Nicht mehr versichert, kein Geld für Nachzahlung - was tun?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Marlene2010
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Gilt diese Regelung auch für U25

Beitragvon Marlene2010 » 21.01.2011, 15:30

Hallo Herr Rossi,

bis Mitte 2011 ist mein Sohn (ab April 23 Jahre alt), durch eine "Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB)" der Arbeitsagentur, bei der IKK noch familienversichert.

Wenn er bis dahin keinen Ausbildungsplatz hat, verlangt die Krankenversicherung eine freiwillige KV, die wir Eltern bezahlen sollen. Dazu bin ich jedoch nicht bereit.

Gilt die Regelung der Grundversorgung ohne Beitragszahlung auch für 23-25jährige, die noch zu Hause wohnen?
Auch der Kindergeldbescheid ist befristet bis zum Ende des BvB.

Im voraus vielen Dank für eine Antwort.


Marlene

Rossi
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Beitragvon Rossi » 21.01.2011, 18:13

Wer hat das gesagt:

verlangt die Krankenversicherung eine freiwillige KV, die wir Eltern bezahlen sollen


Ho, ho, ich falle gerade wieder rückwärts vom Stuhl! Aua!

Die Auskunft, dass ne freiw. Kv. ab dem 23. Lebensjahr erforderlich ist, war natürlich richtig.

Allerdings müssen die Eltern diese freiw. Kv. nicht zahlen. Mitglied ist und bleibt der Sohnemann; er ist Beitragsschuldner. Die Krankenkasse kann auch nur beim Sohnemann vollstrecken und nicht bei den Eltern. Frage doch mal die nette Kasse, wonach die Eltern jetzt auf einmal Beitragsschuldner sein sollen?

Auf der anderen Seite ist natürlich klar, dass die Beitragsrückstände - wenn Sohnemann nicht selber zahlen kann - sich summieren. Aber der Sohnemann fliegt auch nicht aus der Kasse, wenn er nicht mehr löhnt. Er bekommt sogar - trotz eines Rückstandes - eine Grundversorgung von der Kasse. Die Rückstände verfolgen den Sohnemann natürlich ein Leben lang.

Hein
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Beitragvon Hein » 03.02.2011, 06:53

Hallo,

nachdem ich mal quergelesen habe, bin ich hier vor Lachen hängen geblieben!

Den ich habe genau das gleiche Problem wie @Matthias, mit ­der Arge und der KV.

Nur die TK berechnet mir monatlich ca. 650 € an Beiträge, und obwohl die schon sieben Selbstauskünfte von mir haben, bleibt es bei dem Beitragssatz. Diese Rechnung bekomme ich auch, wen ich Sozialversicherungspflicht arbeite. Außerhalb der SV Zeiten habe ich die Kosten immer Selbst gezahlt aber ich glaube damit ist nun Schluss.
Da der TK die SV-Beiträge von 370 € nicht reichten und mir noch zusätzlich die Rechnungen über 650 € zugingen, habe ich die Arbeitsstelle gekündigt. Nun bekommen die wieder nichts. Gedroht mit Zwangsvollstreckung haben die mir auch, aber was Solls ich hab nix.

Hein
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Beitragvon Hein » 03.02.2011, 07:21

Nachtrag, eine gültige Versichertenkarte wird mir wegen Beitragsrückstände verweigert.

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 03.02.2011, 07:21

@Hein: Wollen Sie eine Auskunft, dann schreiben Sie bitte mal strukturierter was Sache ist. Wenn Sie sich den Frust von der Seele schreiben wollen, das haben Sie hiermit getan.

Hein
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Beitragvon Hein » 11.02.2011, 17:49

Ich bedanke mich für den Kommentar aber wollte @Matthias nur zeigen, dass er nicht alleine ist mit diesem Problem.

Wenn ich Fragen habe mache ich natürlich ein "neues Thema" was ich heute aber noch mache.


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