sich dagegen nicht wehren.

Wenn ich mal ein Problem in Deinem Spezialgebiet habe, weiss ich, an wen ich mich wenden muss.

Also last und least, liebe Sabine, alles Gute!

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 16.10.2010, 13:30

Rossi hat geschrieben:Okay, Sabine!

Ich bin manchmal ein sog. Köddelanspitzer, wenn ich ziemlich genau weiss, dass jemand versucht mich übern Tisch zu ziehen und unberechtigt Forderungen stellt. Dann mutiere ich vielfach zum Kampfdackel und versuche den letzten Tropfen heraus zu holen.

Diese Taktik ist nicht immer gut, jenes weiss ich mittlerweile auch.

Von daher sollte man bereit sein, zu geben und zu nehmen.

Genau jenes hast Du jetzt zum Schluss gemacht; Dein Ziel war eine einvernehmliche Lösung im beiderseitigen Interesse. Defintiv wolltest Du nicht den sog. letzten Tropfen herausholen.

Jenes finde ich gut, wie Du es durch einen Vergleichsvorschlag geregelt hast; ich habe dort manchmal immer noch meine Probleme und muss mich teilweise beherrschen.

Ich wünsche Dir für die Zukunft alles gute und hoffe, dass Du so eine Showlage nie wieder erlebst. Sie kostet Nerven, treibt Versicherte, die von der Kralle erwischt werden, teilweise in den Ruin, wenn sie sich dagegen nicht wehren.

Wenn ich mal ein Problem in Deinem Spezialgebiet habe, weiss ich, an wen ich mich wenden muss.

Also last und least, liebe Sabine, alles Gute!


Hallo Rossi,
da waren ja ganz neue Töne drinne - gibt dicke Pluspunkte !!!
@Sabine - auch von mir Respekt und Hochachtung - Du hast dein Ding durchgezogen und wenigstens teilweise Erfolg gehabt.
Einen Vergleichsvorschalg gemacht zum eigenen Nachteil, insgesamt gesehen, das fordert Respekt und den hast du, zumindest von mir -
ich hätte das wahrscheinlich nicht gemacht sondern meine Stellung als
sozial Schwächerer gegenüber der Kasse weiter verfolgt und wäre hinten runtergefallen, wie man so schön sagt.
Gruss
Czauderna

Rossi
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Beitragvon Rossi » 16.10.2010, 18:14

Nun denn Günni, ich hole nicht immer den letzten Tropfen raus. Bellen kann der Rossi schon!


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