Kk-beiträge Zwangsvollstreckung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Kk-beiträge Zwangsvollstreckung
Hallo,
ich bin neu hier und habe schon einen Kommentar zu @Matthias abgegeben, der wohl falsch verstanden wurde.
Im Grunde gleichen sich die Geschichten von uns mit dem Unterschied, dass ich die ARGE erfolgreich auf Zahlung verklagt habe und mir der Richter Unterhaltsleistungen für 6 Monate zugesprochen hat. Danach musste ich einen Weiterbewilligungs Antrag abgeben und wieder wurden Leistungen von der ARGE verweigert. Da ich eine Arbeitsstelle nach 14 tagen abtreten konnte, war mir das egal. Leider habe ich nach 6 Wochen eine Epoxidharz Allergie bekommen und wurde gekündigt. Von der BG habe ich keine Leistungen bezogen ich musste nur Fragebögen ausfüllen und im 3-Monats-Zeitraum immer die gleichen.
Seit dieser Zeit habe ich Ärger mit der Krankenkasse, den immer wieder bekam ich Formulare „Ich möchte weiter freiwilliges Mitglied bei der XX bleiben“. Wollte ich aber nicht den ich, hatte das Geld dazu nicht. Schließlich habe ich der KK mitgeteilt wie mein Vermögen und Einkommen ist, nämlich null.
Nun wurden mir Beiträge von 630 Euro berechnet, gegen diese hab ich Widerspruch eingelegt. Auch habe ich den Hinweis bekommen, dass ich nur im Notfall zum Arzt gehen kann. Außerdem bekam ich ein Schreiben mit dem Hinweis das mir alle Arztbesuche in Rechnung gestellt werden. Die Versichertenkarte wurde gesperrt.
Heute nun der GAU
Vom Hauptzollamt bekam ich die Zwangsvollstreckung, innerhalb von einer Woche soll ich ca. 15.000 Euro Mitgliedsbeiträge für die KK zahlen. Auffällig ist das auch Zeiten der ARGE und der Beschäftigung durch Arbeitgeber mit 620 Euro aufgeführt sind. Über Rechtsmittel oder Hinweise auf die Zwangsvollsteckung wurde ich nie informiert. Ganz im Gegenteil.
Im November habe ich eine Arbeitsstelle angetreten und war pflichtversichert. Eine neue Versichertenkarte wurde mir mit Hinweis auf die Außenstände verwehrt. Ich konnte nicht zum Strahlenmediziner und wurde gekündigt.
Und nun frage ich euch, was kann ich gegen die Zwangsvollstreckung noch machen. Ist diese überhaupt noch aufzuhalten?
Eine neue Beitragsberechnung habe ich auch bekommen, ab Januar 650 Euro, und wieder einen Widerspruch eingelegt.
ich bin neu hier und habe schon einen Kommentar zu @Matthias abgegeben, der wohl falsch verstanden wurde.
Im Grunde gleichen sich die Geschichten von uns mit dem Unterschied, dass ich die ARGE erfolgreich auf Zahlung verklagt habe und mir der Richter Unterhaltsleistungen für 6 Monate zugesprochen hat. Danach musste ich einen Weiterbewilligungs Antrag abgeben und wieder wurden Leistungen von der ARGE verweigert. Da ich eine Arbeitsstelle nach 14 tagen abtreten konnte, war mir das egal. Leider habe ich nach 6 Wochen eine Epoxidharz Allergie bekommen und wurde gekündigt. Von der BG habe ich keine Leistungen bezogen ich musste nur Fragebögen ausfüllen und im 3-Monats-Zeitraum immer die gleichen.
Seit dieser Zeit habe ich Ärger mit der Krankenkasse, den immer wieder bekam ich Formulare „Ich möchte weiter freiwilliges Mitglied bei der XX bleiben“. Wollte ich aber nicht den ich, hatte das Geld dazu nicht. Schließlich habe ich der KK mitgeteilt wie mein Vermögen und Einkommen ist, nämlich null.
Nun wurden mir Beiträge von 630 Euro berechnet, gegen diese hab ich Widerspruch eingelegt. Auch habe ich den Hinweis bekommen, dass ich nur im Notfall zum Arzt gehen kann. Außerdem bekam ich ein Schreiben mit dem Hinweis das mir alle Arztbesuche in Rechnung gestellt werden. Die Versichertenkarte wurde gesperrt.
Heute nun der GAU
Vom Hauptzollamt bekam ich die Zwangsvollstreckung, innerhalb von einer Woche soll ich ca. 15.000 Euro Mitgliedsbeiträge für die KK zahlen. Auffällig ist das auch Zeiten der ARGE und der Beschäftigung durch Arbeitgeber mit 620 Euro aufgeführt sind. Über Rechtsmittel oder Hinweise auf die Zwangsvollsteckung wurde ich nie informiert. Ganz im Gegenteil.
Im November habe ich eine Arbeitsstelle angetreten und war pflichtversichert. Eine neue Versichertenkarte wurde mir mit Hinweis auf die Außenstände verwehrt. Ich konnte nicht zum Strahlenmediziner und wurde gekündigt.
Und nun frage ich euch, was kann ich gegen die Zwangsvollstreckung noch machen. Ist diese überhaupt noch aufzuhalten?
Eine neue Beitragsberechnung habe ich auch bekommen, ab Januar 650 Euro, und wieder einen Widerspruch eingelegt.
Na ja, die Kanone herausgeholt und schön uff nen Spatzen geschossen.
Ich würde Dir dringend empfehlen im Schweinsgalopp Kontakt mit der Kasse aufzunehmen, damit Dir die Kasse die Erleuchtung bringt, woher die 15.000 Euronen kommen!
Machst Du nix, dann geht es so weiter.
Ggf. einen Stundungsantrag stellen, sonst kommt das Hauptzollamt vermutlich alle 4 Wochen bei Dir vorbei und klingelt an.
Ich würde Dir dringend empfehlen im Schweinsgalopp Kontakt mit der Kasse aufzunehmen, damit Dir die Kasse die Erleuchtung bringt, woher die 15.000 Euronen kommen!
Machst Du nix, dann geht es so weiter.
Ggf. einen Stundungsantrag stellen, sonst kommt das Hauptzollamt vermutlich alle 4 Wochen bei Dir vorbei und klingelt an.
Rossi hat geschrieben:Na ja, die Kanone herausgeholt und schön uff nen Spatzen geschossen.
Naja ich fühle mich aber schon schwer angeschossen.
Ich habe mir schon die Finger blutig geschrieben hat aber nichts genutzt. Vielleicht haben die auf der Reeperbahn auch schlechten Stoff bekommen.
Fassen kann ich das aber nicht, ohne Kv keine Arbeit und ohne Arbeit kein Geld. Habe auch keinen schimmer, wieso ich als freiwilliges Mitglied geführt werde und 620 Euro zahlen soll. Und überhaupt, ich bin nicht freiwillig da.
Muss ich das gerichtlich klären lassen? Da mir schon die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung angekündigt worden ist, bekomme ich mit dem Hintergrund auch keine Arbeitsstelle.
wenn so ein Hauptzollamt vor der Türe steht,
dann sind vorher mit 100 % tiger Sicherheit zahlreiche Schreiben gekommen, wo Beiträge angefordert gemahnt und nochmals gemaht,
das Ruhen von Leistungen angedroht und Ruhen von Leistungen festgesetzt wurden.
In diesen Schreiben dürfte dann jeweils ein Beitrag und Beitragsrückstand genannt worden sein.
Krankenkasse schicken nicht einfach so das Hauptzollamt.
dann sind vorher mit 100 % tiger Sicherheit zahlreiche Schreiben gekommen, wo Beiträge angefordert gemahnt und nochmals gemaht,
das Ruhen von Leistungen angedroht und Ruhen von Leistungen festgesetzt wurden.
In diesen Schreiben dürfte dann jeweils ein Beitrag und Beitragsrückstand genannt worden sein.
Krankenkasse schicken nicht einfach so das Hauptzollamt.
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- Postrank7
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- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Ja ich habe immer Post bekommen und habe auch darauf geantwortet. Den mit null Einkommen und dann auch nach "freiwilliges Mitglied". Ich habe der Kv mindestens 7 mal meine Einkommen angegeben. Und jetzt ohne Warnung die ZV und berechnet 620 pro Monat. Eigenartigerweise auch für 6 Monate ALG II Bezug und 2 Monate als Arbeitnehmer.
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- Postrank7
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- Postrank7
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Da ist nicht zufällig eine statusfestellung gelaufen und die Krankenkasse hat festgestellt bzw meint du bist hauptberuflich selbst. tätig? Oder hast du eine Insolvenz hingelegt als Gewerbetreibender und die Krankenkasse rennt Ihren Beiträgen aus deiner Zeit als selbst. Tätiger nach?
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 12.02.2011, 17:23, insgesamt 1-mal geändert.
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- Postrank7
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- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Hallo,
etwas verwirrend ist das Ganze schon - normalerweise läuft das in Praxis in etwa so ab.
Der Versicherte wird darauf hingewiesen dass er ein Recht auf Weiterversicherung hat und dieses Recht innerhalb von drei Monaten (rückwirkend) wahrnehmen kann. Erst wenn er dies tut geht es an die Einstufung, d.h. der VErsicherte wird aufgefordert entsprechende Einkommensnachweise bzw. Erklärungen einzureichen. Tut er dies nicht, erfolgen mindestens zwei Erinnerungen. Erfolgt immer noch keine Reaktion wird ein Einkommen in Höhe der derzeit gültigen Beitragsbemssgrenze von 3712,50 € - das entspricht ca. 600,00 € mtl. incl. Pflegeversicherung, angesetzt und dem Mitglied schriftlich mitgeteilt. Danach erfolgt zuerst eine Mahnung, dann eine zweite und vielleicht sogar noch eine dritte Mahnung mit dem Hinweis auf die drohende Zwangsvollstreckung. Erst danach geht die Sache an das Hauptzollamt und damit ist die Kasse erstmal raus. aber selbst das Hauptzollamt schreibt zunächst nur an.
Wie man sieht, passiert hier nichts kurzfristig und auch nicht ohne vorherige Hinweise.
Was ich nicht verstehe, wieso konnte die Kasse eine Mitgliedschaft herstellen wenn du nix unterschrieben hast ??
Und noch etwas interessiert mich, wenn du keine freiwillige Mitgliedschaft haben wolltest, dann hat du doch bestimmt deine Krankenversichertenkarte sofort zurückgegeben - Hast du dir die Rückgabe bestätigen lassen ??
Gruss
Czauderna
etwas verwirrend ist das Ganze schon - normalerweise läuft das in Praxis in etwa so ab.
Der Versicherte wird darauf hingewiesen dass er ein Recht auf Weiterversicherung hat und dieses Recht innerhalb von drei Monaten (rückwirkend) wahrnehmen kann. Erst wenn er dies tut geht es an die Einstufung, d.h. der VErsicherte wird aufgefordert entsprechende Einkommensnachweise bzw. Erklärungen einzureichen. Tut er dies nicht, erfolgen mindestens zwei Erinnerungen. Erfolgt immer noch keine Reaktion wird ein Einkommen in Höhe der derzeit gültigen Beitragsbemssgrenze von 3712,50 € - das entspricht ca. 600,00 € mtl. incl. Pflegeversicherung, angesetzt und dem Mitglied schriftlich mitgeteilt. Danach erfolgt zuerst eine Mahnung, dann eine zweite und vielleicht sogar noch eine dritte Mahnung mit dem Hinweis auf die drohende Zwangsvollstreckung. Erst danach geht die Sache an das Hauptzollamt und damit ist die Kasse erstmal raus. aber selbst das Hauptzollamt schreibt zunächst nur an.
Wie man sieht, passiert hier nichts kurzfristig und auch nicht ohne vorherige Hinweise.
Was ich nicht verstehe, wieso konnte die Kasse eine Mitgliedschaft herstellen wenn du nix unterschrieben hast ??
Und noch etwas interessiert mich, wenn du keine freiwillige Mitgliedschaft haben wolltest, dann hat du doch bestimmt deine Krankenversichertenkarte sofort zurückgegeben - Hast du dir die Rückgabe bestätigen lassen ??
Gruss
Czauderna
Klar habe ich Beitragsbescheide bekommen über 618 Euro als freiwilliges Mitglied und de KV jedes Mal geschrieben, das ich null Einkommen habe und auch kein freiwilliges Mitglied bin.
Eigenartigerweise werden auch Zeiten aufgeführt, als ich noch im ALG II Bezug war oder über den Arbeitgeber versichert war.
Beitrag: 618 Säumnis: 147 Mahnkosten: 7,70
Eigenartigerweise werden auch Zeiten aufgeführt, als ich noch im ALG II Bezug war oder über den Arbeitgeber versichert war.
Beitrag: 618 Säumnis: 147 Mahnkosten: 7,70
Der ganze Ärger begann im Mai 2010.
Ich habe bei der Kv angerufen und nachgefragt, ob ich bei dem Arbeitgeber die Kv angeben kann. Drei Tage später hatte ich ein Begrüßungsschreiben mit Versichertenkarte. Die Habe ich aber durch einen Anwalt zurück schicken lassen, da ich bei dem neuen Arbeitgeber noch nicht eingestellt worden bin.
Ich habe bei der Kv angerufen und nachgefragt, ob ich bei dem Arbeitgeber die Kv angeben kann. Drei Tage später hatte ich ein Begrüßungsschreiben mit Versichertenkarte. Die Habe ich aber durch einen Anwalt zurück schicken lassen, da ich bei dem neuen Arbeitgeber noch nicht eingestellt worden bin.
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- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Grins, recht orginell, da hilft nur eins. Ist die Kasse bei dir in der Nähe? Mal vorbei gehen, die Nachweise deiner beschäftigung vorbeibringen und die Hartz IV Nachweise.
Schreiben liegen in Kopie vor?
Leistungen wurden keine in Anspruch genommen?
Wegen der Allergie müßte die Kasse das denn mit der BG klarmachen.
Denn mal noch nett daraufhinweisen das die dich ......... da du ja zwischenzeitlich pflichtverichert warst.
Denn schreiben wir einen nette Vorstandsbeschwerde, denn schicken wir die Kopien der Vorganges an das BVA, das Ganze bitte in Kopie an den zuständigen Sachbearbeiter und schauen mal weiter.
Ausserdem wenn versichert denn zum Mindetbeitrag und der liegt bei 149 €.
Schreiben liegen in Kopie vor?
Leistungen wurden keine in Anspruch genommen?
Wegen der Allergie müßte die Kasse das denn mit der BG klarmachen.
Denn mal noch nett daraufhinweisen das die dich ......... da du ja zwischenzeitlich pflichtverichert warst.
Denn schreiben wir einen nette Vorstandsbeschwerde, denn schicken wir die Kopien der Vorganges an das BVA, das Ganze bitte in Kopie an den zuständigen Sachbearbeiter und schauen mal weiter.
Ausserdem wenn versichert denn zum Mindetbeitrag und der liegt bei 149 €.
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 13.02.2011, 19:15, insgesamt 3-mal geändert.
Hein hat geschrieben:Klar habe ich Beitragsbescheide bekommen über 618 Euro als freiwilliges Mitglied und de KV jedes Mal geschrieben, das ich null Einkommen habe und auch kein freiwilliges Mitglied bin.
Eigenartigerweise werden auch Zeiten aufgeführt, als ich noch im ALG II Bezug war oder über den Arbeitgeber versichert war.
Beitrag: 618 Säumnis: 147 Mahnkosten: 7,70
hallo, moment mal - für welchen Zeitraum will man denn 618,00 €
haben . Wenn ich mir die Höhe der Säumniszuschläge angucke, dann passen die rückstänigen Beiträge höchstens für einen Zeitraum von ca. 5 Monaten (135,00 € mtl.) - für einen Monat sind die 618,00 € zu hoch.
Ungeachtet desse, mein Rat - hingehen und vor Ort das Gante klären. denn Zeitüberschneifungen in dieser Form können nur dann zustandekommen, wenn die ARGE nichts von der Kasse wusste und umgekehrt und was den Arbeitgeber betrifft, wenn der wusste bei welcher Kasse er die Anmeldung machen musste, dann kann es grundsätzlich auch nicht zu einer Überscheidung kommen, aber wo Menschen beteiligt sind passieren eben auch Fehler.
Gruss
Czauderna
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