DKV - Bausteintarif wechseln

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Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 19.10.2010, 09:46

DKV-Service-Center hat geschrieben:bis 22.10 darf ich Käse sagen danach nicht mehr :-)

LaSchef schrieb:
Bis dato scheint mir eine Umwandlung immer noch unproblematisch.
@Ärzteschreck : Dann wenden Sie sich schnell vor dem 22.10. an DKV-SC, wenn´s Ihren Vorstellungen entspricht. Und wenn´s denn klappt, ist es ja gut.
Es widerspricht nur allen Infos, die ERGO + DKV gegeben haben. Denn es ist kein "Gerücht", sondern alle von mir oben aufgezählten Abteilungen haben diese Anweisung (in Form der neuen ENU-Tabelle) mit Wirkung vom 01.10. vorliegen.

Gruß
RG

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Beitragvon La Schef » 19.10.2010, 17:56

Das gibt dann nen Riesenspaß wenn die Anpassungsschreiben draussen sind. Umwandeln? Nö, geht nicht! Auweia. Bin auf die Rechtssprechung gespannt, denn das dies vor Gericht landen wird, ist schonmal klar.

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Beitragvon Roland Gutsch » 19.10.2010, 19:28

Umwandeln? Nö, geht nicht!
Bevor es die ENU-Umwandlung gab, wurde es ja nach Rückfrage lediglich für "gute" Risiken erlaubt. Ob das dem M-Tarif so gut getan hat??

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Beitragvon La Schef » 20.10.2010, 09:56

Das ist nicht ganz richtig. Aus dem AM0, ZM3, SM6 konnte man immer raus - war zwar nicht gern gesehen, aber es ging (notfalls mit Unterschrift des Filialdirektors).
Eine Statistik besagt allerdings, dass der M Tarif immer noch gut verkauft wird. Warum? Keine Ahnung!
Fakt ist auch, dass es den Tarif seit 40 Jahren gibt - für sein Alter hat er sich noch gut gehalten,-). Kann sich so mancher ne Scheibe abschneiden.

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 20.10.2010, 11:06

LaSchef schrieb:
war zwar nicht gern gesehen, aber es ging (notfalls mit Unterschrift des Filialdirektors).

Das ist doch in letzter Konsequenz genau das, was ich schrieb:
nach Rückfrage lediglich für "gute" Risiken erlaubt.
Für die wirklich Kranken haben Sie bestimmt keine Unterschrift des Filialdirektors bekommen.

Nachdem aber die "ENU-Umwandlung" eingeführt wurde, fand ja KEINE Risikoprüfung - auch nicht für Schwerkranke - statt.

Dieses Argument "nach Rücksprache" oder "nach Zustimmung / mit Unterschrift von xx" gibt es ja auch in den Vertragsbedingungen diverser Tarife. Eine solche Formulierung bringt dem Kunde so gut wie nichts.

Denn wenn jemand / die Versicherung zustimmen will, heißt das nichts anderes als:
Wir wollen im Ernstfall ablehnen können.

Was würden Sie denn von folgendem Vertrag halten: Ich bzw meine Firma garantiert Ihnen jeden Monat eine Zahlung von 5.000.- € - wir möchten nur jedes Mal zustimmen können (ob sie es auch tatsächlich kriegen).

Das sollte jedem klar sein, wenn solche Formulierungen in Vertragsbedingungen vorhanden sind (= "... nach vorheriger Zustimmung erstatten wir ...").

LaSchef schrieb:
für sein Alter hat er sich noch gut gehalten,-).
Die Zahlen sagen etwas anderes.
Beispiel: Für einen 35jährigen ist die (vorläufige) Anpassung im Neugeschäft für 2011 im AM0 15,3% oder 46,39 € - für Frauen ähnlich.
Auch der SM6 wird bei Männern um ca. 10% angepasst.
Als Trost bleibt dann der ZM3 stabil!!

Im Ernst: Welcher 35jährige Angestellte kauft denn diese Tarifkombination für über 610.- € (mit Tagegeld)?

Und da Sie ja offensichtlich DKV-Vertreterin sind, wissen Sie, dass diese Anpassung kein "Ausreißer" ist.

Gruß
RG

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Beitragvon La Schef » 20.10.2010, 20:20

Herr Gutsch, auch schlechte Risiken wurden im Vollmed versichert - das kann ich Ihnen versichern. Ich habe auch nicht behauptet, dass der Tarif wie geschnitten Brot verkauft wird, sondern DASS er noch verkauft wird. Es gibt Klienten, die Wert auf die unbegrenzt weltweite Geltung legen - da wird dann nicht so auf die Geldbörse geschaut .
Die Anpassungen in den letzten Jahren waren nicht unerheblich, daher habe ich auch den Zeitraum seit 1970 betrachtet - kennen Sie ähnliche Tarife, die sich seit dieser Zeit auf dem Markt behaupten?

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Beitragvon Roland Gutsch » 20.10.2010, 22:22

LaSchef schrieb (unter anderem)
Es gibt Klienten, die Wert auf die unbegrenzt weltweite Geltung legen - da wird dann nicht so auf die Geldbörse geschaut .

Da hätte ich als MAkler allerdings Bedenken.
In den Tarifbedingungen heißt es:
4.1 Abweichend von Absatz 4 erstreckt sich der Versicherungsschutz bei den M-Tarifen ... ohne besondere Vereinbarung auch auf Heilbehandlungen während eines länger als einen Monat dauernden vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland.
Außerdem gilt auch:
§ 15 Sonstige Beendigungsgründe
3. Verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen anderen Staat als die in § 1 Abs. 5 genannten (Anm: außerhalb EWR), endet insoweit das Versicherungsverhältnis

Da gibt es im Markt für Kunden bessere und günstigere Lösungen, die rechtssicher formuliert haben wollen, dass unbegrenzt weltweite Geltung besteht.

Darüber hinaus hat der Tarif noch einige gravierende andere Schwächen, die bei diesem Preis nicht vorhanden sein sollten.

Anmerkung: Dies ist eine persönliche Meinungsäußerung zu Fakten, die auf öffentlich zugänglichen Informationen beruht (Versicherungs- und Tarifbedingungen, Kommentaren etc.). Ich gebe damit keine Empfehlung für oder gegen einen Tarif oder Versicherer.

Gruß
RG
Zuletzt geändert von Roland Gutsch am 29.10.2010, 12:58, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon La Schef » 21.10.2010, 09:33

Her Gutsch, ich sehe, Sie sind der Mann für alle Fälle und für das letzte Wort.
Anscheinend ist es Ihre Aufgabe, jegliche Tarife und Gesellschaften durch den Kakao zu ziehen. Andersrum ist mir keine Empfehlung von Ihnen bekannt. Nennen Sie mir doch mal einen "guten" Tarif - und kommen Sie mir bitte jetzt nicht mit "das kommt auf die Wünsche des Kunden an" - denn dahinter scheinen Sie sich zu verstecken. Bitte, nur einen Tarif.....bitte, bitte.

Ich kann Ihnen jetzt schon sagen, dass ich Ihnen diesen um die Ohren haue! Fakt ist, dass JEDER Tarif Vor- und Nachteile hat.
Eins möchte ich noch anmerken: Ich spreche Ihnen nicht Ihre fachliche Kompetenz ab und gehe davon aus, dass Sie Ihre Kunden/Interessenten gut und fair beraten - aber hier immer nur auf Schwächen rumzureiten und alles und jeden schlecht zu machen, finde ich deplatziert.

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Beitragvon Roland Gutsch » 21.10.2010, 10:36

LaSchef schrieb (unter anderem)
Her Gutsch, ich sehe, Sie sind der Mann ... für das letzte Wort.
Das letzte Wort scheinen Sie ja auch gerne zu haben ;-)
jegliche Tarife und Gesellschaften durch den Kakao zu ziehen
Ist nicht mein Ziel. Nur wenn jemand von einem Tarif Leistungen behauptet, die nicht drin sind, fühle ich mich bemüßigt, das richtig zu stellen. Schließlich lesen hier viele Verbraucher mit.
Andersrum ist mir keine Empfehlung von Ihnen bekannt
In einem öffentlichen Forum kann niemand (u.a. aus Haftungsgründen) eine konkrete Empfehlung geben.
Es gibt außerdem nicht den "guten / besten" Tarif. Wenn ich jetzt die 3 mit den besten Bedingungen für die von Ihnen aufgeführte "Weltgeltung" aufzählen würde, müsste ich
1. genau differenzieren, was alles zu einer wirklich umfassenden Weltgeltung gehört. Das ist viel mehr an Details, als die meisten vermuten. Das führt einfach zu weit und artet in eine lange Abhandlung aus.
2. korrekter Weise die an anderer Stelle vorhandenen Schwächen aufzählen.

Das geht nur in einer individuellen Beratung, sonst führt das in die Irre - genau wie die "Test-Sieger" aus FinanzTest oder FOCUS-Money.

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Beitragvon La Schef » 21.10.2010, 19:32

Eine ähnliche Antwort habe ich erwartet.

Schön, dass Sie §4.1 gelesen haben - und es war mir ebenso klar, was Sie daraus für Schlüsse ziehen. Zu Ihrer Info, wir haben noch niemanden aus dem Ausland zurück nach Deutschland holen lassen, weil wir vorübergehend nicht genau definiert haben.

Ich habe Kunden, die schon seit 15 Jahren oder länger im außereuropäischen leben. So kann man auch "vorübergehend" sehen!

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Beitragvon Roland Gutsch » 21.10.2010, 19:49

LaSchef schrieb (unter anderem)
So kann man auch "vorübergehend" sehen!
Mir ist bekannt, dass hier entgegen der Tarifaussagen Leistungen erbracht werden. (=> 15.3).

Als Makler ist mir da eine eindeutige, rechtssichere Verpflichtung zur Fortführung des Versicherungsschutzes lieber, wie sie von mehreren Versicherern angeboten wird.
Ein Anbieter formuliert zum Beispiel so:
... besteht auch im außereuropäischen Ausland unter den folgenden Voraussetzungen
zeitlich unbegrenzt Versicherungsschutz:
- Sie verfügen über eine Postanschrift in Deutschland sowie eine deutsche Kontoverbindung.
Diese Bedingungen kann wohl jeder Kunde erfüllen.

Anmerkung: Dies ist eine persönliche Meinungsäußerung zu Fakten, die auf öffentlich zugänglichen Informationen beruht (Versicherungs- und Tarifbedingungen, Kommentaren etc.). Ich gebe damit keine Empfehlung für oder gegen einen Tarif oder Versicherer.
Zuletzt geändert von Roland Gutsch am 29.10.2010, 12:58, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon glanceboden » 28.10.2010, 22:37

Die tatsächliche Frage ist ja doch dann wohl eher:

Was haben die Versicherer davon Kunden festzuknebeln?

Viel Spaß in der BAP Beratung

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Beitragvon Roland Gutsch » 29.10.2010, 09:58

Was haben die Versicherer davon Kunden festzuknebeln?
Was meinen Sie damit?

Es ist doch ganz "einfach" (wenn auch sehr komplex!):

Es gilt das in den Verträgen geschriebene Wort.
Zuletzt geändert von Roland Gutsch am 29.10.2010, 12:59, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon glanceboden » 29.10.2010, 10:37

Roland Gutsch hat geschrieben:
Was haben die Versicherer davon Kunden festzuknebeln?
Was meinen Sie damit?

Es ist doch ganz "einfach" (wenn auch sehr komplex!):

Es gilt das in den Verträgen geschriebene Wort.


Richtig, aber finden Sie es in Ordnung, wenn dem Kunden das Wahlrecht entzogen wird bloß weil es in den Bedingungen steht? Ich finde so ein Vorgehen suspekt.

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Beitragvon Roland Gutsch » 29.10.2010, 10:45

... wenn dem Kunden das Wahlrecht entzogen wird bloß weil es in den Bedingungen steht?
Sorry, aber da kann ich nur den Kopf schütteln.

Kann der Arbeitnehmer vielleicht zu seinem Arbeitgeber gehen und ein 1.000.- € höheres Gehalt verlangen, weil er das für sein Wahlrecht hält?

Pacta sunt servanda!


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