Vergil09owl hat geschrieben:...ausserdem könntes du einen Antrag nach § 186 SGB V bei der Vereinigten IKK stellen zum Erlaß der Säumniszuschläge, ggf auch über eine Ratenzahlung verhandlen. Ein Erlass ist grundsätzlich nicht möglich.
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Zunächst einmal der Schuldenberg
ist bereits gewachsen, wegen eines 2 Tage zu spät abgegebenen Antrages auf ALG II. Die Bürokratie und das legasthenische Gebrechen meines Vermieters, der noch einen Zettel auszufüllen hatte, sei Dank.
770€ inklusive 28€ Säumniszuschläge. Sind diese in solcher Höhe überhaupt rechtens?? Mit dem Brief davor waren es schon mal 21€!
Ich habe mich bei der Vereinigten IKK (bei einem dieser sehr unfreundlichen und unhöflichen Menschen) um eine Ratenzahlung bemüht und versucht das Ganze irgendwie ins Reine zu bringen. Der Herr am Telefon wollte diese in 60€ Raten beglichen haben, wobei ich mehrfach versuchte zu erklären, das ich nicht mehr als 10€ imstande bin pro Monat zu begleichen. Ohne eine wirklich Einigung zu erzielen, da diese Person am Hörer auf seine 60€ beharrte, legte ich resigniert und wütend auf.
Nach einigen Tagen kam dann ein Brief eingeschneit mit allerlei Anhang den ich unterschreiben sollte und einer 60€ Monatsrate. Unter anderem sollte ich unterschreiben, das ich anerkenne dieses Geld der Vereinigten IKK zu schulden und mit der Höhe der Ratenzahlung einverstanden bin. Ein Gute-Laune-Brief quasi.
Dazu einige Fragen:
1) Ist es denen überhaupt erlaubt mir nochmal Säumniszuschläge aufzudrücken trotz telefonischer Kontaktaufnahme und versuchter Einigung?
2) Dürfen die mir tatsächlich Fristen auferlegen in denen sich sowas zu unterschreiben habe?
3) Wieso wird seitens der Vereinigten IKK einfach darüber hinweggegangen, das ich nicht in der Lage bin deren geforderten Raten zu begleichen? Was kann ich dagegen machen? Ist man denn völlig wehrlos gegen diese Mafiosi??
@Schlappi:
Um deine Fragen zu beantworten, nein meine Eltern hätten natürlich nicht für mich aufkommen können. Ich bin älter als 25. Vor diesen 4 Monaten bezog ich ALG II.
Was mich brennend interessieren würde: Darf das sein, das nach der jetztigen Gesetzteslage jeder Obdachlose, sollte er denn den Weg zurück in die Gesellschaft finden, ein Riesen Berg Schulden hat durch die Erfindung der Pflichtversicherung in Deutschland? Ist das nicht Wahnsinn??
...und nun die letzte und die wichtigste Frage, ich hoffe ihr könnt sie mir beantworten:
Wenn ich dieser Zeit im Ausland war, ich habe eine Wohnsitz in Ungarn, muss ich trotzdem rückwirkend die Beiträge nachzahlen? Bin ich verpflichtet nachzuweisen, das ich dort gewohnt habe? Denn ich war nicht gemeldet dort, da eine Rückkehr nach Deutschland eigentlich ausser Frage stand.
Ich bitte um schnellen Rat und Hilfe.