Sie schrieben (unter anderem):
Das ist eine Art Zirkelschluss: Wer interpretiert denn, was "ausreichend" und "nicht ausreichend" ist? Und wer sagt denn, dass diese Interpretation - selbst wenn Sie einem heute O.K. erscheint - in 10 / 20 Jahren immer noch so ausgeführt wird?Ausreichend im Sinne von "reicht diese Behandlung aus, um die Krankheit zu behandeln?". Wenn ja, ist es ja gut, dann braucht man keine darüber hinausgehende Behandlung. Und wenn nein, hat man Anspruch auf die dann ausreichende Behandlung
Geschlossene Hilfsmittelkataloge haben sehr gute PKV-Tarife nicht. Das Thema muss natürlich in einer genauen Beratung besprochen sein.
(BTW: Unsere PremiumSoftware wird inzwischen von einer BKK genutzt, um bei Kündigung dem Mitglied klarzumachen, ob (bzw wenn) es einen "Schrott-PKV-Tarif" gekauft hat - und deshalb besser in der BKK bleiben sollte).
Ich bekämpfe ganz besonders die idiotische Aussage, dass PKV immer besser (und auch noch billiger) sei als GKV. Interessenten brauchen Qualitäts-Beratung durch Spezialisten, damit nicht später die Überraschung groß ist, wenn Leistungen nicht vertraglich vereinbart sind. Die Lücken in schlechten Verträgen kennt kaum ein PKV-Kunde. Aus meiner Sicht haben nur hochwertige PKV-Tarife eine Daseinsberechtigung. Für viele lückenhaften Produkte gibt es keinen rationalen Kaufgrund. Deshalb setzt die Assekuranz auf Vertrieb durch weisungsgebundene Vertreter (die müssen dann) oder Anreize für Makler bzw Pools durch überhöhte Provisionen und Boni (die wollen dann unbedingt). In beiden Fällen hat das oft mit Qualität wenig zu tun.
Da bin ich bei IhnenGute und schlechte Erfahrungen kann man in beiden Systemen machen - das ist für mich kein Argument für oder gegen eines der Systeme.
Das ist langfristig eher ein frommer Wunsch, oder? Es mag sein, dass ein SOFA dies vorher weiß, allerdings nur auf heutigem Stand der DInge (selbst dass bezweifle ich in Einzelfällen - warum gibt es sonst Verfahren vor Sozialgerichten?) - ein Normalsterblicher ist doch mit den Details des SGB5 nicht vertraut! Außerdem unterliegt doch letztlich alles dem Änderungsvorbehalt zukünftiger Gesetzgebung.In der GKV weiß man vorher, welche Leistungen nicht übernommen werden.
Die PKV hat dagegen Rechtssicherheit was Leistungen betrifft - allerding (wie bereits gesagt) nur eine Stellschraube, um das zu sichern. Ich gebe Ihnen allerdings Recht (und bekämpfe das in meiner Tätigkeit, wo immer möglich), dass es viele Tarife gibt, die Defizite haben, die von den Kunden ohne genaueste Beratung ebenfalls nicht erkannt werden. Und es ist auch richtig, dass eine solche Detail-Beratung eher Seltenheitswert hat. Das ändert aber nichts an meiner Grundaussage.
Und: Die Kürzung gem §5(2) auf "angemessene Vergütung" bedeutet ja nicht, dass eine Leistung nicht erstattet wird, sondern eben gekürzt werden kann, wenn ZITAT "Aufwendungen für Heilbehandlungen ... in einem auffälligen Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen (stehen)" dann ZITAT "...ist der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet"
Familienversicherung: Ich spreche ja nicht von der Frau, sondern vom möglichen Beihilfeanspruch des Ehemannes.