Rückkehr in GKV nach vielen Jahren PKV

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tollertom71
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Beitragvon tollertom71 » 16.11.2010, 10:38

Czauderna hat geschrieben:
tollertom71 hat geschrieben:
Rossi hat geschrieben:Wenn Du seit


Hallo,
die Anrede "Herr Rossi" finde ich cool. Aber im Ernst -
wenn durch eine Gehaltsveränderung im Februar die Versicherungspflichtgrenze für 2011 und auch die für 212 überschritten wird, endet für Dich am 31.12.2011 die Krankenversicherungspflicht. Bisd dahin hast dur aber die erforderlich 12 Monate erfüllt und kannst die in der GKV ab dem 01.01.2012 freiwillig weiterversichern.
Gruss
Czauderna (Bei mir würde Herr Czauderna sogar passen, muss aber nicht sein)


Also "Herr Rossi" war natürlich eine Anspielung auf den Held meiner Kindheit der - meist erfolglos - das Glück suchte...Zitat: "Mein guter Gastone, ich glaube jetzt haben wir es endlich geschafft...." :wink:

So nun im Ernst:
Ich hab also folgendes verstanden:
Wenn ich ab 02/2011 wieder über der BB-Grenze verdiene dann gilt:

1. Ich muss bis 31.12.2011 in der GKV bleiben und kann nicht sofort in eine PKV wechseln, da ich ja nicht nachweisen kann, dass ich übers ganze Jahr 2011 gesehen über der BBGrenze bin (ich könnte ja theoretisch meinen neuen Job im Mai 2011 schon wieder verlieren).

2. Wenn ich dann zum 31.12.2011 nachweislich in 2011 über der BBGrenze war, kann ich zum 1.01.2012 in eine PKV wechseln, ich kann aber genausogut in der GKV bleiben, da ich ja schon länger als 12 Monate in der GKV bin.

Sind beide Aussagen so richtig?
Und .... =P~ was meinst Du - ist es überhaupt sinnvoll mit (dann) 44 Jahren und einem Kind noch eine "neue" PKV zu beginnen - mit dem Hintergedanken in 2-3 Jahren ein zweites Kind zu "machen" ?


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