DKV - Bausteintarif wechseln

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glanceboden
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Beitragvon glanceboden » 29.10.2010, 11:03

Roland Gutsch hat geschrieben:
... wenn dem Kunden das Wahlrecht entzogen wird bloß weil es in den Bedingungen steht?
Sorry, aber da kann ich nur den Kopf schütteln.

Kann der Arbeitnehmer vielleicht zu seinem Arbeitgeber gehen und ein 1.000.- € höheres Gehalt verlangen, weil er das für sein Wahlrecht hält?

Pacta sunt servanda!


Meinen Sie nicht, dass es ein bisschen weit geht? Sollten Sie mit meiner Meinung unzufrieden sein, dann freue ich mich über eine kurze PN, da Ihre Kritik ein wenig harsch erscheint.

Roland Gutsch
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Angebliche Weltgeltung

Beitragvon Roland Gutsch » 29.10.2010, 11:07

Sorry, aber man kann doch nicht ernst nehmen, wenn Sie schreiben

"BLOß weil es in den Bedingungen steht".

Was soll denn bitte sonst gelten? Das ist keine "Meinung" sondern Unsinn.

Außerdem:
... wenn dem Kunden das Wahlrecht entzogen wird
Falls Sie das "Wahlrecht" zur Wohnsitzverlegung meinen: Natürlich kann der Kunde wohnen wo er will (auch außerhalb des EWR) - es endet dann bei sehr vielen Tarifen"nur"seine Krankenversicherung (Nebenbei: Ihr vario333S2P übrigens auch).

Wenn Sie Verbraucher(in) sind, ist es verzeihlich. Sie schreiben aber. als ob Sie Vermittler(in) wären!

maxwell
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Beitragvon maxwell » 02.11.2010, 18:05

La Schef hat geschrieben:Das gibt dann nen Riesenspaß wenn die Anpassungsschreiben draussen sind.


AM0 + 15,45 % und SM6 + 9,51 % (nach 13,05 % und 13,36 % im letzten Jahr)

La Schef hat geschrieben:Umwandeln? Nö, geht nicht! Auweia. Bin auf die Rechtssprechung gespannt, denn das dies vor Gericht landen wird, ist schonmal klar.


Da bin ich auch mal gespannt, ob da was bei rumkommt, ansonsten ist die Krankenversicherung nicht erst im Alter, sondern schon in wenigen Jahren unbezahlbar.

Ärzteschreck
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Beitragvon Ärzteschreck » 02.11.2010, 21:35

Ich habe nun folgendes in Erfahrung bringen können:

Die DKV hat sich intern den 19.09.2010 als Termin gesetzt. Wurde ein Antrag auf Tarifwechsel vor diesem Termin gestellt, so wir dieser erschwernisneutral ohne Risikoprüfung von M-Top in den Vollmed M4 umgestellt.
Wenn ein Kunde eine ENU nach dem 19.09.2010 beantragt hat, dann verlangt die DKV zwingend die Beantwortung aller Gesundheitsfragen.

Im Moment herrscht in den Fachabteilungen Unsicherheit zur Vorgehensweise. Bis Ende des Jahres soll der Vorstand diese rechtliche grenzwertige Vorgehensweise absegnen oder beenden. Bis dahin wird die Umstellung wie oben beschrieben geregelt.

Aufgrund der Beitragsexplosion will man wohl den Exodus im M-Top stoppen. Offensichtlich ist man der Meinung, dass alle jungen (gesunden) VN nun in den letzen 2 Jahren in den M4 gewechselt sind und macht jetzt dicht um ein weiteres "Ausbluten" der M-Top-Tarife entgegen zu wirken.

Zukünftig wird der M-Top wohl nur noch etwas für Menschen sein, die eine Weltgeltung benötigen und diese auch bezahlen können, also auch bei der KV nicht aufs Geld schauen müssen.

In wieweit die o.b. Vorgehensweise konform mit §204 VVG geht, bleibt dahingestellt. Zumal die DKV bei Umstellung nicht nur den Zahnstatus abfragt, sondern jetzt wieder eine komplette Risikoprüfung durchführt.

Ich denke man will bis Ende des Jahres Wechselwillige aus dem M-Top abschrecken und öffnet im nächsten Jahr auch intern wieder die VollMed-Tarife.

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 10.11.2010, 13:26

Aufgrund der Beitragsexplosion will man wohl den Exodus im M-Top stoppen. Offensichtlich ist man der Meinung, dass alle jungen (gesunden) VN nun in den letzen 2 Jahren in den M4 gewechselt sind und macht jetzt dicht um ein weiteres "Ausbluten" der M-Top-Tarife entgegen zu wirken.
Auch der Tarif Vollmed M4 hat zum 01.01.2011 eine Beitragsanpassung im 2stelligen Prozent-Bereich.
Zukünftig wird der M-Top wohl nur noch etwas für Menschen sein, die eine Weltgeltung benötigen und diese auch bezahlen können
Ich schrieb weiter oben bereits, dass die Vertragsformulierung für den M-Taríf nicht wasserdicht ist, auch wenn derzeit die Erstattungspraxis OK ist. Wer eine eindeutige und rechtssichere Formulierung für die Weltgeltung wünscht, muss etwas anderes wählen.

Es ist den wenigsten Verbrauchern (und nach meiner Erfahrung aus vielen Gesprächen und Seminaren leider auch Vermittlern) bewusst, was alles zur "Weltgeltung" gehört. Viele PKV machen ja damit Werbung, haben aber Beschränkungen mit weitreichenden Konsequenzen.

Ein paar Beispiel von Leistungskriterien, die für "Weltgeltung" erfüllt sein müssen:
- Grundsätzliche Voraussetzung zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes (Stichworte: "Gewöhnlicher Aufenthalt" bzw. "Wohnsitz im EWR")
- Dauer des Versicherungsschutze bei Aufenthalt außerhalb des EWR
- Rückreisefrist bei Erkrankung im Ausland (und daraus folgender beschränkter Leistungsdauer)
- Beschräkung auf Honorarerstattung nach (deutscher) GOÄ / GOZ (evt problematisch in "teuren" Ländern)
- Beschränkung auf Erstattung von "Inlandskosten"
- Bindung an "landesüblilche" / "ortsübliche" Sätze (wichtig bei "Billig-Ländern")
- Beschränkung der Erstattung auf deutsche Bestimmungen (Krankenhaus-Entgelt-Gesetz, Fallpauschalen, Bundespflegesatz-Verordnung)
- Meldepflicht von Krankenhausaufenthalten
- Freie Arztwahl
- Erstattung von Transportkosten

Man kann Verbrauchern nur raten, mindestens diese Kriterien abzuprüfen bzw beim Vermittler nachzufragen, wenn "Weltgeltung" / längere Auslandaufenthalte (aus beruflichen Gründen oder im Ruhestand) individuell wichtige Kriterien sind.
Freundliche Grüße
RG
Zuletzt geändert von Roland Gutsch am 10.11.2010, 23:22, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon Ärzteschreck » 10.11.2010, 20:12

Roland Gutsch hat geschrieben:Auch der Tarif Vollmed M4 hat nach neuester Auskunft der DKV zum 01.01.2011 eine Beitragsanpassung im 2stelligen Prozent-Bereich.


Was ja nun wirklich kein Geheimnis ist. Da brauch ich noch nicht einmal die DKV anrufen. ;) Allerdings dürfte der M-Top eine deutlich höhere BAP erfahren.

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Beitragvon maxwell » 11.11.2010, 17:53

Ärzteschreck hat geschrieben:
Roland Gutsch hat geschrieben:Auch der Tarif Vollmed M4 hat nach neuester Auskunft der DKV zum 01.01.2011 eine Beitragsanpassung im 2stelligen Prozent-Bereich.


Was ja nun wirklich kein Geheimnis ist. Da brauch ich noch nicht einmal die DKV anrufen. ;) Allerdings dürfte der M-Top eine deutlich höhere BAP erfahren.


So ganz viel wird sich das nicht unterscheiden.
Zwar wird der AM0 etwas höher angehoben VM4, der SM6 allerdings weniger stark und der ZM3 überhaupt nicht.


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