Hallöchen, habe mal eine Frage, wenn man nur Aufstocker ist bei ALG II - da man in einer BG lebt - kann da das Jobcenter von dem Aufstocker der ja Voll-Erwerbstätig ist - auch verlangen in den Basistarif zu wechseln?(Frau Voll-ALG II dadurch GKV - Mann erwerbstätig PV - Normaltarif)
Ist doch eigentlich nonsens.
Wenn z.B. in einer BG die Frau Voll ALG II empfänger ist (GKV- dadurch familienversichert ist schon klar) ) und der Mann Vollerwerbstätig ist (GKV) aber in einer höheren GKK ist, da kann doch das Jobcenter auch nicht sagen - so der Mann wechselt jetzt zur AOK die ist preiswerter!.
Denn gerade bei Aufstockern ergibt sich doch die Frage bei der PKV?
PKV-Basistarif
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Welcher Trottel fordert denn einen SGB II-Kunden auf in den Basistarif zu wechseln?
Die ARGE kann Dich definitiv nicht zwingen in den Basistarif zu wechseln. Wo leben wir denn?
Artikel 1 - 20 des Grundgesetzes sind doch nicht eingeschränkt, wenn man Hartz IV bekommt!
Es gibt im Ansatz keine rechtliche Grundlage, die Dich zwingt in den Basistarif zu wechseln.
Die ARGE kann es nur über die Höhe des Beitragszuschusses regeln, das ist alles. Du bekommst max. nur die Hälfte des Beitrags im Basistarif als Zuschuss. Du allein kannst dann entscheiden, ob Du wechselst oder nicht wechselst. Ggf. hast Du einen Eigenanteil, nämlich dann, wenn der Normaltarif teurer ist, als die Hälfte im Basistarif. Aber damit musst Du leben und nicht der Mitarbeiter des Jobcenters.
Probleme kann es natürlich geben, wenn Du Selbstbeteiligungen hast; die werden vom Jobcenter nicht übernommen. Den Basistarif gibt es ohne Selbstbeteiligungen, man muss hier nur die sog. Zuzahlungen (max. 82,00 Euro im Jahr) löhnen.
Die ARGE kann Dich definitiv nicht zwingen in den Basistarif zu wechseln. Wo leben wir denn?
Artikel 1 - 20 des Grundgesetzes sind doch nicht eingeschränkt, wenn man Hartz IV bekommt!
Es gibt im Ansatz keine rechtliche Grundlage, die Dich zwingt in den Basistarif zu wechseln.
Die ARGE kann es nur über die Höhe des Beitragszuschusses regeln, das ist alles. Du bekommst max. nur die Hälfte des Beitrags im Basistarif als Zuschuss. Du allein kannst dann entscheiden, ob Du wechselst oder nicht wechselst. Ggf. hast Du einen Eigenanteil, nämlich dann, wenn der Normaltarif teurer ist, als die Hälfte im Basistarif. Aber damit musst Du leben und nicht der Mitarbeiter des Jobcenters.
Probleme kann es natürlich geben, wenn Du Selbstbeteiligungen hast; die werden vom Jobcenter nicht übernommen. Den Basistarif gibt es ohne Selbstbeteiligungen, man muss hier nur die sog. Zuzahlungen (max. 82,00 Euro im Jahr) löhnen.
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