Hallo Herr Rossi,
bis Mitte 2011 ist mein Sohn (ab April 23 Jahre alt), durch eine "Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB)" der Arbeitsagentur, bei der IKK noch familienversichert.
Wenn er bis dahin keinen Ausbildungsplatz hat, verlangt die Krankenversicherung eine freiwillige KV, die wir Eltern bezahlen sollen. Dazu bin ich jedoch nicht bereit.
Gilt die Regelung der Grundversorgung ohne Beitragszahlung auch für 23-25jährige, die noch zu Hause wohnen?
Auch der Kindergeldbescheid ist befristet bis zum Ende des BvB.
Im voraus vielen Dank für eine Antwort.
Marlene
Nicht mehr versichert, kein Geld für Nachzahlung - was tun?
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Wer hat das gesagt:
Ho, ho, ich falle gerade wieder rückwärts vom Stuhl! Aua!
Die Auskunft, dass ne freiw. Kv. ab dem 23. Lebensjahr erforderlich ist, war natürlich richtig.
Allerdings müssen die Eltern diese freiw. Kv. nicht zahlen. Mitglied ist und bleibt der Sohnemann; er ist Beitragsschuldner. Die Krankenkasse kann auch nur beim Sohnemann vollstrecken und nicht bei den Eltern. Frage doch mal die nette Kasse, wonach die Eltern jetzt auf einmal Beitragsschuldner sein sollen?
Auf der anderen Seite ist natürlich klar, dass die Beitragsrückstände - wenn Sohnemann nicht selber zahlen kann - sich summieren. Aber der Sohnemann fliegt auch nicht aus der Kasse, wenn er nicht mehr löhnt. Er bekommt sogar - trotz eines Rückstandes - eine Grundversorgung von der Kasse. Die Rückstände verfolgen den Sohnemann natürlich ein Leben lang.
verlangt die Krankenversicherung eine freiwillige KV, die wir Eltern bezahlen sollen
Ho, ho, ich falle gerade wieder rückwärts vom Stuhl! Aua!
Die Auskunft, dass ne freiw. Kv. ab dem 23. Lebensjahr erforderlich ist, war natürlich richtig.
Allerdings müssen die Eltern diese freiw. Kv. nicht zahlen. Mitglied ist und bleibt der Sohnemann; er ist Beitragsschuldner. Die Krankenkasse kann auch nur beim Sohnemann vollstrecken und nicht bei den Eltern. Frage doch mal die nette Kasse, wonach die Eltern jetzt auf einmal Beitragsschuldner sein sollen?
Auf der anderen Seite ist natürlich klar, dass die Beitragsrückstände - wenn Sohnemann nicht selber zahlen kann - sich summieren. Aber der Sohnemann fliegt auch nicht aus der Kasse, wenn er nicht mehr löhnt. Er bekommt sogar - trotz eines Rückstandes - eine Grundversorgung von der Kasse. Die Rückstände verfolgen den Sohnemann natürlich ein Leben lang.
Hallo,
nachdem ich mal quergelesen habe, bin ich hier vor Lachen hängen geblieben!
Den ich habe genau das gleiche Problem wie @Matthias, mit der Arge und der KV.
Nur die TK berechnet mir monatlich ca. 650 € an Beiträge, und obwohl die schon sieben Selbstauskünfte von mir haben, bleibt es bei dem Beitragssatz. Diese Rechnung bekomme ich auch, wen ich Sozialversicherungspflicht arbeite. Außerhalb der SV Zeiten habe ich die Kosten immer Selbst gezahlt aber ich glaube damit ist nun Schluss.
Da der TK die SV-Beiträge von 370 € nicht reichten und mir noch zusätzlich die Rechnungen über 650 € zugingen, habe ich die Arbeitsstelle gekündigt. Nun bekommen die wieder nichts. Gedroht mit Zwangsvollstreckung haben die mir auch, aber was Solls ich hab nix.
nachdem ich mal quergelesen habe, bin ich hier vor Lachen hängen geblieben!
Den ich habe genau das gleiche Problem wie @Matthias, mit der Arge und der KV.
Nur die TK berechnet mir monatlich ca. 650 € an Beiträge, und obwohl die schon sieben Selbstauskünfte von mir haben, bleibt es bei dem Beitragssatz. Diese Rechnung bekomme ich auch, wen ich Sozialversicherungspflicht arbeite. Außerhalb der SV Zeiten habe ich die Kosten immer Selbst gezahlt aber ich glaube damit ist nun Schluss.
Da der TK die SV-Beiträge von 370 € nicht reichten und mir noch zusätzlich die Rechnungen über 650 € zugingen, habe ich die Arbeitsstelle gekündigt. Nun bekommen die wieder nichts. Gedroht mit Zwangsvollstreckung haben die mir auch, aber was Solls ich hab nix.
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